Vorlage - 0215/2020  

 
 
Betreff: Maßnahme für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Engstfeld, Lisa
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite)“ die Verwaltung, einen Förderantrag für die Maßnahme „Teilsanierung der Sporthalle des Gymnasiums“ im Rahmen des Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten zu stellen.

Die Umsetzung wird vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung beauftragt.

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Sachverhalt:

Bund-Land-Programm Investitionspakt Sport – Sonderprogramm der Städtebauförderung

 

Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaktes wurde ein Sonderprogramm der Städtebauförderung aufgelegt, welches Maßnahmen an Sportstätten unterstützt. Die Förderung erfolgt im Jahr 2021 zu einem Fördersatz in Höhe von 90%. Die Finanzhilfen von Bund und Land (insgesamt 47 Millionen Euro für NRW) können für Gebäude und Einrichtungen eingesetzt werden, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen, außerdem für Breitensport-Anlagen, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern. Vorzug haben jene Maßnahmen, die vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder niederschwellige Angebote wie Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches, die für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv sind. Auch Maßnahmen im Bereich des Schulsports sind förderungsfähig, wenn sie zugleich außerschulisch für die Nutzung durch die breite Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag für Hochbaumaßnahmen liegt bei 1,5 Mio. Euro. Bei Tiefbaumaßnahmen liegt die Höchstsumme bei 750.000 Euro. Die Antragssumme muss mindestens 25.000 Euro betragen. Das Programm wird voraussichtlich bis zum Jahr 2024 weitergeführt.

Für das Programmjahr 2020 wurden bereits Förderanträge für die Maßnahmen WTV-Halle und Dörpfeld-Halle gestellt. Die Entscheidung einer Bewilligung oder Ablehnung soll im Dezember 2020 erfolgen. Die Verwaltung wird berichten.

 

Sporthalle Gymnasium

Bedingt durch das Alter vieler Wermelskirchener Hallen wird es in den nächsten Jahren immer wieder Sanierungsbedarf an unterschiedlichen Gebäudestrukturen geben.

In der Sporthalle des Gymnasiums sollen im Jahr 2021 folgende Maßnahmen erfolgen:

- Sanierung der Lüftungsanlage

- Erneuerung der kompletten Elektrik (Hausanschluss und Elektrounterverteilung)

- Sanierung der Umkleiden und der Sanitärräume

- Sanierung der Decke (teilweise mit Deckenstrahlheizung)

- Erneuerung der Beleuchtung in der Halle.

Ein neuer Wärmeerzeuger sowie eine neue Warmwasserbereitung werden über die bewilligten Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Kapitel 1 finanziert.

 

Die Verwaltung wird einen entsprechenden Antrag für die genannte Maßnahme einreichen. Auf Bewilligung besteht kein Rechtsanspruch. Antragsfrist für das Programmjahr 2021 ist der 15. Januar 2021. Die Bewilligung soll im Frühjahr 2021 erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll zeitnah nach Bewilligung beginnen.
 

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Anlage/n:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: