Vorlage - 0200/2020  

 
 
Betreff: Querungshilfen und Haltestellen in den Ortslagen Limmringhausen und Lüdorf
(einschließlich Ergänzung)
hier: Antrag der Fraktion CDU vom 18.08.2020
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
30.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Limm Anlage 1 Lageplan  
Lüd Anlage 1 Lageplan  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der möglichen Maßnahmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt der Verwaltung, die Mittel im Haushalt 2021 einzustellen und die notwendige Abstimmung mit dem Landesbetrieb und dem RBK durchzuführen und die weiteren Punkte zu prüfen.

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 18.8.2020 hat die Fraktion CDU das Thema Querungshilfen und Buswartehäuschen in Limmringhausen und Lüdorf an die Verwaltung gestellt.

Der Antrag wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 08.09.2020 eingebracht. Der Antrag beinhaltet die Errichtung von Querungshilfen und Buswartehäuschen an der L101 in den Ortsteilen Limmringhausen und Lüdorf. Desweiteren wurde im Ausschuss am 08.09.2020 der vorgenannte Antrag erweitert um verkehrsberuhigende Maßnahmen an der K 16 in den Ortsteilen Käfringhausen/Schlagbaum und Ketzbergerhöhe.

 

 

Limmringhausen/L 101 /Querungshilfe:

Die Landstraße weist für diesen Abschnitt einen DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke - KFZ / d) von rd. 6.000 auf. Auf jeder Fahrbahnseite befindet sich eine Haltestelle. Die Fahrbahnbreite beträgt rd. 6 m.

Die Bushaltestelle in Richtung Dabringhausen nimmt u.a. die Schüler für die weiterführende Schule in Wermelskirchen auf. Die Bushaltestelle in Richtung Altenberg nimmt die Schüler für die Realschule in Odenthal auf. Aufgrund der verschiedenen Schülerverkehre ergibt sich hier ein entsprechender Querungsbedarf. Die Ortslage Limmringhausen ist aufgrund der größeren Bebauungsdichte als geschlossene Ortschaft (Verkehrszeichen VZ 310, Ortstafel = 50 km/h) beschildert.

Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung und der örtlichen Kurvensituation stellt eine Querungshilfe (Mittelinsel) hier eine verkehrssichere Möglichkeit dar, die Landstraße fußläufig zu überqueren. Die Kosten für den Bau einer Mittelinsel einschl. der beidseitigen Fahrbahnverschwenkung zuzüglich der ergänzenden Fahrbahnmarkierung betragen rd. 50.000 €.

Der Landesbetrieb besitzt für Landstraßen keine Mittel und Kapazitäten, um hier eine entsprechende Mittelinsel zu planen beziehungsweise zu finanzieren.

Damit hier eine sichere Querungshilfe errichtet werden kann, wird die Verwaltung die erforderlichen Mittel im Haushalt 2021 anmelden. Wenn die Mittel bereitgestellt sind, kann die Verwaltung die notwendigen Planungen und Bauarbeiten durchführen.

Die Mittelinsel ist insbesondere mit dem Landesbetrieb und den anderen zuständigen Behörden im Vorfeld abzustimmen, da die zuständige Richtlinie RAL 12 nicht eingehalten werden kann.

 

Limmringhausen/L 101 /Wartehäuschen:

Die Stadtverwaltung plant im Rahmen der ÖPNV -Verbesserung ein weiteres Haltestellen- Programm. Die Anmeldung ist für das nächste Jahr geplant, hierbei sollen insbesondere die Bushaltestellen in den Außenortslagen berücksichtigt werden.

Entsprechend wird die Stadtverwaltung auch die Ortslage Limmringhausen im Programm berücksichtigen.

Im Zuge dieser Planung wird die Nebenanlage/Aufstellfläche befestigt einschl. Buskappstein (16 cm) und Buswartehalle.

 

Lüdorf/L 101 /Querungshilfe:

Es gelten hier die gleichen Basisdaten wie in der Ortslage Limmringhausen.

Die Ortslage Lüdorf ist aufgrund der vorhandenen Bebauung nicht als geschlossene Ortschaft beschildert, hier gilt die Streckengeschwindigkeit 70 km/h.

Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung und der ebenfalls örtlichen Kurvensituation stellt eine Querungshilfe (Mittelinsel) hier eine verkehrssichere Möglichkeit dar, die Landstraße fußläufig zu überqueren. Die Kosten für den Bau einer Mittelinsel einschl. der beidseitigen Fahrbahnverschwenkung zuzüglich der ergänzenden Fahrbahnmarkierung betragen rd. 50.000 €.

Der Landesbetrieb besitzt für Landstraßen keine Mittel und Kapazitäten, um hier eine entsprechende Mittelinsel zu planen beziehungsweise zu finanzieren.

Damit hier eine sichere Querungshilfe errichtet werden kann, wird die Verwaltung die erforderlichen Mittel im Haushalt 2021 anmelden. Wenn die Mittel bereitgestellt sind, kann die Verwaltung die notwendigen Planungen und Bauarbeiten durchführen.

 

Weiterhin ist für den Bau einer Querungshilfe Grunderwerb erforderlich. Die Mittelinsel ist insbesondere mit dem Landesbetrieb und den anderen zuständigen Behörden im Vorfeld abzustimmen, da die zuständige Richtlinie RAL 12 nicht eingehalten werden kann.

 

Lüdorf/L 101 /Wartehäuschen:

Die Stadtverwaltung plant im Rahmen der ÖPNV -Verbesserung ein weiteres Haltestellen- Programm. Die Anmeldung ist für das nächste Jahr geplant, hierbei sollen insbesondere die Bushaltestellen in den Außenortslagen berücksichtigt werden.

Entsprechend wird die Stadtverwaltung auch die Ortslage Lüdorf im Programm berücksichtigen.

Im Zuge dieser Planung wird die Nebenanlage/Aufstellfläche befestigt einschl. Buskappstein (16 cm) und Buswartehalle.

 

Käfringhausen-Schlagbaum / K16 / verkehrsberuhigende Maßnahmen:

Die Kreisstraße weist für diesen Abschnitt einen DTV (Verkehrsstärke - KFZ / d) von rd. 1.000 auf. Die Fahrbahnbreite beträgt rd. 5,5 m. Auf jeder Fahrbahnseite befindet sich eine Haltestelle. Die Bushaltestelle in Richtung Grunewald besitzt eine separate Haltebucht.

Aufgrund der allg. ÖPNV-Nutzung und der Schülerverkehre ergibt sich hier Querungsbedarf. Die Ortslage Käfringhausen ist aufgrund der größeren Bebauungsdichte als geschlossene Ortschaft (VZ 310, Ortstafel = 50 km/h) beschildert.

Aufgrund des geraden Fahrbahnverlaufs (gute Sichtbeziehung) und der geringen Verkehrsbelastung ergibt sich eine scheinbar gute fußläufige Querungssituation.

Durch die geradlinige Fahrbahn sind jedoch wiederholt hohe Geschwindigkeitswerte gemessen worden.

Eine Querungshilfe ist aufgrund der genannten Rahmendaten nicht erforderlich. Jedoch sollte eine weitergehende Prüfung für mögliche verkehrsberuhigende Maßnahmen erfolgen. Hierzu müssen mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) entsprechende Abstimmungen geführt werden.

Da hier ein nachweislich höheres Geschwindigkeitsniveau vorliegt, wird der RBK in der Ortslage eine offizielle Meßstelle einrichten. Das bedeutet, dass der RBK hier regelmäßig mit einem Radarwagen Kontrollen ausführen wird.

Zusätzlich wird die Verwaltung das städt. Geschwindigkeits-Anzeigedisplay auch in der Ortslage Käfringhausen einsetzen.

 

Ketzbergerhöhe / K16 / verkehrsberuhigende Maßnahmen:

Die Kreisstraße weist für diesen Abschnitt einen DTV (Verkehrsstärke - KFZ / d) von rd. 1.000 auf. Die Fahrbahnbreite beträgt rd. 6,0 m. Auf jeder Fahrbahnseite befindet sich eine Haltestelle. 

Aufgrund der allg. ÖPNV-Nutzung und der Schülerverkehre ergibt sich hier Querungsbedarf. Die Ortslage Ketzbergerhöhe ist aufgrund der größeren Bebauungsdichte als geschlossene Ortschaft (VZ 310, Ortstafel = 50 km/h) beschildert.

Aufgrund des leichten Kurvenverlaufs (gute Sichtbeziehung) und der geringen Verkehrsbelastung ergibt sich eine scheinbar gute fußläufige Querungssituation.

Trotz der vorhandenen Fahrbahnbreite und des seichten Kurvenverlauf, sind keine überhöhten Geschwindigkeitswerte gemessen worden.

Eine Querungshilfe ist aufgrund der genannten Rahmendaten nicht erforderlich. Jedoch sollte eine weitergehende Prüfung für mögliche verkehrsberuhigende Maßnahmen erfolgen. Hierzu müssen mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) entsprechende Abstimmungen geführt werden.

Zusätzlich wird die Verwaltung das städt. Geschwindigkeits-Anzeigedisplay auch in der Ortslage Ketzbergerhöhe einsetzen.

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Anlage 1 Limmringhausen

Anlage 2 Lüdorf
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Limm Anlage 1 Lageplan (6923 KB)      
Anlage 2 2 Lüd Anlage 1 Lageplan (5799 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: