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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt: Zusammenfassung des Sonderaufrufs: Der „Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ ist aufgelegt worden, da im Bereich des Feuerschutzwesens technische Veränderungen und Neuerungen oftmals strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen erfordern. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt den Trägern des Brandschutzes und der Hilfeleistung im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Zuwendungen für den Bau und den Erhalt von Feuerwehrhäusern zur Förderung der Feuerwehrinfrastruktur. Gefördert werden können: - der Neubau, - die Sanierung, - der An-, Aus- und Umbau eines Feuerwehrhauses sowie - der Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus. Die Förderung umfasst bis zu 50% und höchstens 250.000€ pro Maßnahme.
Die BAUMAßNAHME: „Erweiterung und Modernisierung des Feuerwehrgerätehauses Dhünn“: Für das Feuerwehrgerätehaus in Dhünn wurde im September 2020 ein Antrag zum oben genanntem Förderprogramm bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Zwingend nachzureichen ist ein Ratsbeschluss, dem die Kostenberechnung zugrunde liegt. Dieser muss bis Anfang Januar nachgereicht werden. Eine Rückmeldung (Bewilligung oder Ablehnung) wird im Frühjahr 2021 erwartet.
Die Erweiterung und Modernisierung sind wie folgt geplant: In einem ersten Schritt wird bereits Anfang 2021 eine Fahrzeughalle als Stellplatz für das neue Feuerwehrfahrzeug gebaut werden. Die Maßnahme ist zwingend erforderlich, um den notwendigen Raum und Schutz für das Fahrzeug zu gewährleisten und kann aufgrund des Lieferzeitpunkts nicht auf einen späteren Zeitraum verschoben werden. Die Umsetzung wird bereits vom Gebäudemanagement der Stadt Wermelskirchen vorangetrieben und wurde am 21.09.2020 durch den Rat beschlossen. Davon losgelöst erfolgt die Planung für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses, um den Anforderungen der DIN 14092, der UVV (GUV-I 8554) und weiteren Vorschriften und Vorgaben zu entsprechen. Diese Maßnahme ist finanziell und baulich vom Bau der Fahrzeughalle getrennt geplant. Die beigefügte Kostenaufstellung beinhaltet daher nur die Erweiterung und die Modernisierung des Bestandes ohne Fahrzeughalle. Die Erweiterung und Modernisierung kann erst bei Bewilligung oder Ablehnung von Zuwendungen über die Leistungsphase 6 hinaus geplant werden. Die Planung beinhaltet den Bau eines eingeschossigen Anbaus an die bestehende Garage. Der Feldküchenanhänger und der kleine Mannschaftswagen können weiterhin im Bestandsgebäude untergestellt werden. Im Anbau finden die Küche mit Lagermöglichkeiten, ein Büro, sowie Sanitär- und Umkleideräume für Damen und Herren im ausreichendem Umfang Platz. Die Umkleiden werden in Schwarz-Weiß-Trennung errichtet. Zusätzlich entsteht Raum für Technik und ein Lager. Das Bestandsgebäude wird modernisiert und die erforderlichen Änderungen in den vorhandenen Räumen vorgenommen. Unter anderem wird ein Fluchtweg für das Obergeschoss geschaffen. Mit dieser Erweiterung und Modernisierung sollen die identifizierten Mängel beseitigt und das Feuerwehrgerätehaus vorschriftsmäßig für die Zukunft aufgestellt werden. Dem Brandschutzbedarfsplan wird nach Beendigung der Maßnahme entsprochen.
Die berechneten Kosten belaufen sich auf rund 2.059.259,87€. Die Kostenberechnung ist Grundlage der beantragten Fördermittel des Sonderprogramms „Feuerwehrhäuser in Kommunen“. Dabei wurde der Höchstbetrag von 250.000€ beantragt. Somit beläuft sich der Eigenanteil bei Bewilligung auf rund 1.809.259,87€. Die Kostenberechnung nach DIN276 sowie die aktuelle Planung der Umbaumaßnahme sind dieser Vorlage beigefügt. Anlage/n: Kostenberechnung Pläne der Maßnahme
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