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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zum 01.01.2021 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,34 € (2020: 2,22 €/ + 0,12 €) davon Restabfall 2,18 € (2020: 2,07 € / + 0,11 €) Papierabfall 0,16 € (2020: 0,15 € / + 0,01 €)
b) Bioabfall 1,07 € (2020: 1,02 € / + 0,05 €)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 2,18 € (2020: 2,07 € / + 0,11 €)
Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Kostenträger 110201) vor.
Die Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:
Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Dies wurde in der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2021 erreicht. Der Ausgleich kann jedoch nur durch eine Erhöhung der Gebührensätze je Abfallart erreicht werden.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in dieser Zeit ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Das Ergebnis in 2016, welches bis zum Jahr 2020 auszugleichen ist, ergab ein Defizit von 157.624 € im Bereich Restmüll/Biomüll. Davon wurden 70.000 € in die Kalkulation 2018 und 47.000 € in die Kalkulation 2019 eingestellt. Diese Vorträge waren nicht realisierbar.
Im Bereich Papier gab es im Jahr 2016 einen Überschuss von 68.907 € Davon wurden bereits 17.400 € mit dem Ergebnis aus 2014 verrechnet. Die übrigen 51.507 € wurden in die Kalkulation 2019 eingestellt, konnten aber nicht realisiert werden.
Das Ergebnis in 2017, welches bis zum Jahr 2021 auszugleichen ist, ergab ein Defizit von 136.824 € im Bereich Restmüll/Biomüll. Davon wurden bereits 70.000 € in die Kalkulation 2020 eingestellt. Das verbleibende Defizit aus 2017 in Höhe von 66.824 € und weitere 70.000 € aus dem Defizit des Jahres 2018 finden in der Kalkulation 2021 Berücksichtigung.
Im Bereich Papier gab es im Jahr 2017 einen Überschuss von 81.667 €. Davon wurden bereits 34.993 € in der Kalkulation 2019 berücksichtigt, konnten aber nicht realisiert werden. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 46.674 € wurde in der Kalkulation 2020 eingestellt. Zusätzlich wurde in der Kalkulation 2020 ein Überschuss von 3.326 € aus dem Jahr 2018 eingestellt.
In der Kalkulation 2021 wird ein Überschuss aus 2018 in Höhe von 40.000 € berücksichtigt. Somit bleiben 277.460 € Defizit im Bereich Restmüll/Biomüll und 40.130 € Überschuss im Bereich Papier als Ausgleichssummen stehen.
1. Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes
Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 27.10.2020 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2021 vorgestellt. Es gibt eine Erhöhung bei der Grundgebühr des Hausmülls um 9,4 %, bei der Leistungsgebühr des Haus-/Sperrmülls um 7,7 %, bei der Grundgebühr des Biomülls um 6,8 % sowie bei der Leistungsgebühr des Biomülls um 9,0 %.
Diese Gebührensätze des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes sind - wie in den Vorjahren - ebenfalls das Ergebnis einer Kalkulation.
2. Kostenentwicklung 2021 in Wermelskirchen
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2021 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2020 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um ca. 215.000 €. Wesentliche Veränderungen betreffen folgende Positionen:
a) Abfuhr- und Gefäßkosten
Die Abfuhrkosten verändern sich gegenüber dem Vorjahr. Die Kosten wurden sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und Entwicklung in 2020 geprüft und entsprechend angepasst. Die Kosten für den Wertstoffhof werden aus Gründen der Transparenz separat dargestellt.
Hinweis zu den Kosten Wertstoffhof BAV
Der kommunale Wertstoffhof, der durch den BAV betrieben wird, wurde zum 01.01.2020 eröffnet. Die Ansätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bisher waren diese Kosten in der Kalkulation u.a. bei den Abfuhrkosten und Zahlungen an das Abfuhrunternehmen enthalten.
Die Gefäßkosten bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
b) Umlage BAV
Beim Restmüll ergeben sich keine Änderungen bei der geplanten Entsorgungsmenge. Beim Sperrmüll steigt die geplante Entsorgungsmenge geringfügig an und beim Biomüll reduziert sich die geplanten Entsorgungsmengen um 200 t:
Plan Plan 2021 2020 Sperrmüll 1.150 t 1.140 t Restmüll 4.850 t 4.850 t Biomüll 3.700 t 3.900 t
Insgesamt steigen die Kosten um 158.200 €. Die Kostensteigerung ist auf die neuen Gebührensätze ab 01.01.2021 zurückzuführen.
c) Verwaltungskostenerstattung
Die Verwaltungskostenerstattung sinkt gegenüber der letzten Planung um 45.000 € aufgrund einer umfassenden Neuausrichtung im Sachgebiet Abgabenerhebung.
3. Gebührensätze 2021
Die Gebührensätze zum 01.01.2021 stellen sich wie folgt dar:
Die Gebühren für den Vollanschluss (Restabfall, Bioabfall, Papier) und den Teilanschluss (Restabfall/Papier) steigen gegenüber dem Vorjahr um 5,2 bzw. 5,4 %.
Bei den einzelnen Abfallfraktionen verläuft die Entwicklung prozentual gesehen ungefähr gleich. Der Restabfall erhöht sich um 0,11 € je Liter, der Gebührenanteil für den Bioabfall steigt gegenüber dem Vorjahr um 0,05 € und für das Papier um 0,01 €.
Die Steigerung beim Papier von 0,01 € ist darauf zurückzuführen, dass die berücksichtigte Überdeckung aus den Vorjahren etwas geringer ausfällt.
Beim Kommunalen Siedlungsabfall steigen die Kosten insgesamt um rund 157.000 €. Hier wirkt sich zum einen die Einstellung eines Teils der verbliebenen Unterdeckungen aus Vorjahren und zum anderen die Preiserhöhung der Grund- und Leistungsgebühr beim BAV entsprechend aus.
Beim Biomüll steigen die Kosten insgesamt um rund 58.000 €. Hier wirkt sich ebenfalls die Preiserhöhung der Grund- und Leistungsgebühr beim BAV entsprechend aus.
Durch die Erhöhung der Gebührensätze ist eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung erforderlich.
Die Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:
Anlage/n: - Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)- 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in derStadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 (Anlage 2)
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