Vorlage - 0212/2020  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
14.12.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1_Kalkulation Wochenmärkte 2021  
Anlage 2_Kalkulation Jahrmärkte 2021  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt die beigefügten Gebührenkalkulationen.

 

Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2017 bei den Wochenmärkten i.H.v. 15.571 € und bei den Jahrmärkten i.H.v. 19.419 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.  

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2021

für die Kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ (Kostenträger 020202) und "Jahrmärkte" (Kostenträger 020203) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Jahrmärkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Gewerbeordnung (GewO) und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Jahrmärkte abgegolten:

 

  • Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte,
  • Organisation und Durchführung der Kirmesveranstaltungen.

 

 

Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:

 

Wochenmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes „Wochenmärkte“ kann ohne eine Veränderung der seit dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze nicht erreicht werden.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt     

 

 

    Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens in 2020)

-13.986 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2016

-13.986 €

 

 

    Ergebnis 2017 (Ausgleich spätestens in 2021)

-15.571 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2017

-15.571 €

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2018

-17.978 €

    Verzicht auf das Defizit 2014 in Kalkulation 2018

10.967 €

    Ergebnis 2018 (Ausgleich spätestens in 2022)

-7.011 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2018

-7.011 €

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2019

-17.688 €

    Verzicht auf das Defizit 2015 in Kalkulation 2019

12.096 €

    Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens in 2023)

-5.592 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2019

-5.592 €

 

 

    Zwischensumme

-42.160 €

    Verzicht in Kalkulation 2020

13.986 €

    Verzicht in Kalkulation 2021

15.571 €

 

 

    Restliche Ausgleichsverpflichtung

-12.603 €

 

Auf die aus dem Jahr 2014 stammende Unterdeckung i.H.v. 10.967 € wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 04.12.2017 verzichtet und auf die aus dem Jahr 2015 stammende Unterdeckung i.H.v. 12.096 € am 03.12.2018. Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“ für das Abrechnungsjahr zu sehen.

 

Auf die aus dem Jahr 2016 stammende Unterdeckung von 13.986 € wurde in der Kalkulation 2020 bei Beibehaltung der Gebührensätze verzichtet.

 

Das Ergebnis aus 2017 weist ein Defizit von 15.571 € aus, welches spätestens mit der Kalkulation 2021 auszugleichen wäre.

 

Die Defizite aus 2018 und 2019 sind spätestens 2022 und 2023 auszugleichen.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2021 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Kosten beim Personalaufwand aufgrund von Veränderungen bei den Arbeitszeitanteilen. Alle anderen Kostenpositionen sind nahezu unverändert.

 

Die bisher festgesetzten Gebührensätze können nur unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2017 i.H.v. 15.571 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze konstant bleiben.

 

 

 

Jahrmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" könnte ebenfalls ohne eine Veränderung der Gebühren nicht erreicht werden.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren

auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

 

 

Gesamt

 

 

    Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens in 2020)

-10.197 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2016

-10.197 €

 

 

    Ergebnis 2017 (Ausgleich spätestens in 2021)

-19.419 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2017

-19.419 €

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2018

-23.284 €

    Verzicht auf das Defizit 2014 in Kalkulation 2018

9.406 €

    Ergebnis 2018 (Ausgleich spätestens in 2022)

-13.878 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2018

-13.878 €

 

 


    Ergebnis lt. BAB 2019

-14.909 €

    Verzicht auf das Defizit 2015 in Kalkulation 2019

12.334 €

    Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens in 2023)

-2.575 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2019

-2.575 €

 

 

 

 

    Zwischensumme

-46.069 €

    Verzicht in Kalkulation 2020

10.197 €

    Verzicht in Kalkulation 2021

19.419 €

 

 

    Restliche Ausgleichsverpflichtung

-16.453 €

 

 

Auf die aus dem Jahr 2014 stammende Unterdeckung i.H.v. 9.406 € wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 04.12.2017 verzichtet und auf die aus dem Jahr 2015 stammende Unterdeckung i.H.v. 12.334 € am 03.12.2018. Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“ für das Abrechnungsjahr zu sehen.

 

Das Defizit für 2018 betrug -23.284 € und für das Jahr 2019 -14.909 €. Die Differenz von ca. 9.000 € beruht zum einen auf geringere Kosten bei den internen Leistungsbeziehungen beim Bauhof. Hier sind in 2019 einige Dienstleistungen an externe Unternehmen vergeben worden. Bei den Jahrmarktgebühren sind rund 5.000 € mehr eingenommen worden wie im Vorjahr.

 

Auf die aus dem Jahr 2016 stammende Unterdeckung von 10.197 € wurde in der Kalkulation 2020 bei Beibehaltung der Gebührensätze verzichtet.

 

Das Ergebnis aus 2017 weist ein Defizit von 19.419 € aus, welches spätestens mit der Kalkulation 2021 auszugleichen wäre.

 

Die Defizite aus 2018 und 2019 sind spätestens in 2022 und 2023 auszugleichen.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2021 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.

 

Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Kosten beim Personalaufwand aufgrund personeller Veränderungen sowie Änderungen bei den Arbeitszeitanteilen. Der Ansatz bei der Bewirtschaftung der Kirmesplätze wird auf Basis der Vorjahresergebnisse gegenüber der letzten Planung herabgesetzt. Alle anderen Kostenpositionen sind nahezu unverändert.

 

Die seit dem 01.01.2016 festgesetzten Gebührensätze können nur unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2017 i.H.v. 19.419 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze konstant bleiben.

 

 

Zusammenfassung:

 

Auf die bis 2021 auszugleichenden Defizite für die kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ in Höhe von 15.571 € und „Jahrmärkte“ in Höhe von 19.419 € sollte verzichtet werden. Die Berücksichtigung der Fehlbeträge in den Kalkulationen 2021 hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebührensätze in beiden Gebührenhaushalten auf dem derzeitigen Stand zu belassen und auf eine kostendeckende Gebühr zu verzichten.

 

In Anbetracht des geplanten Umbaus des Loches-Platzes, welcher für sich genommen schon eine Beeinträchtigung für die Marktbeschicker darstellt, ist eine Erhöhung der Gebühren nicht vermittelbar.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)

Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Kalkulation Wochenmärkte 2021 (107 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Kalkulation Jahrmärkte 2021 (71 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift