Vorlage - 0205/2020  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
14.12.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Abfall 2021  
Anlage 2_7. Nachtragssatzung 2021  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zum 01.01.2021 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a) Kommunaler Siedlungsabfall    2,34  (2020: 2,22 €/ + 0,12 €)

    davon 

Restabfall      2,18  (2020: 2,07 € / + 0,11 €)

Papierabfall      0,16  (2020: 0,15 € / + 0,01 €)

 

b) Bioabfall       1,07  (2020: 1,02 € / + 0,05 €)

 

c) Gewerbeabfall (Restabfall)    2,18  (2020: 2,07 € / + 0,11 €)

 

Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

 

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Kostenträger 110201) vor.

 

Die Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:

 

  • Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Anfang Mai bis Ende November wöchentlich, Papier 4-wöchentlich),
  • Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier,
  • Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle,
  • BAV-Wertstoffhof
  • Sondermüllentsorgung,
  • Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott,
  • Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben,
  • Beseitigung wilder Kippen,
  • Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung.

 

Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Dies wurde in der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2021 erreicht. Der Ausgleich kann jedoch nur durch eine Erhöhung der Gebührensätze je Abfallart erreicht werden.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in dieser Zeit ausgeglichen werden.

 

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Restmüll/
Biomüll

Papier

 

 

 

Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens 2020)

-157.624 €

68.907 €

Verrechnung mit Ergebnis 2014

0 €

-17.400 €

nicht realisierbar in 2018

70.000 €

0 €

nicht realisierbar in 2019

47.000 €

-51.507 €

verbleiben aus 2016

-40.624 €

0

 

 

 

Ergebnis 2017 (Ausgleich spätestens 2021)

-136.824 €

81.667 €

nicht realisierbar in 2019

0 €

-34.993 €

verbleiben aus 2017 

-136.824 €

46.674 €

 

 

 

Ergebnis 2018 (Ausgleich spätestens 2022)

-185.752 €

80.739 €

Verrechnung mit 2015

0 €

-192 €

verbleiben aus 2018

-185.752 €

80.547 €

 

 

 

Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens 2023)

-161.708 €

2.909 €

verbleiben aus 2019

-161.708 €

2.909 €

 

 

 

 

 

 

verbleibende Ausgleichssumme

-524.908

130.130 €

Vortrag in Kalkulation 2020

110.624

-50.000

Vortrag in Kalkulation 2021

136.824 €

-40.000

verbleibende Ausgleichssumme  

-277.460 €

40.130

(Hinweis: gerundete Beträge)

 

 

 

 

 

 

 

Das Ergebnis in 2016, welches bis zum Jahr 2020 auszugleichen ist, ergab ein Defizit von 157.624 € im Bereich Restmüll/Biomüll. Davon wurden 70.000 € in die Kalkulation 2018 und 47.000 € in die Kalkulation 2019 eingestellt. Diese Vorträge waren nicht realisierbar.

 

Im Bereich Papier gab es im Jahr 2016 einen Überschuss von 68.907 € Davon wurden bereits 17.400 € mit dem Ergebnis aus 2014 verrechnet. Die übrigen 51.507 € wurden in die Kalkulation 2019 eingestellt, konnten aber nicht realisiert werden.

 

Das Ergebnis in 2017, welches bis zum Jahr 2021 auszugleichen ist, ergab ein Defizit von 136.824 € im Bereich Restmüll/Biomüll. Davon wurden bereits 70.000 € in die Kalkulation 2020 eingestellt. Das verbleibende Defizit aus 2017 in Höhe von 66.824 € und weitere 70.000 € aus dem Defizit des Jahres 2018 finden in der Kalkulation 2021 Berücksichtigung.

 

Im Bereich Papier gab es im Jahr 2017 einen Überschuss von 81.667 €. Davon wurden bereits 34.993 € in der Kalkulation 2019 berücksichtigt, konnten aber nicht realisiert werden. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 46.674 € wurde in der Kalkulation 2020 eingestellt. Zusätzlich wurde in der Kalkulation 2020 ein Überschuss von 3.326 € aus dem Jahr 2018 eingestellt.

 

In der Kalkulation 2021 wird ein Überschuss aus 2018 in Höhe von 40.000 € berücksichtigt. Somit bleiben 277.460 € Defizit im Bereich Restmüll/Biomüll und 40.130 € Überschuss im Bereich Papier als Ausgleichssummen stehen.

 

 

1. Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes

 

Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 27.10.2020 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2021 vorgestellt. Es gibt eine Erhöhung bei der Grundgebühr des Hausmülls um 9,4 %, bei der Leistungsgebühr des Haus-/Sperrmülls um 7,7 %, bei der Grundgebühr des Biomülls um 6,8 % sowie bei der Leistungsgebühr des Biomülls um 9,0 %.

 

 

Gebührenart

 

 

2021

 

2020

 

 

Steigerung

 

 

Einzelpreis €

 

Einzelpreis €

 

 

Hausmüll

 

 

 

Grundgebühr

 

Leistungsgebühr

 

25,04 €/ EW

 

132,88 €/ Tonne

 

22,88 €/ EW

 

123,35 €/ Tonne

 

+ 9,4 %

 

+ 7,7 %

 

Sperrmüll

 

Leistungsgebühr

 

132,88 €/ Tonne

 

123,35 €/ Tonne

 

+ 7,7 %

 

Biomüll

 

Grundgebühr

 

Leistungsgebühr

 

5,04 €/ EW

 

120,31 €/ Tonne

 

4,72 €/ EW

 

110,33 €/ Tonne

 

+ 6,8 %

 

+ 9,0 %

 

Diese Gebührensätze des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes sind - wie in den Vorjahren - ebenfalls das Ergebnis einer Kalkulation.

 

 

2. Kostenentwicklung 2021 in Wermelskirchen

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2021 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2020 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um ca. 215.000 €. Wesentliche Veränderungen betreffen folgende Positionen:

 

 

a) Abfuhr- und Gefäßkosten

 

Die Abfuhrkosten verändern sich gegenüber dem Vorjahr. Die Kosten wurden sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und Entwicklung in 2020 geprüft und entsprechend angepasst. Die Kosten für den Wertstoffhof werden aus Gründen der Transparenz separat dargestellt.

 

Hinweis zu den Kosten Wertstoffhof BAV

 

Der kommunale Wertstoffhof, der durch den BAV betrieben wird, wurde zum 01.01.2020 eröffnet. Die Ansätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bisher waren diese Kosten in der Kalkulation u.a. bei den Abfuhrkosten und Zahlungen an das Abfuhrunternehmen enthalten.

 

Die Gefäßkosten bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

 

b) Umlage BAV

 

Beim Restmüll ergeben sich keine Änderungen bei der geplanten Entsorgungsmenge. Beim Sperrmüll steigt die geplante Entsorgungsmenge geringfügig an und beim Biomüll reduziert sich die geplanten Entsorgungsmengen um 200 t:

 

 Plan    Plan

 2021    2020

Sperrmüll   1.150 t  1.140 t

Restmüll   4.850 t  4.850 t

Biomüll   3.700 t  3.900 t

 

Insgesamt steigen die Kosten um 158.200 €. Die Kostensteigerung ist auf die neuen Gebührensätze ab 01.01.2021 zurückzuführen.


 

c) Verwaltungskostenerstattung

 

Die Verwaltungskostenerstattung sinkt gegenüber der letzten Planung um 45.000 € aufgrund einer umfassenden Neuausrichtung im Sachgebiet Abgabenerhebung.

 

 

 

 

 


3. Gebührensätze 2021

 

Die Gebührensätze zum 01.01.2021 stellen sich wie folgt dar:

 

Gebührenart

2021

2020

Abweichung

 

Leistungsgebühr je Liter

Vollanschluss (Teilanschluss + Bioabfall)

3,41

3,24

0,17

+5,2 %

davon

 

 

 

 

Teilanschluss - Kommun. Siedlungsabfall

2,34

2,22

0,12

+5,4 %

davon

 

 

 

 

Restabfall

2,18

2,07

+0,11

+5,3 %

Papier

0,16

0,15

+0,01

+6,7 %

 

 

 

 

 

Bioabfall

1,07

1,02

+0,05

+4,9 %

 

 

 

 

 

Restabfall (nur Gewerbe)

2,18

2,07

+0,11

+5,4 %

 

 

Die Gebühren für den Vollanschluss (Restabfall, Bioabfall, Papier) und den Teilanschluss (Restabfall/Papier) steigen gegenüber dem Vorjahr um 5,2 bzw. 5,4 %.

 

Bei den einzelnen Abfallfraktionen verläuft die Entwicklung prozentual gesehen ungefähr gleich. Der Restabfall erhöht sich um 0,11 € je Liter, der Gebührenanteil für den Bioabfall steigt gegenüber dem Vorjahr um 0,05 € und für das Papier um 0,01 €.

 

Die Steigerung beim Papier von 0,01 € ist darauf zurückzuführen, dass die berücksichtigte Überdeckung aus den Vorjahren etwas geringer ausfällt.

 

Beim Kommunalen Siedlungsabfall steigen die Kosten insgesamt um rund 157.000 €. Hier wirkt sich zum einen die Einstellung eines Teils der verbliebenen Unterdeckungen aus Vorjahren und zum anderen die Preiserhöhung der Grund- und Leistungsgebühr beim BAV entsprechend aus.

 

Beim Biomüll steigen die Kosten insgesamt um rund 58.000 €. Hier wirkt sich ebenfalls die Preiserhöhung der Grund- und Leistungsgebühr beim BAV entsprechend aus.

 

Durch die Erhöhung der Gebührensätze ist eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung erforderlich.

 

 

Die Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:

 

 

Teilanschluss

(Restmüll-/Papiertonne)

Vollanschluss

(+ Biotonne)

20 l/Woche

10 l/Woche

20 l/Woche

10 l/Woche

 

1-Personen-Haushalt

 

Gebühr 2021 insgesamt

Gebühr 2020 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

 

93,60

88,80

4,80

5,4

 

 

 

 

46,80

44,40

2,40

5,4

 

 

 

136,40

129,60

6,80

5,2

 

 

 

68,20

64,80

3,40

                   5,2


2-Personen-Haushalt

 

Gebühr 2021 insgesamt

Gebühr 2020 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

187,20

177,60

9,60

5,4

 

 

93,60

88,80

4,80

5,4

 

 

272,80

259,20

13,60

5,2

 

 

 

136,40

129,60

6,80

5,2

 

3-Personen-Haushalt

 

Gebühr 2021 insgesamt

Gebühr 2020 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

280,80

266,40

14,40

5,4

 

 

 

140,40

133,20

7,20

5,4

 

 

409,20

388,80

20,40

5,2

 

 

204,60

194,40

10,20

5,2

4-Personen-Haushalt

 

Gebühr 2021 insgesamt

Gebühr 2020 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

374,40

355,20

19,20

5,4

 

 

187,20

177,60

9,60

5,4

 

 

545,60

518,40

27,20

5,2

 

 

272,80

259,20

13,60

5,2

 

5-Personen-Haushalt

 

Gebühr 2021 insgesamt

Gebühr 2020 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

468,00

444,00

24,00

5,4

 

 

234,00

222,00

12,00

5,4

 

 

682,00

648,00

34,00

5,2

 

 

341,00

324,00

17,00

5,2

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)

- 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der

  Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 (Anlage 2)  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Abfall 2021 (88 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_7. Nachtragssatzung 2021 (118 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift