Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr 2020/2021 insgesamt:
Grundschulen: Einschulung im Schuljahr 2021/2022:
Das Einschulungsverfahren 2021/2022 wird derzeit von der Verwaltung und den Leitungen der Grundschulen in Wermelskirchen durchgeführt. Alle Anmeldungen liegen vor und sind den entsprechenden Grundschulen zugeordnet worden, so dass eine entsprechende Klassenbildung vorgenommen werden konnte.
Auf dieser Grundlage erfolgt eine weitere Abstimmung mit der unteren Schulaufsichtsbehörde beim Rheinisch-Bergischen Kreis per 15.01.2021. Diese legt dann die letztendliche Klassenbildung fest und bestätigt die Festlegung gegenüber der Stadt Wermelskirchen als Schulträger.
Das Aufnahmeverfahren kann dann über die Schulleitungen bis Ende März 2021 abgeschlossen werden.
Im Schuljahr 2021/2022 können insgesamt 20 Klassen gebildet werden.
Auf der Grundlage der vorliegenden Anmeldungen wird der unteren Schulaufsichtsbehörde folgende Klassenbildung für die Eingangsklassen der Grundschulen im Schuljahr 2021/2022 in Wermelskirchen vorgeschlagen (Stand: Dezember 2020):
Hinweis: Bei der Berechnung der Klassenbildung sieht das Schulgesetz NRW mit den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen vor, beim sog. jahrgangsübergreifenden Unterricht (Schwanenschule) die Schüler/innen, die diesen Unterricht ein 2. und ein 3. Jahr besuchen, hinzuzurechnen. Beim jahrgangsübergreifenden Unterricht werden jahrgangsübergreifende Klassen eingerichtet, die die Kenntnisse und Fertigkeiten der Klassen 1 und 2 vermitteln und in der die Schüler mindestens ein und maximal drei Jahre verbleiben. Innerhalb dieser Klassen lernen die Schüler weitgehend individuell, sind aber trotzdem in einen Klassenverband integriert. Das ermöglicht ein schnelleres oder langsameres Lernen ohne den Verlust der sozialen Kontakte.
Anlage/n:
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