Vorlage - 0011/2021  

 
 
Betreff: Bericht über die finanzielle Lage, hier: Stand zum 31.12.2020
Status:öffentlich  
Verfasser:Scherz, Jörg
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
01.02.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Ergebnisrechnung zum 31_12_2020  

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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt  unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) den Bericht über die Finanzielle Lage zum 31.12.2020 zur Kenntnis.

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Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastung der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG NRW) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage.

 

Die Information erfolgt aufgrund des Standes der Ergebnisrechnung zum Buchungsdatum 31.12.2020. In Höhe des Haushaltsansatzes werden Abschreibungen, Pensions- und Beihilferückstellungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten hinzugerechnet.

 

Es handelt sich hierbei nicht um eine Prognose. Im Rahmen der Wertaufhellung sind in den nächsten Wochen noch weitere Erträge und Aufwendungen zu buchen, die dem Haushaltsjahr 2020 zuzurechnen sind (zum Beispiel die Abrechnungen mit der BEW GmbH).

 

Hinzu kommen im Rahmen des Jahresabschlusses neben den Buchungen der tatsächlichen Abschreibungen, der Pensions- und Beihilferückstellungen und der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten z. B. noch die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen, die Buchungen von Wertberichtigungen und von Rechnungsabgrenzungsposten. Ebenso ist die Isolierung von covidbedingten Erträgen und Aufwendungen vorzunehmen. Hier ergeben sich aus heutiger Sicht keine wesentlichen Änderungen gegenüber den Aussagen in der Sitzung am 14.12.2020.

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Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergebnisrechnung zum 31_12_2020 (67 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: