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Beschlussvorschlag: Sachverhalt:
Die Information erfolgt aufgrund des Standes der Ergebnisrechnung zum Buchungsdatum 31.12.2020. In Höhe des Haushaltsansatzes werden Abschreibungen, Pensions- und Beihilferückstellungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten hinzugerechnet.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Prognose. Im Rahmen der Wertaufhellung sind in den nächsten Wochen noch weitere Erträge und Aufwendungen zu buchen, die dem Haushaltsjahr 2020 zuzurechnen sind (zum Beispiel die Abrechnungen mit der BEW GmbH).
Hinzu kommen im Rahmen des Jahresabschlusses neben den Buchungen der tatsächlichen Abschreibungen, der Pensions- und Beihilferückstellungen und der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten z. B. noch die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen, die Buchungen von Wertberichtigungen und von Rechnungsabgrenzungsposten. Ebenso ist die Isolierung von covidbedingten Erträgen und Aufwendungen vorzunehmen. Hier ergeben sich aus heutiger Sicht keine wesentlichen Änderungen gegenüber den Aussagen in der Sitzung am 14.12.2020. Anlage/n:
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