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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt den Sachstandsbericht zum Forstwirtschaftsplan 2021 der Stadt Wermelskirchen zur Kenntnis Sachverhalt:
Die Stadt Wermelskirchen als kommunaler Waldbesitzer mit ca. 630 Hektar Waldfläche unterliegt bei der Waldbewirtschaftung den Vorgaben des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes. Hier wird eine nachhaltige und pflegliche Waldbewirtschaftung vorgeschrieben. Dazu gehört auch die Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes auf Grundlage des Forsteinrichtungswerkes.
Seit 2016 ist die Stadt Wermelskirchen in der „Forstbetriebsgemeinschaft Wermelskirchen“. Im Rahmen dieser Festlegung erfolgt die Beförsterung durch den zuständigen Revierförster des Landesbetriebes „Wald und Holz“. Der Landesbetrieb erstellt in diesem Zusammenhang in Abstimmung mit der Stadtverwaltung den jeweiligen Forstwirtschaftsplan.
Für 2021 sieht die Forstwirtschaftsplanung den Einschlag von rd. 7.000 Festmetern Rohholz vor.
Einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt bilden im Wirtschaftsjahr 2021 die Wiederaufforstung von Kahlflächen und die Kulturpflege und die Verkehrssicherungspflichten bei den Borkenkäferflächen. Aufgrund der aktuellen Wald- und Wirtschaftssituation können keine positiven Betriebsergebnisse erzielt werden. Die gesamten Ergebnisse für den Forstbereich sind im Haushalt 2021 eingegarbeitet.
Nähere Erläuterungen zum Forstwirtschaftsplan 2021 werden in der Sitzung durch den Revierförster Herrn Springer vom Landesbetriebes „Wald und Holz“ gegeben.
Anlage/n:
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