Vorlage - 0209/2020  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 3. Nachtragssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Kulartz, Rüdiger
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
10.12.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
14.12.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Fäka 2021  
Anlage 2 - 3 Nachtragssatzung Grundstücksentwässerung  

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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zum 01.01.2021:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben     12,38 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen     64,72 € je abgefahrenem m³ Fäkalien

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 9.529 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 2.836 € einzustellen.

 

 

c) die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

 

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Sachverhalt:
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2021 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienab-fuhr/-behandlung" vor.

 

 

A) Gebührenkalkulation 2021

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Leerung der Grundstücksentwässerungsanlagen und Transport der Grubeninhalte zu einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung,
  • Behandlung der Fäkalien in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband),
  • Entrichtung der Abwasserabgabe an das Land.

 

Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Jahr 2021 ausgeglichen. Der Ausgleich kann durch Veränderung der Gebührensätze erreicht werden.

 

Die Gebühr für die Abflusslosen Gruben steigt im Vergleich zum Vorjahr um 2,48 € (+25,0 %) auf 12,38 € pro m³ (2020: 9,90 €). Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um 16.304 € (+25,0 %) auf 81.471 € (2020: 65.167 €). Wie 2020 konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 9.529 € (2020: 7.773 €) in Abzug gebracht werden. Die prognostizierte, gebührenrelevante Menge bleibt gegenüber dem Vorjahr konstant bei 6.580 m³.

 

Der Gebührensatz für die Kleinkläranlagen steigt ebenfalls für das Jahr 2021 von 59,21 € auf 64,72 € (+5,51 € / +9,3 %). Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um 4.828 € (+35,5 %) auf 18.446 € (2020: 13.618 €). Hierbei musste eine Unterdeckung aus Vorjahren in Höhe von 2.836 € berücksichtigt werden (Überdeckung 2020: 1.342 €). Bei den Kleinkläranlagen wurde in der Kalkulation 2021 eine Schlammmenge von 285 m³ berücksichtigt werden (2020: 230 m³).

 

Die kostendeckenden Gebühren 2021 stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

 

  

 

Nach den Vorschriften des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

 

 

 

Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen verliefen unterschiedlich. Bei den Kleinklär-anlagen ergaben sich in den Jahren 2017 und 2018 Defizite, welche gänzlich in die Kalkulationen der Folgejahre eingestellt werden. In den Jahren 2015 und 2016 wurden Überschüsse erzielt.

 

Bei den Festen Gruben verlief die Entwicklung anders. Während in 2015 eine Unterdeckung entstanden ist, die durch Überschüsse gedeckt werden konnte, entstand in den Jahren 2016, 2017 und 2018 eine Überdeckung.

 

Die erzielten Über- und Unterdeckungen werden aufgrund der erläuterten gesetzlichen Regelungen des KAG NRW in den entsprechenden Kalkulationen berücksichtigt.

 

 

B) Entwicklung der Ansätze

 

Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2021 (99.907 €) steigen gegenüber der Kalkulation 2020 um 21.122 € (+26,8 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen und Verteilungsschlüssel der kostenrechnenden Einrichtung Fäkalienabfuhr wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2020 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

Gegenüber der Gebührenkalkulation 2020 ergeben sich folgende Änderungen:

 

  • Die Unternehmerkosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 18.700 € (+ 33,6 %). Grund hierfür sind die neuen Preise, die sich im Rahmen einer neuen, europaweiten Ausschreibung ergeben haben.
  • Der Einfluss des Vortrags anteiliger Unter-/Überdeckung aus Vorjahren senkt den Gebührenbedarf insgesamt um 6.693 € (2020: 9.115 €).
  • Die Verteilung der Personalkosten und der Verwaltungs- und Sachkosten zwischen den Gebührentatbeständen wurde überprüft und an die Erfahrung der vergangenen Jahre angepasst und sinken in Summe für diese Gebührentatbestände.

 

C) 3. Nachtragssatzung

 

Zum 01.01.2021 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2021 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat.

 

 

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Anlage/n:
Anlage 1 - Kalkulation 2021 „Fäkalienabfuhr“

Anlage 2 – 3. Nachtragssatzung Grundstücksentwässerung (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 - Kalkulation Fäka 2021 (351 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2 - 3 Nachtragssatzung Grundstücksentwässerung (99 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: