Vorlage - 0204/2020  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
14.12.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Rettungsdienst 2021  
Anlage 2 - Anlagenachweis Rettungsdienst  
Anlage 3 - 19 Nachtragssatzung Rettungsdienst 2021  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite)

 

a)      die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2021 wie folgt:

Krankentransportwagen (KTW) je Transport  238,00 € (bisher 214,00 €)
Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz  426,00 € (bisher 340,00 €)
Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz   330,00 € (bisher 250,00 €)
Notarzt je Einsatz      209,52 € (unverändert)
KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)     1,50 € (unverändert)
 

b)      die 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
 

Ein Exemplar der 19. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Kostenträger 020901) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW), das Kommunalabgabengesetz für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Krankentransport
     
  • Notfallrettung und Notfalltransport
     
  • Notärztliche Versorgung

 

Der Ausgleich kann beim Krankentransportwagen (KTW), beim Rettungstransportwagen (RTW) und beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) nur durch Steigerungen der Gebühren erreicht werden.

 

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2021 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2021 wie folgt festzulegen:

 

KTW 238,00 €

 

RTW 426,00 €

 

NEF 330,00 €

 

Arzt 209,52 €

 

 

Nach den Regelungen KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

KTW

RTW

NEF

 

 

Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens in 2020)

24.961 €

188.869 €

101.243 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

-24.961

-144.656

-86.731 €

 

 

verbleiben aus 2016

0 €

44.213

14.511

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2017 (Ausgleich spätestens 2021)

12.669 €

3.690 €

-43.019 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

-12.669 €

-3.690 €

43.019 €

 

 

verbleiben aus 2017

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2018 (Ausgleich spätestens 2022)

-31.730 €

134.927 €

-15.489 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

0 €

0 €

15.489 €

 

 

verbleiben aus 2018

-31.730 €

134.927 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens 2023)

29.881 €

-26.992 €

-123.017 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

-16.265 €

26.992 €

35.406 €

 

 

verbleiben aus 2019

13.616 €

0 €

-87.611 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

-18.114

179.140

-73.100

 

 

Vortrag in Kalkulation 2020

18.521

-90.000

-14.511

 

 

Vortrag in Kalkulation 2021

-13.616

-89.140

30.000

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

-13.209

0

-57.611

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß den Anforderungen des KAG NRW ist die Ausgleichsverpflichtung vorstehend getrennt nach den Fahrzeugarten KTW, RTW und NEF dargestellt. Nach Ausgleich der jeweiligen Überschüsse bzw. Fehlbeträge aus den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 mit den Überschüssen bzw. Fehlbeträgen aus anderen Vorjahren und den Kalkulationsvorträgen in 2020 und 2021 verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung für den KTW in Höhe von -13.209 € und für den NEF in Höhe von -57.611 €.

 

 

 

Gespräch mit den Krankenkassenverbänden

 

Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2021 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2020 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 387.884 €.

 

 

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

 

  • Der Ansatz für Gebrauchsgegenstände beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits-/Medizinische Kontrollen der vorhandenen Geräte (wie z.B. EKG, Defibrillator, Perfusoren, Beatmungsgeräte) von knapp 24.000 €. Hinzu kommen Kosten für Verbrauchs- und Ausbildungsmaterial sowie kleineren Ersatzbeschaffungen.

 

  • Bei der Fahrzeugunterhaltung sind nicht planbare Reparaturen aufgrund des Alters der Fahrzeuge mitberücksichtigt sowie die erwartete Erhöhung der Betriebsstoffe durch die CO²-Steuer.

 

  • Der Ansatz für Aus- und Fortbildung beinhaltet die jährlich vorgeschriebene Ausbildung der Mitarbeiter im Rettungsdienst sowie zwei Vollausbildungen zum Notfallsanitäter i.H.v. jeweils 26.200 €. Lt. Rettungsdienstbedarfsplan des Rheinisch-Bergischen Kreises, der am 03.10.2019 in Kraft getreten ist, sollen jedes Jahr zwei Notfallsanitäter ausgebildet werden.

Hinzu kommen kleinere Beträge für weitere Ausbildungen, wie z.B. Praxisanleiter, MPG Beauftragter, Desinfektor.

 

  • Reinigung Dienstkleidung sowie Anschaffung Dienst- und Schutzkleidung

 

Aufgrund von Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften bei der Aufbereitung der (Infektions-) Wäsche und der gestiegenen Menge an Schmutzwäsche durch mehr Personal war geplant die Reinigung der Arbeits- und Dienstkleidung ab 2021 an einen externen Anbieter zu vergeben. Die Abstimmung hierüber erfolgte mit den Krankenkassen im April diesen Jahres.

Aufgrund der aktuellen Lage durch COVID19 und der dadurch notwendigen häufigeren Reinigungen wurde die Vergabe bereits im 2. HJ 2020 umgesetzt. Die Kosten wurden in einem Vergabeverfahren auf ca. 25.000 € pro Jahr ermittelt.

 

Darüber hinaus muss der Bestand an Kleidung für die einzelnen Mitarbeiter noch etwas erhöht werden, um zum einen dem derzeitigen hohen Bedarf an Reinigung (durch COVID19) Rechnung zu tragen und zum anderen als Anpassung an die Kleidungsrotation, welche eine zweimalige Abholung pro Woche vorsieht. Langfristig soll auf Leasing-Dienstkleidung (Mietwäsche) umgestellt werden.

 

Die Kosten für persönliche Schutzausrüstung (wie Atemschutzmasken, OP-Mundschutz, Schutzbrillen, etc.) sind aufgrund von COVID19 ebenfalls gestiegen.
 

  • Die Erstattung der Kreisleitstellengebühr steigt gegenüber dem Vorjahr und berücksichtigt die Erhöhung der Leitstellengebühr zum 01.04.2020 auf 73 € (bisher 54 €).

 

  • Die Erstattung für Notarzteinsätze sinkt gegenüber dem Vorjahr. Das ursprünglich für Wermelskirchen vorgesehene zweite NEF wurde mit Inkrafttreten des Rettungsdienstbedarfsplan zum 03.10.2019 in Burscheid bzw. Leichlingen stationiert. Dadurch sinken die Planeinsatzzahlen gegenüber dem Vorjahr.
     
  • Die kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere resultiert dies aus der Ersatzbeschaffung des RTW I und durch den Kofferwechsel beim RTW II. Die geplanten Ersatzbeschaffungen konnten bisher noch nicht umgesetzt werden und wurden entsprechend in den Kalkulatorischen Kosten noch nicht berücksichtigt.

Hinzu kommt die Ersatzbeschaffung des KTW. Das Fahrzeug ist aus dem Jahr 2013. Der Verschleiß des Fahrzeugs und den daraus resultierenden Reparaturen machen eine Ersatzbeschaffung notwendig.

 

  • Kosten Gebäudewirtschaft
     

Die Umstellung auf das Einsetzen von tariflich Beschäftigten im Rettungsdienst machte die Schaffung von zusätzlicher Fläche notwendig. Hieraus resultiert die Steigerung bei den Heiz- und Reinigungskosten. Hinzu kommt die normale Erhöhung bei den Energiekosten.

Des Weiteren fallen mehr Reinigungskosten an, weil es neue Vorschriften im Rettungsdienst gibt, die bei der Reinigung zu beachten sind.

Durch Einstellung von mehr Rettungsdienstpersonal, sind die Verbrauchskosten (wie Wasser und Strom) gestiegen. Auch hier wurden die normalen Erhöhungen bei Wasser- und Stromkosten berücksichtigt.

 

 

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2021 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Die Zahl der abgerechneten und der geplanten Einsätze stellt sich wie folgt dar:


 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

Summe

 

 

 

 

 

ohne Arzt

 

 

 

 

 

 

2013

1.694

2.848

1.801

1.728

6.343

2014

1.590

2.915

1.854

1.821

6.359

2015

1.657

2.987

1.892

1.859

6.536

2016

1.814

3.190

2.123

1.896

7.127

2017

1.641

3.197

1.937

1.868

6.775

2018

1.380

3.334

2.013

1.934

6.727

2019

1.443

3.393

1.809

1.731

6.645

Plan 2020

1.530

3.280

2.010

2.010

6.820

 

 

 

 

 

 

Plan 2021

1.400

3.400

1.800

1.800

6.600

 

 

Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassen­verbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2021 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allge­meinen Haushalt der Stadt zu tragen (154.900 €).

Die Reduzierung der Einsätze des KTW und NEF resultieren aus der Verlagerung der Fahrzeuge nach Burscheid bzw. Leichlingen.

 

 

 

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Anlage/n:

 

 Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 (Anlage 1)

 Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt  Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 3)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Rettungsdienst 2021 (91 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Anlagenachweis Rettungsdienst (366 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - 19 Nachtragssatzung Rettungsdienst 2021 (190 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift