Vorlage - 0227/2020  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht "Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Anhörung
17.03.2021 
Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Auf Bundes- und Landesebene ist geplant, ab dem Jahr 2025 einen bundesweiten Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter (Offene Ganztagsschule – OGS) einzuführen.

In Wermelskirchen werden derzeit rd. 650 Schülerinnen und Schüler in insgesamt 27 OGS-Gruppen an den Grundschulen in Wermelskirchen betreut. Dieses entspricht einer Versorgungsquote von rd. 52%.

 

Nach den Erfahrungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz wird bei einem OGS-Rechtsanspruch zur Vermeidung von erwartbaren Nachbesserungen zukünftig von einer 100%ige Betreuung für den OGS-Bereich ausgegangen. Um diese ab 2025 sicherstellen zu können, müssen rd. 650 zusätzliche Plätze in ca. 25 neuen OGS-Gruppen geschaffen werden. Bei einer qualitativ geschätzten Nachfrage im Jahr 2025 von rd. 85% fehlen 426 Plätze in ca. 18 OGS-Gruppen. Mit Blick auf die Tatsache, dass dieser Zusatzbedarf mangels Platz an den einzelnen Schulstandorten nicht in vollem Umfang durch Neubaumaßnahmen reguliert werden kann, ist davon auszugehen, dass eine Mehrfachnutzung von bestehenden Schulräumen in Kombination mit Neubaumaßnahmen erforderlich wird.

 

Obwohl derzeit noch keine konkreten gesetzlichen Vorgaben des Landes NRW vorliegen, ist es erforderlich, frühzeitige Abstimmungen mit den beteiligten Schulen und OGS-Trägern vorzunehmen, um zeitnah handlungsfähig zu werden.

 

In diesem Zusammenhang hat am 07.09.2020 ein Auftaktgespräch mit Vertretern der Verwaltung (Amt für Jugend, Bildung und Sport sowie Hochbauamt), den Schulleiterinnen der Grundschulen in Wermelskirchen sowie den Trägern der Offenen Ganztagsschulen in Wermelskirchen (Kreisverband des DRK und Kath. Jugendagentur) stattgefunden.

Es ist vereinbart worden, dass die Schulleitungen in Zusammenarbeit mit den OGS-Trägern in einem ersten Schritt Lösungsansätze, insbesondere zu den Themen „Mehrfachnutzung bestehender Schulräume und Bedarf an Mensa-Räumlichkeiten“ entwickeln.

Diese Vorschläge werden in einem weiteren Gespräch am 25.03.2021 mit den genannten Beteiligten thematisiert. Ziel ist es, bis Ende 2021 den konkreten Umbau-/Ausbaubedarf zu ermitteln, um der Verwaltung damit die notwendige Vorlaufzeit zur Umsetzung der Maßnnahmen bis 2025 verschaffen zu können.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: