Vorlage - 0193/2020  

 
 
Betreff: Herstellung der Erschließungsanlage Straße Halzenberg ("Halzenberger Hof") abzweigend von Straße Delle bis Ausbauende (Wendeanlage)
Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Rützler, Karsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
30.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
14.12.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan Widmung Halzenberger Hof  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Halzenberg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Halzenberg,

Gemarkung Dhünn, Flur 12, Flurstücke 232, 292, 337, 341, 343, 345, 348, 350, 351, 354, 360, 361, 364, 366, 368, 370, 372, 374, 376, 380, 382, 384, 386, 390, 392, 394, 396, 398

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt:

 

Die Erschließungsanlage „Halzenberg“ wurde erstmalig und endgültig nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches hergestellt.

 

Die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, die Erschließungsanlage förmlich zu widmen, liegen vor.

 

Hinsichtlich der beitragsauslösenden Herstellung greifen die Bestimmungen des Baugesetzbuches (§§ 127 ff.) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Wermelskirchen vom 22.06.1988 in der derzeit gültigen Fassung. Voraussetzung für die endgültige Beitragserhebung ist unter anderem, dass es sich um eine öffentliche Straße handelt.

 

Mit der Widmung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23.09.1995 in der derzeit gültigen Fassung erhalten Verkehrsanlagen die

Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Hierfür liegen die Voraussetzungen insgesamt vor. Die Stadt Wermelskirchen ist als Träger der Straßenbaulast Eigentümerin der nachstehenden Straßenlandflächen.

 

Die nachstehend zu widmenden Flurstücke der Erschließungsanlage sind im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 12, Flurstücke 232, 292, 337, 341, 343, 345, 348, 350, 351, 354, 360, 361, 364, 366, 368, 370, 372, 374, 376, 380, 382, 384, 386, 390, 392, 394, 396, 398

 

Nach dem StrWG NW handelt es bei der Straße „Halzenberg“ um eine Erschließungsanlage, bei der die Belange der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Flurstücken der Verkehrsanlage wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses ergeht in Anwendung des § 60 II GO NRW.

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Anlage:

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Widmung Halzenberger Hof (199 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift