Vorlage - 0199/2020  

 
 
Betreff: Querungshilfe L409 Eipringhausen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
30.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Eipring Anlage 1 Lageplan  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Maßnahme.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt der Verwaltung, die Mittel im Haushalt 2021 einzustellen und die notwendige Abstimmung mit dem Landesbetrieb durchzuführen.

 


 

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Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit gab es wiederholt Anfragen von Bürgern aus Obereipringhausen, die auf die schlechte Querungsmöglichkeit im Bereich der Haltestelle hingewiesen haben. Die bisherigen Abstimmungsversuche hierzu mit dem Landesbetrieb waren nicht erfolgreich.

 

Die Landstraße L409 in Eipringhausen weist für diesen Abschnitt einen DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke - KFZ / d) von rd. 6.000 auf. In Eipringhausen befinden sich 2 Haltestellen. Im nördlichen Teil von Eipringhausen befindet sich die Haltestelle „Eipringhausen“ und eine schmale Querungshilfe (Mittelinsel), im südlichen Teil  „Obereipringhausen“ ist aktuell keine Querungshilfe vorhanden. In Obereipringhausen sind auf beiden Seiten separate Haltebuchten. Die Fahrbahnbreite beträgt rd. 6,5 m.

 

Aufgrund der allg. ÖPNV-Nutzung und der Schülerverkehre ergibt sich hier Querungsbedarf. Die Ortslage Eipringhausen ist aufgrund der größeren Bebauungsdichte als geschlossene Ortschaft (Verkehrszeichen VZ 310, Ortstafel = 50 km/h) beschildert.

 

Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung und der örtlichen Kurven- und Kuppensituation stellt eine Querungshilfe (Mittelinsel) in Obereipringhausen eine verkehrssichere Möglichkeit dar die Landstraße fußläufig zu überqueren.

Die Kosten für den Bau einer Mittelinsel einschl. der beidseitigen Fahrbahnverschwenkung zuzüglich ergänzende Fahrbahnmarkierung betragen rd. 50.000 €.

 

Der Landesbetrieb besitzt für Landstraßen keine Mittel und Kapazitäten, um hier eine entsprechende Mittelinsel zu planen beziehungsweise zu finanzieren.

 

Damit hier eine sichere Querungshilfe errichtet werden kann, wird die Verwaltung die erforderlichen Mittel im Haushalt 2021 anmelden. Wenn die Mittel bereitgestellt sind, kann die Verwaltung die notwendigen Planungen und Bauarbeiten durchführen.

 

Die Mittelinsel ist entsprechend mit dem Landesbetrieb und den anderen zuständigen Behörden im Vorfeld abzustimmen.


 

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Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eipring Anlage 1 Lageplan (5218 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR 50.000

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

x

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: