Vorlage - 0187/2020  

 
 
Betreff: Nebentätigkeiten des Bürgermeisters;
Vergütung und Abführungspflichten für das Jahr 2019
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Witten, Elfi
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
01.02.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Übersicht NT für Herrn Bleek PDF-Dokument

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt und Finanzausschuss nimmt die Festsetzung der Nebentätigkeitseinkünfte und die hieraus resultierenden Abführungspflichten von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek für das Jahr 2019 zur Kenntnis.
 

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Sachverhalt:

 

Herr Bürgermeister Rainer Bleek hat dem Haupt- und Personalamt seine Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen für das Jahr 2019 mitgeteilt. Das Haupt- und Personalamt hat die Zuordnung der jeweiligen Nebentätigkeiten und Einnahmen sowie die Festsetzung der daraus resultierenden Abführungspflichten vorgenommen. Demnach sind an die Stadt Wermelskirchen Nebentätigkeitseinkünfte in Höhe von 7.180 € abzuführen. Die Aufstellung und Zuordnung der Nebentätigkeiten für das Jahr 2019 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
 

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Anlage/n:

 

Mitgliedschaften und Vergütungen im Jahr 2019
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht NT für Herrn Bleek (15 KB) PDF-Dokument (69 KB)    
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: