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Beschlussvorschlag:
a) die Gebühren
Schmutzwasser 3,62 €
Niederschlagswasser 1,58 €
Durchleitungsgebühr 2,49 €
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 106.187 € zu entnehmen
c) die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
· Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,
· Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,
· Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).
A) Gebührenkalkulation 2021
Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 336.576 € (+ 9,6 %) auf 3.853.723 € (2020: 3.517.147 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.390.000 m² und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 82.352 € (2020: 337.200 €) steigt die Niederschlagswassergebühr von 1,33 € auf 1,58 € je qm (+ 18,8 %).
Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 381.961 € (+ 7,0 %) auf 5.850.938 € (2020: 5.468.977 €). Es konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 23.836 € in Abzug gebracht werden (2020: 260.000 €). Die Schmutzwassergebühr steigt im Vergleich zum Vorjahr von 3,24 € auf 3,62 € pro m³ (+ 11,7 %).
Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Diese steigt von 2,12 € auf 2,49 € pro m³ (+ 17,5 %).
Die kalkulierte Frischwassermenge beim Schmutzwasser beläuft sich 2021 auf 1.626.500 m³. Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 56.900 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist.
Die Gebühren 2021 stellen sich wie folgt dar:
Nach der Regelung des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Überdeckungen der Jahre 2014 – 2018 sind vollständig in den Kalkulationen eingestellt worden. Es verbleibt kein Rest mehr aus Überdeckungen, welche in zukünftigen Kalkulationen Berücksichtigung finden können. Die Ergebnisse 2019 und 2020 sind noch abzuwarten.
B) Entwicklung der Ansätze
Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2021 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2020 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 9.704.651 € und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 722.477 €. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:
C) 3. Nachtragssatzung
Zum 01.01.2021 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2021 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat.
Anlagen: Anlage 2 - Auszug aus dem Anlagenachweis Anlage 3 - 3. Nachtragssatzung Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
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