Vorlage - 0201/2020  

 
 
Betreff: LSA L409 Bereich Eifgen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
30.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Eifgen Anlage 1 LSA Dhünner Staße  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschließt die Aufstellung der LSA für Fußgänger an der L409 im Bereich der vorhandenen Querungshilfe.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt der Verwaltung, die Mittel im Haushalt 2021 einzustellen und die notwendige Abstimmung mit dem Landesbetrieb durchzuführen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

An der L409 Dhünner Straße im Bereich der Haltestelle Eifgen befindet sich eine Querungshilfe (Mittelinsel). Unmittelbar neben der Mittelinsel befinden sich die beiden Haltebuchten. An der nordöstlichen Haltestelle führt ein neuer Fußweg hinauf bis zur Waldschule. Dieser Fußweg wurde im Zuge des Neubaus der Waldschule angelegt, um hier eine sichere Zuwegung von der Schule bis zur Haltestelle zu ermöglichen. Gleichzeitig dient die Mittelinsel als Querungsmöglichkeit von Schulklassen und ÖPNV-Nutzern u.a. in Richtung Hallenbad. Nach den ersten Monaten der Öffnung der Waldschule zeigte sich jedoch, dass die Mittelinsel für die Nutzergruppen der Waldschule (z.B. Fußmarsch zum Schwimmunterricht/Hallenbad) mit 2 begleitenden Personen nicht sicher genutzt werden kann, weshalb der fußläufige Gang zum Hallenbad bis dato nicht mehr durchgeführt wird.

Die Schwimmgruppen fahren inzwischen mit separaten Bussen zum Hallenbad.

 

Deshalb plant die Verwaltung, diese Querungshilfe mit einer Fußgänger-Lichtsignalanlage (LSA) aufzurüsten. Mit einer Lichtsignalanlage an dieser Stelle können ÖPNV-Nutzer, Schulklassen (Schwimmunterricht/-Hallenbad oder Sportunterricht/-Eifgensportanlage) und andere Zielgruppen sicher in das „Hüpptal“ gehen.

In Hinblick auf den geplanten Umbau des Hüpptals (im Rahmen des IKEHK / Aufwertung der Grünanlage) wird sich zukünftig eine stärkere Fußgängerfrequentierung hier ergeben, entsprechend ist es von Vorteil, hier eine sichere Fußgänger- und Radfahrerquerung anzubieten. Im Ergebnis ist an dieser Stelle eine neue Fußgängersignalanlage sinnvoll und zielführend.

Die Kosten für eine LSA (Planung/ Steuerung 10.000 €, LSA rd. 20.000 € und Tiefbaukosten 45.000 €) betragen rd. 75.000 €.

Diese Mittel sind im Haushalt einzuplanen und zu berücksichtigen.
Der Straßenbaulastträger (Landesbetrieb) trägt hierbei keine Kosten. Die entsprechenden Planungsschritte sind jedoch mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Landesbetrieb abzustimmen.


 

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Anlage/n:

 

Anlage 1: Lageplan
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eifgen Anlage 1 LSA Dhünner Staße (9883 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR  75.000

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

x

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: