Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt folgende Straßenneubenennungen und – umbenennungen mit Wirkung vom 15.10.2004: a.) alte Straße “An der Feuerwache” Zum Amtsgericht b.) Stichweg zur B 51 in Neuenhaus (Bereich Ten Brinke) Im Windspiel c.) oberer Teil der “Burger Straße” Obere Waldstraße d.) Straße im Bereich der Solarsiedlung “Pohlhausen West” Sonnenhöhe Sachverhalt: Im Stadtgebiet Wermelskirchen sind zwei neue Straßennamen zu vergeben sowie zwei Änderungen/ Umbenennungen von vorhandenen Straßennamen. a) Zum Amtsgericht Aufgrund eines Antrages der Feuerwehr Wermelskirchen soll die jetzige Straße mit dem Namen “An der Feuerwache” umbenannt werden, da die Bezeichnung zu Irrtümern Anlass gäbe. Da die jetzige Straße “An der Feuerwache” zum Brückenweg hinführt (als Einbahnstraße) handelt es sich um die Verbindung von der Telegrafenstraße zum Amtsgericht. Die Verwaltung schlägt daher den neuen Namen “Zum Amtsgericht” vor. b.) Im Windspiel Für eine Bebauung des Bauträgers Ten Brinke im Bereich Neuenhaus ist ein Stichweg neu zu benennen. Die Verwaltung schlägt hier den Namen “Im Windspiel” vor. c.) Obere Waldstraße Aufgrund eines Antrages der Feuerwehr Wermelskirchen schlägt die Verwaltung vor, den obere Teil der Burger Straße, der vom weiteren Verlauf der Burger Straße durch die B 51 n getrennt ist, aufgrund der Nähe zur Waldstraße mit “Obere Waldstraße” zu benennen. Dies entspricht im wesentlichen auch dem Antrag des Bürgerforums vom 29.04.2004, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. (Anlage 1) Abweichend zu diesem Antrag hat der Namensvorschlag der Verwaltung den Vorteil, dass die Hausnummern im Bereich der jetzigen Waldstraße und auch der neuen “Oberen Waldstraße” bestehen bleiben können. d.) Sonnenhöhe Im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 57 “Solarsiedlung Pohlhausen – West” ist die noch herzustellende Erschließungsanlage neu zu benennen. Da die Häuser mit Solarenergie versorgt werden sollen, soll die “Sonne” auch im Straßennamen möglichst Erwähnung finden. Alte Katasterbezeichnungen in diesem Bereich wie “In der Delle” eignen sich aufgrund der Namensähnlichkeit zu “Delle” und “Kleine Delle” nicht für eine Straßenbenennung. Da im Rahmen des nun aufzustellenden Umlegungsplanes bzw. Vorwegregelung nach § 76 BauGB eine Straßenbezeichnung für das Liegenschaftskataster anzugeben ist, schlägt die Verwaltung für diesen Bereich den Namen “Sonnenhöhe” vor. Aufgrund der Kommunalwahlen und deren Wahlbezirkseinteilungen sollen diese Straßennamen erst mit Wirkung vom 15.10.2004 in kraft treten. |
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