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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt nachträglich, für die Festsetzung des Landeszuschusses der qualifizierten Fachberatung Kindertagespflege in Wermelskirchen für das Kindergartenjahr 2020/2021
die Anzahl der Kindertagespflegepersonen = 33 Personen.
Die Zuschüsse des Landes NRW wurden mit der vorgenannten Zahl fristgemäß per 15.03.2020 beantragt. Sachverhalt:
Zum 01.08.2020 trat das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung in Kraft. Dieses beinhaltet Änderungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz NRW). Geändert wurde u.a., dass seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 die Anzahl der Kindertagespflegepersonen per Beschluss festgelegt und anschließend dem Landesjugendamt gemeldet werden muss.
Das Land gewährt dem Jugendamt gemäß § 47 KiBiz auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung einen Zuschuss zur Förderung der qualifizierten Fachberatung. Der Anteil des Jugendamtes ergibt sich aus der Anzahl an Kindertageseinrichtungen und der Anzahl an Kindertagespflegepersonen, die Kinder bis zum Schuleintritt betreuen und hierfür gefördert werden.
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Anzahl der 20 Kindertageseinrichtungen der Anlage zur früheren Beschlussvorlage aus dem Jahr 2020 (Drucksachen-Nr. 0013/2020) zu entnehmen. Der ordentliche Beschluss über die entsprechende Anzahl der Kindertagespflegepersonen (= 33 Personen) wird hiermit nachgeholt. Der Landeszuschuss wurde jedoch fristgerecht zum 15.03.2020 beantragt. Anlage/n: ./.
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