Vorlage - 0189/2020  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bürgerforum vom 27.08.2020 zur Erstellung einer Vorplanung für die Errichtung einer Jugendherberge im Eifgen;
Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
30.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag der Fraktion Bürgerforum 27-08-2020  
Anlage 2 - Lageplan mit Angabe der Nutzungen  
Anlage 3 - Festsetzungen Bebauungsplan Nr 45  
Anlage 4 - Auszug Landschaftsplan (Festsetzungskarte)  
Anlage 5 - Auszug Landschaftsplan (Entwicklungskarte)  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Bürgerforum hat mit Schreiben vom 27.08.2020 (Anlage 1) beantragt, die Stadtverwaltung möge eine Vorplanung für die Errichtung einer Jugendherberge im Bereich Eifgenstadion / früheres Freibad / Eifgenparkplatz erstellen.

 

Der Antrag wurde in die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 08.09.2020 eingebracht. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, eine Prüfung der Ortslage vorzunehmen und in der nächsten Sitzung (30.11.2020) einen Sachstandsbericht zu geben.

 

Planungsrechtliche Situation:

 

Der zu untersuchende Bereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 45 (siehe Anlage 3). Der überwiegende Bereich ist als Grünfläche festgesetzt. Baugebiete im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Der Bebauungsplan sieht insgesamt nur vier eng am Gebäudebestand orientierte überbaubare Grundstücksflächen vor (das Haus Eifgen, das ehem. Maschinisten-Wohnhaus Eifgen 8, das ehem. Wasserwerk sowie das Eingangsgebäude des ehem. Schwimmbads einschließlich Umkleiden).

 

Die überbaubare Fläche auf dem Areal des Hauses Eifgen ist für die Errichtung einer Jugendherberge zu klein; zudem befindet es sich nicht in städtischem Besitz.

 

Das Gebäude Eifgen 8 und das ehem. Wasserwerk stehen unter Denkmalschutz. Der Gebäudebestand ist ebenfalls für die Errichtung einer Jugendherberge zu klein.

 

Die überbaubare Grundstücksfläche im Bereich Eingangsgebäude ehem. Schwimmbad einschließlich der ehem. Umkleiden weist eine Grundfläche auf, die annähernd an die der inzwischen geschlossenen Jugendherberge Burg herankommt. Allerdings ist im Eifgen gemäß Festsetzung des Bebauungsplans nur eine 1-geschossige Bebauung zulässig.

 

Ökologische Situation / Verzicht auf weitere Versieglung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 45 einschließlich Landschaftspflegerischem Begleitplan wurde Anfang der 1990er Jahre in enger Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde erstellt. Dabei wurde offensichtlich, dass ursprüngliche Nutzungsüberlegungen (Freizeitpark) für das Areal deutlich reduziert werden mussten. Bauflächen wurden auf die bestehenden Gebäude beschränkt; darüber hinaus sollte es keine zusätzlichen Versiegelungen geben.

 

Die Stadt hatte den von den Naturschutzbehörden geforderten Verzicht zunächst nicht berücksichtigt und im Bebauungsplanentwurf eine versiegelte Spiel- und Aktionsfläche südwestlich des heutigen Wanderparkplatzes vorgesehen. Im Rahmen des 1993 noch notwendigen Anzeigeverfahrens hat die Bezirksregierung Köln eine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht, da die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden seien. Erst nach ersatzloser Streichung der zusätzlichen versiegelten Fläche konnte der Bebauungsplan rechtskräftig werden.

 

Alternative Flächen:

 

Aus städtebaulicher Sicht wäre – ohne Berücksichtigung anderer Belange – die Errichtung einer Jugendherberge am ehesten nordöstlich des Wanderparkplatzes denkbar.

 

Dieser Bereich ist im Bebauungsplan jedoch als Grünfläche („Feuchtwiese“) festgesetzt. Der Landschaftsplan weist diesen Bereich zudem als Naturschutzgebiet (Anlagen 4 und 5) aus. Die Errichtung einer Jugendherberge in diesem Bereich ist somit unrealistisch.

 

Von der Lage her wäre ggfs. noch der Bereich des Wanderparkplatzes für die Unterbringung einer Jugendherberge geeignet. Ein Fortfall der Stellplätze kommt jedoch ebenso wenig in Frage wie die Verlagerung ins Naturschutzgebiet. Zudem wurde der Wanderparkplatz (“Reisegarten Eifgen“) im Rahmen der Regionale gefördert; die entsprechenden Fördermittel müssten zurückgezahlt werden.

 

Nebenanlagen für eine Jugendherberge:

 

Bei den bisherigen Ausführungen wurde nur der notwendige Platz für das reine Jugendherbergsgebäude betrachtet, wofür die Größe des nun geschlossenen Standortes im Solingen-Burg zugrunde gelegt worden ist. Der Platzbedarf für moderne Gebäude ist bislang nicht bekannt, es ist aber nicht davon auszugehen, dass er geringer ausfällt. In der Regel weisen moderne Jugendherbergen außerdem umfangreiche Nebenanlagen auf. Neben notwendigen Stellplätzen sind häufig Klettergärten und andere Freizeitangebote anzutreffen.

 

Die Errichtung einer solchen Jugendherberge im Bereich Eifgen stellt sich jedoch ohne Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten nicht als realistisch dar.

 

Stellplatzsituation:

 

Die Stellplatzsituation im Eifgen ist bereits derzeit des Öfteren angespannt, insbesondere wenn der Wanderparkplatz von Besuchern des Eifgen-Stadions und des Hauses Eifgen mitgenutzt wird. Jede zusätzliche (Freizeit-) Nutzung wird den Parkdruck in diesem Bereich vorrangig an Wochenenden erhöhen.

 

Fazit:

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte wird der Bereich Eifgen für die Ansiedlung einer Jugendherberge als eher ungeeignet angesehen.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Bislang steht die Entscheidung des Jugendherbergswerks aus, ob eine Stadt- oder Landjugendherberge gebaut werden soll.

 

Bereits in der Vergangenheit hat die Verwaltung Kontakt zum Jugendherbergswerk gesucht und Interesse an einem Standort in Wermelskirchen oder zumindest in direkter Umgebung bekundet. Die Verwaltung sagt zu, weiterhin dafür zu werben, und wird versuchen, sich in den Entscheidungsprozess einzubringen.

 

 

 

 

 

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Anlage 1 - Antrag der Fraktion Bürgerforum vom 27.08.2020

Anlage 2 - Lageplan mit Angabe der Nutzungen

Anlage 3 - Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 45

Anlage 4 - Auszug Landschaftsplan (Festsetzungskarte)

Anlage 5 - Auszug Landschaftsplan (Entwicklungskarte)
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Antrag der Fraktion Bürgerforum 27-08-2020 (439 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Lageplan mit Angabe der Nutzungen (456 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Festsetzungen Bebauungsplan Nr 45 (790 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Auszug Landschaftsplan (Festsetzungskarte) (592 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Auszug Landschaftsplan (Entwicklungskarte) (532 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: