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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite):
A: die Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung „Hüpptal“ entsprechend der vorgelegten Aufgabenbeschreibung in der durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr geänderten Fassung durchzuführen,
B: die in der Aufgabenbeschreibung genannten Landschaftsarchitekturbüros „Club 94, Köln“, „GREENBOX, Köln“ und „urbanegestalt, Köln“ für die Teilnahme an der Mehrfachbeauftragung mit jeweils 30.000 € brutto zu beauftragen,
C: das Auswahlgremium entsprechend dem Vorschlag in der vorgelegten Aufgabenstellung zu besetzen. Die Vertreter der Fraktionen sind von diesen zu benennen.
Sachverhalt:
Eines der wichtigen Projekte des beschlossenen „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“ ist die Gestaltung des Hüpptals als Spiel, Sport und Erholungsgebiet für die Innenstadt. Wie ein langer Finger ragt das Hüpptal, durch das der Wermelskirchener Bach, genannt Hüppbach, fließt, in das Zentrum – über eine Länge von ca. 1 km, in nord-südlicher Richtung. Es hat mit seiner Wald- und Freifläche einen hohen Naherholungswert. Das Handlungskonzept skizziert folgende Entwicklungsaspekte: Den Auftakt in der nördlich liegenden Innenstadt bildet ein ca. 1.500 m² großer Platz, der als Treffpunkt, Einstieg und für kleine Veranstaltungen geeignet ist. Areale zur Bewegung für alle Generationen, Minigolf im Gemüse- und Kräutergarten, damit gleichzeitig ein außerschulischer Lernort (das Gymnasium grenzt unmittelbar an), münden im Südosten in ein Sportzentrum, in das ein Ersatzneubau des Hallenbads, eingebettet in einen attraktiv gestalteten Landschaftsraum, integriert wird. Für die Realisierung des Hallenbads wird die Zuwendung durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ angestrebt. Um das angrenzende Wohngebiet im Südwesten nicht durch Verkehr zu belasten, soll eine (neue) Straßenanbindung von der Dhünner Straße, der L 409, erfolgen. Die Maßnahme „Hüpptal: Der Auftakt“ ist Gegenstand des Grundförderantrags zur Städtebauförderung. Das Testat der Bezirksregierung Köln zur grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahme liegt vor. Entsprechend dem mittelfristigen Programm zum Handlungskonzept und in Absprache mit der Bezirksregierung soll der Zuwendungsantrag für die Umsetzung der Baumaßnahme für das Städtebauinvestitionsprogramm 2022 im September 2021 gestellt werden. Zur Vorlage der hierfür benötigten bewilligungsreifen Unterlagen sind die Entwurfsplanung (Freianlagen, Leistungsphase 3 nach HOAI) inklusive der Kostenberechnung zu erarbeiten.
Aufgabenbeschreibung Ziel der Aufgabe ist es, ein Highlight in der Wermelskirchener Innenstadt mit den Schwerpunkten Freizeit und Tourismus zu schaffen, das als integratives Projekt alle relevanten Nutzergruppen (z.B. unterschiedliche Generationen, Menschen mit Behinderungen, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums) berücksichtigt. Dabei sind für das gewünschte Naturerlebnis ein sensibler Umgang mit dem Naturraum gefragt und der Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. Es ist eine Leitidee für das gesamte Hüpptal von der Berliner Straße bis zum Eifgen-Areal zu entwickeln, das überwiegend Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets „Bergische Hochfläche um Wermelskirchen“ ist. Naturerlebnis und schonender Umgang mit wertvollen Biotopen und Baumbestand sind entsprechend von zentraler Bedeutung. In diesem Rahmen sind über den Entwurf des eigentlichen Plangebietes hinaus der Sportplatz und die Kleinsportanlage sowie die Entwicklung des Areals Eifgen mit dem Schwerpunkt „Tourismus, Bildung, Unternehmenskultur“ in das Gesamtkonzept zu integrieren. Besonders im Bereich Eifgen ist dabei das angrenzende Naturschutzgebiet entlang des Eifgenbachs („Eifgenbachtal und Seitentäler“) zu berücksichtigen. Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teil des Hüpptals, von der Berliner Straße bis zur Südkante des geplanten Neubaus des Hallenbads. Für den oberen Auftakt an der Berliner Straße und um das Hallenbad sind als Kernbereiche detaillierte Vorplanungen zu erstellen. Das übrige Hüpptal ist Ideenbereich. Ziel ist die Integration des Hallenbads in die Innenstadt durch einen neuen inklusiven, barrierefreien „Generationenspielplatz“ am Auftakt an der Berliner Straße sowie eine Liegewiese und einen Verweilbereich, ggf. mit Bezug zum Hüppbach, am Hallenbad in Verbindung mit dem neuen Café dort sowie die Attraktivierung der Fußwegeverbindungen dazwischen.
Mehrfachbeauftragung Der Fördergeber für Städtebauförderungsmaßnahmen fordert für Maßnahmen dieser Art einen Qualifizierungsprozess zu absolvieren, um eine Steigerung der Entwurfsqualität zu erreichen. Deshalb sollen im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung drei hochqualifizierte Landschaftsarchitekturbüros mit der Erarbeitung eines Konzeptes (Vorentwurf mit Kostenschätzung) beauftragt werden. Die Mehrfachbeauftragung von konkurrierenden Büros ist ein wettbewerbliches Verfahren, da grundsätzlich unterschiedliche Konzepte zu erwarten sind. Ein Auswahlgremium bewertet die Konzepte und trifft anschließend eine Auswahlentscheidung. Aus diesen drei Konzepten bzw. Vorentwürfen wird das Büro ausgewählt, das die besten Planungsergebnisse bei Einhaltung des Kostenrahmens und eine verlässliche Umsetzung des Bauvorhabens erwarten lässt. Dieses Büro wird im Anschluss mit der Anfertigung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung beauftragt, der dann als Grundlage für den Zuwendungsantrag im September 2021 dient. Das Auswahlgremium setzt sich zusammen aus je einem / einer stimmberechtigten Vertreter/in der 8 Fraktionen, je einem / einer Vertreter/in von Kinder- und Jugendparlament, Seniorenbeirat und Beirat für Menschen mit Behinderung sowie weiteren vier bis fünf stimmberechtigten Vertreter/innen der Verwaltung und wird fachlich beraten. Die Teilnehmer/innen des Auswahlgremiums sind noch durch die Fraktionen festzulegen. Die Vorteile der Mehrfachbeauftragung gegenüber einem offenen Wettbewerb sind die erhebliche Zeitersparnis von min. 6 Monaten, die geringeren Verfahrenskosten, die deutlich umsetzungs- und kostenorientiertere Planung sowie die zweimalige Einbindung des Auswahlgremiums in den Entwurfsprozess. Es liegen positive Erfahrungen anderer Kommunen bei vergleichbaren Aufgabenstellungen vor. Aufgrund vorliegender positiver Referenzen für Entwurf und Ausführung ähnlicher Projekte hat die Verwaltung, beraten durch das Büro ASS, aus einer größeren Anzahl renommierter regionaler Büros für Landschaftsarchitektur drei Büros ausgewählt und zu ihrer Teilnahmebereitschaft befragt. Diese Büros sind von ihrer Leistungsfähigkeit in der Lage, kurzfristig die Konzepte zu erarbeiten und im Anschluss zeitgerecht den Entwurf vorzulegen. Es handelt sich um die Büros „Club 94, Köln“, „GREENBOX, Köln“ und „urbanegestalt, Köln“. Kosten Als Aufwandsentschädigung für die Konzepterarbeitung wurde aus den geschätzten Baukosten von ca. 1.500.000 € ein Honoraranteil von je 30.000 € brutto einschl. Nebenkosten ermittelt. Das für die Entwurfsleistung ausgewählte Büro muss diesen Betrag auf das Entwurfshonorar anrechnen.
Sämtliche Honorare und Nebenkosten für das Verfahren sind als zuwendungsfähige Kosten von vorbereitenden Planungsleistungen oder Baunebenkosten Bestandteil des Zuwendungsantrags zum Stadtentwicklungsprogramm 2022. Der Eigenanteil für Wermelskirchen beträgt 30%.
Zeitplan Für die fristgerechte Stellung des Zuwendungsantrags zum Städtebauinvestitionsprogramm 2022 im September 2021 müssen die beschlossene Entwurfsplanung mit Kostenberechnung spätestens Ende August 2021 vorliegen. Aus dieser Anforderung ergibt sich folgender Zeitplan: Beauftragung Büros Stadt bis 12.02.2021 Abgabe „Vorplanung“ und „Kosten“ Büros bis 16.04.2021 Präsentationen / Entscheidung Büros /Auswahlgremium Ende April 2021 Vorstellung / Empfehlung / Beschluss ausgewähltes Büro, StuV / Rat Mai 2021 Beauftragung „Entwurf“ Stadt direkt im Anschluss Abgabe „Entwurf“ und Kosten Büro 31.08.2021 Vorstellung / Empfehlung / Beschluss Büro, StuV, Rat September 2021 Förderantragstellung Stadt, ASS bis 30.09.2021 Das weitere Vorgehen ist abhängig von der Bewilligung der Städtebauförderungsmittel. Die Beauftragung weiterer Leistungen kann deshalb nicht vor Mitte 2022 erfolgen. Der Baubeginn wird frühestens Anfang 2023 sein.
Änderung der Aufgabenbeschreibung durch Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 25.01.2021 zwei Änderungen im Text der Aufgabenbeschreibung, die der Mehrfachbeauftragung zugrunde liegt, beschlossen: 1. Seite 5, letzter Satz wird geändert in 2. Seite 9, Satz 3 wird geändert in
Empfehlung Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss des Verfahrens, der Ausschreibung und der Beauftragung der ausgewählten Büros.
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