Vorlage - 0208/2020  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 3. Nachtragssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Kulartz, Rüdiger
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
10.12.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
14.12.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation 2021  
Anlage 2 - Anlagenachweis  
Anlage 3 - 3. Nachtragssatzung ABS  

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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zum 01.01.2021:

 

 a) die Gebühren

 

   Schmutzwasser    3,62 €

 

   Niederschlagswasser   1,58 €

 

   Durchleitungsgebühr   2,49 €

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 106.187 € zu entnehmen

 

 

c) die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

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Sachverhalt:
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2021 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgegli­chen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

 

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

 

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

 

A) Gebührenkalkulation 2021

 

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 336.576 € (+ 9,6 %) auf 3.853.723 € (2020: 3.517.147 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.390.000 m² und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 82.352 € (2020: 337.200 €) steigt die Niederschlagswassergebühr von 1,33 € auf 1,58 € je qm (+ 18,8 %).

 

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 381.961 € (+ 7,0 %) auf 5.850.938 € (2020: 5.468.977 €). Es konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 23.836 € in Abzug gebracht werden (2020: 260.000 €). Die Schmutzwassergebühr steigt im Vergleich zum Vorjahr von 3,24 € auf 3,62 € pro m³ (+ 11,7 %).

 

Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Diese steigt von 2,12 € auf 2,49 € pro m³ (+ 17,5 %).

 

Die kalkulierte Frischwassermenge beim Schmutzwasser beläuft sich 2021 auf 1.626.500 m³. Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 56.900 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist.

 

Die Gebühren 2021 stellen sich wie folgt dar:

 

 

Nach der Regelung des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Die Überdeckungen der Jahre 2014 – 2018 sind vollständig in den Kalkulationen eingestellt worden. Es verbleibt kein Rest mehr aus Überdeckungen, welche in zukünftigen Kalkulationen Berücksichtigung finden können. Die Ergebnisse 2019 und 2020 sind noch abzuwarten.

 

 

B) Entwicklung der Ansätze

 

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2021 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2020 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 9.704.651 € und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 722.477 €. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

 

  • Die Position Instandhaltung Infrastrukturvermögen steigt gegenüber dem Vorjahr um 470.000 € aufgrund der geplanten Instandhaltung im Einzugsgebiet Kläranlage Solingen Burg.

 

  • Die Position Überprüfung Niederschlagswasser verringert sich gegenüber dem Vorjahr um 75.000 €. Die Durchführung ist in 2021 angedacht.

 

  • Die Verteilung der Personalkosten zwischen den Produkten des Abwasserbetriebes wurde überprüft und an die Erfahrung der vergangenen Jahre angepasst. In Summe steigen die Personalkosten um 72.100 € und die Sachkosten um 55.700 €.

 

  • Die Kalkulatorischen Abschreibungen steigen um rund 196.000 €, aber die Kalkulatorischen Zinsen sinken (rund - 11.000 €).

 

  • Der Verbandsbeitrag an den Wupperverband steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 28.000 €. Grund hierfür sind hier insbesondere (temporär) höhere Kosten bei der Unterhaltung von Bauwerken, welche vom Wupperverband unterhalten werden, die Kosten aber auf die Stadt Wermelskirchen bzw. den Abwasserbetrieb entfallen.

 

  • Im Vorjahr stand für die Schmutzwassergebühr ein Auflösungsbetrag des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 260.000 € (2021: 23.836 €), für das Niederschlagswasser in Höhe von 337.200 € (2021: 82.352 €) zur Verfügung.

 

 

C) 3. Nachtragssatzung

 

Zum 01.01.2021 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2021 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat.       

 

 

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Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenkalkulation für das Jahr 2021

Anlage 2 - Auszug aus dem Anlagenachweis

Anlage 3 - 3. Nachtragssatzung Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 - Kalkulation 2021 (338 KB)      
Anlage 3 2 Anlage 2 - Anlagenachweis (406 KB)      
Anlage 1 3 Anlage 3 - 3. Nachtragssatzung ABS (104 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: