Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschließt die Aufstellung der LSA für Fußgänger an der L409 im Bereich der vorhandenen Querungshilfe. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt der Verwaltung, die Mittel im Haushalt 2021 einzustellen und die notwendige Abstimmung mit dem Landesbetrieb durchzuführen.
Sachverhalt:
An der L409 Dhünner Straße im Bereich der Haltestelle Eifgen befindet sich eine Querungshilfe (Mittelinsel). Unmittelbar neben der Mittelinsel befinden sich die beiden Haltebuchten. An der nordöstlichen Haltestelle führt ein neuer Fußweg hinauf bis zur Waldschule. Dieser Fußweg wurde im Zuge des Neubaus der Waldschule angelegt, um hier eine sichere Zuwegung von der Schule bis zur Haltestelle zu ermöglichen. Gleichzeitig dient die Mittelinsel als Querungsmöglichkeit von Schulklassen und ÖPNV-Nutzern u.a. in Richtung Hallenbad. Nach den ersten Monaten der Öffnung der Waldschule zeigte sich jedoch, dass die Mittelinsel für die Nutzergruppen der Waldschule (z.B. Fußmarsch zum Schwimmunterricht/Hallenbad) mit 2 begleitenden Personen nicht sicher genutzt werden kann, weshalb der fußläufige Gang zum Hallenbad bis dato nicht mehr durchgeführt wird. Die Schwimmgruppen fahren inzwischen mit separaten Bussen zum Hallenbad.
Deshalb plant die Verwaltung, diese Querungshilfe mit einer Fußgänger-Lichtsignalanlage (LSA) aufzurüsten. Mit einer Lichtsignalanlage an dieser Stelle können ÖPNV-Nutzer, Schulklassen (Schwimmunterricht/-Hallenbad oder Sportunterricht/-Eifgensportanlage) und andere Zielgruppen sicher in das „Hüpptal“ gehen. In Hinblick auf den geplanten Umbau des Hüpptals (im Rahmen des IKEHK / Aufwertung der Grünanlage) wird sich zukünftig eine stärkere Fußgängerfrequentierung hier ergeben, entsprechend ist es von Vorteil, hier eine sichere Fußgänger- und Radfahrerquerung anzubieten. Im Ergebnis ist an dieser Stelle eine neue Fußgängersignalanlage sinnvoll und zielführend. Die Kosten für eine LSA (Planung/ Steuerung 10.000 €, LSA rd. 20.000 € und Tiefbaukosten 45.000 €) betragen rd. 75.000 €. Diese Mittel sind im Haushalt einzuplanen und zu berücksichtigen.
Anlage/n:
Anlage 1: Lageplan
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