Vorlage - 0228/2020  

 
 
Betreff: Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.11.2020; Beschaffung von digitalen Endgeräten für die Lehrerinnen und Lehrer der Wermelskirchener Schulen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Anhörung
17.03.2021 
Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Richtlinie Beschaffung digitale Endgeräte Lehrer  
Richtlinie Beschaffung digitaler Endgeräte bedürftige SuS  
SPDBeschaffungdigitalerEndgeraetefuerLehrerinn  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss nimmt die Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.11.2020 durch die Verwaltung zur Kenntnis.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Frage 1., Frage 2., Frage 3.:

Gibt es ein Konzept zur Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer und wie sieht das aus?

Wie sind die Rahmenbedingungen von Seiten der Landesregierung und wie sollen diese in Wermelskirchen verwirklicht werden?

Wann ist mit der Ausgabe der Geräte zu rechnen?

 

Die Stadt Wermelskirchen führt als Schulträger die Beschaffung der digitalen Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer nach Vorgabe des Landes durch.

 

Das Land NRW hat die Rahmenbedingungen für die Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer in der „Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 28.07.2020) definiert. Der Runderlass ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Für die Beschaffung der Geräte stellt das Land NRW der Stadt Wermelskirchen einen Betrag in Höhe von insgesamt 132.500 € zur Verfügung. Der Betrag ist für die Beschaffung der von den Schulen gemeldeten 265 benötigten Zusatzgeräte auskömmlich. Es entsteht kein Eigenanteil für die Stadt Wermelskirchen.

 

Der entsprechende Zuschussantrag wurde mit Datum vom 10.09.2020 durch die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Der Bewilligungsbescheid liegt mit Datum vom 01.10.2020 vor. Der Mittelabruf erfolgte am 15.10.2020.

 

Zusätzlicher Hinweis zur Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte:

 

Darüber hinaus hat die Stadt Wermelskirchen als Schulträger die Beschaffung von digitalen Endgeräten für Schüler/innen mit Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte nach Vorgabe des Landes NRW veranlasst.

 

Das Land NRW hat die Rahmenbedingungen hierfür in der „Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen in Nordrhein-Westfalen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 / Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 21.07.2020) definiert. Der Runderlass ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Für die Beschaffung der Geräte stellt das Land NRW der Stadt Wermelskirchen einen Betrag in Höhe von insgesamt 150.634,86 € zur Verfügung. Der Betrag ist für die Beschaffung der von den Schulen gemeldeten 380 benötigten Zusatzgeräte grundsätzlich auskömmlich. Es entsteht nur ein geringer Eigenanteil für die Stadt Wermelskirchen in Höhe von 10% (16.737,21 €).

 

Der entsprechende Zuschussantrag wurde mit Datum vom 10.09.2020 durch die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Der Bewilligungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor, ist aber durch die Bezirksregierung telefonisch angekündigt worden.

 

Umsetzung beider Maßnahmen:

Die Stadt Wermelskirchen hat zur Umsetzung beider Maßnahmen bisher folgende Handlungsschritte umgesetzt:

 

-          Die europaweite Ausschreibung der Laptops und iPads über das Rechenzentrum Südfwestfalen IT (SIT) erfolgte Ende September/Anfang Oktober 2020.

 

-          Die Auftragserteilung über 360 iPads und 225 Laptops erfolgte am 19.10.2020.

 

-          Mit einer Lieferung ist voraussichtlich Anfang 2021 zu rechnen.

 

-          Unmittelbar nach Lieferung erfolgt die Installation und die Bereitstellung der Hardware für Lehrer/innen und Schüler/innen.

 

-          Weitere 60 iPads, die über die Förderprogramme finanziert werden, sind bereits im Mai 2020 beschafft worden.

 

Alle Geräte werden an die jeweiligen Lehrer/innen und Schüler/innen seitens der Stadt Wermelskirchen entliehen.

 

Frage 4.:

Welche weiteren Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen und des Unterrichtes sind in Aussicht bzw. geplant?

 

Medienentwicklungsplanung 2018 bis 2023:

Die weiteren Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen und des Unterrichtes ergeben sich aus der vom Rat der Stadt am 19.03.2018 einstimmig beschlossenen „Medienentwicklungsplanung 2018 bis 2023“. Auf die Vorlage 0201/2017 sowie den entsprechenden Beschluss wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

Die Medienentwicklungsplanung befindet sich derzeit im 3. Umsetzungsjahr. Im Zusammenhang mit der Medienentwicklungsplanung finden Jahresgespräche der Verwaltung mit den einzelnen Schulleitungen statt, um die Beschaffungen auf der Grundlage der beschlossenen Planung für das jeweils folgende Haushaltsjahr konkreter zu fassen. Das letzte Jahresgespräch ist am 16.11.2020 für das Haushaltsjahr 2021 (4. Umsetzungsjahr) geführt worden.

 

Der Medienentwicklungsplan wird im Jahr 2023 für die Zeit ab 2024 fortgeschrieben.

 

Bundesfreiwilligendienst im IT-Bereich der Schulen:

Im Gymnasium und in der Sekundarschule ist geplant, im nächsten Jahr jeweils eine Person im Bundesfreiwilligendienst einzustellen, um die Schulen im IT-Bereich zu unterstützen.

 

Corona-Situation und unterstützende IT-Maßnahmen:

Mit der Installation der neuen Schulserverlösung iServ in 2020 an der Dhünntalschule, der Grundschule Am Haiderbach sowie der Schwanenschule können der Zugriff von extern auf das schulische Netzwerk erfolgen sowie Videokonferenzen durchgeführt werden. Die anderen Schulen werden in 2021 auf die neue Serverlösung umgestellt.

 

Im Gymnasium wurde der externe Zugriff für einen festen Personenkreis aufgrund einer kurzfristigen Anforderung in der alten Schulserverlösung realisiert.

 

Austausch zwischen IT und Schulen

Die IT-Abteilung betreut die Schulen seit rund 20 Jahren. Mit den Schulen findet regelmäßig ein Austausch über die anstehenden IT-Themen statt. Zudem werden jährliche Budgetgespräche auf Basis des in 2017 verabschiedeten Medienentwicklungsplans abgehalten, um die IT-Projekte für das Folgejahr gemeinsam festzulegen.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 21.07.2020

Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 28.07.2020

Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.11.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie Beschaffung digitale Endgeräte Lehrer (403 KB)      
Anlage 2 2 Richtlinie Beschaffung digitaler Endgeräte bedürftige SuS (580 KB)      
Anlage 3 3 SPDBeschaffungdigitalerEndgeraetefuerLehrerinn (562 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: