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Beschlussvorschlag: Die Umsetzung wird vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung beauftragt. Sachverhalt: Bund-Land-Programm Investitionspakt Sport – Sonderprogramm der Städtebauförderung
Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaktes wurde ein Sonderprogramm der Städtebauförderung aufgelegt, welches Maßnahmen an Sportstätten unterstützt. Die Förderung erfolgt im Jahr 2021 zu einem Fördersatz in Höhe von 90%. Die Finanzhilfen von Bund und Land (insgesamt 47 Millionen Euro für NRW) können für Gebäude und Einrichtungen eingesetzt werden, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen, außerdem für Breitensport-Anlagen, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern. Vorzug haben jene Maßnahmen, die vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder niederschwellige Angebote wie Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches, die für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv sind. Auch Maßnahmen im Bereich des Schulsports sind förderungsfähig, wenn sie zugleich außerschulisch für die Nutzung durch die breite Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag für Hochbaumaßnahmen liegt bei 1,5 Mio. Euro. Bei Tiefbaumaßnahmen liegt die Höchstsumme bei 750.000 Euro. Die Antragssumme muss mindestens 25.000 Euro betragen. Das Programm wird voraussichtlich bis zum Jahr 2024 weitergeführt. Für das Programmjahr 2020 wurden bereits Förderanträge für die Maßnahmen WTV-Halle und Dörpfeld-Halle gestellt. Die Entscheidung einer Bewilligung oder Ablehnung soll im Dezember 2020 erfolgen. Die Verwaltung wird berichten.
Sporthalle Gymnasium Bedingt durch das Alter vieler Wermelskirchener Hallen wird es in den nächsten Jahren immer wieder Sanierungsbedarf an unterschiedlichen Gebäudestrukturen geben. In der Sporthalle des Gymnasiums sollen im Jahr 2021 folgende Maßnahmen erfolgen: - Sanierung der Lüftungsanlage - Erneuerung der kompletten Elektrik (Hausanschluss und Elektrounterverteilung) - Sanierung der Umkleiden und der Sanitärräume - Sanierung der Decke (teilweise mit Deckenstrahlheizung) - Erneuerung der Beleuchtung in der Halle. Ein neuer Wärmeerzeuger sowie eine neue Warmwasserbereitung werden über die bewilligten Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Kapitel 1 finanziert.
Die Verwaltung wird einen entsprechenden Antrag für die genannte Maßnahme einreichen. Auf Bewilligung besteht kein Rechtsanspruch. Antragsfrist für das Programmjahr 2021 ist der 15. Januar 2021. Die Bewilligung soll im Frühjahr 2021 erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll zeitnah nach Bewilligung beginnen. Anlage/n:
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