Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Maßnahme.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt der Verwaltung, die Mittel im Haushalt 2021 einzustellen und die notwendige Abstimmung mit dem Landesbetrieb durchzuführen.
Sachverhalt:
In der Vergangenheit gab es wiederholt Anfragen von Bürgern aus Obereipringhausen, die auf die schlechte Querungsmöglichkeit im Bereich der Haltestelle hingewiesen haben. Die bisherigen Abstimmungsversuche hierzu mit dem Landesbetrieb waren nicht erfolgreich.
Die Landstraße L409 in Eipringhausen weist für diesen Abschnitt einen DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke - KFZ / d) von rd. 6.000 auf. In Eipringhausen befinden sich 2 Haltestellen. Im nördlichen Teil von Eipringhausen befindet sich die Haltestelle „Eipringhausen“ und eine schmale Querungshilfe (Mittelinsel), im südlichen Teil „Obereipringhausen“ ist aktuell keine Querungshilfe vorhanden. In Obereipringhausen sind auf beiden Seiten separate Haltebuchten. Die Fahrbahnbreite beträgt rd. 6,5 m.
Aufgrund der allg. ÖPNV-Nutzung und der Schülerverkehre ergibt sich hier Querungsbedarf. Die Ortslage Eipringhausen ist aufgrund der größeren Bebauungsdichte als geschlossene Ortschaft (Verkehrszeichen VZ 310, Ortstafel = 50 km/h) beschildert.
Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung und der örtlichen Kurven- und Kuppensituation stellt eine Querungshilfe (Mittelinsel) in Obereipringhausen eine verkehrssichere Möglichkeit dar die Landstraße fußläufig zu überqueren. Die Kosten für den Bau einer Mittelinsel einschl. der beidseitigen Fahrbahnverschwenkung zuzüglich ergänzende Fahrbahnmarkierung betragen rd. 50.000 €.
Der Landesbetrieb besitzt für Landstraßen keine Mittel und Kapazitäten, um hier eine entsprechende Mittelinsel zu planen beziehungsweise zu finanzieren.
Damit hier eine sichere Querungshilfe errichtet werden kann, wird die Verwaltung die erforderlichen Mittel im Haushalt 2021 anmelden. Wenn die Mittel bereitgestellt sind, kann die Verwaltung die notwendigen Planungen und Bauarbeiten durchführen.
Die Mittelinsel ist entsprechend mit dem Landesbetrieb und den anderen zuständigen Behörden im Vorfeld abzustimmen.
Anlage/n:
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