Vorlage - 0028/2021  

 
 
Betreff: IEHK Fassadenprogramm Wermelskirchen Innenstadt - Sachstandsbericht und Vorstellung des Kümmerers
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Becker, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
08.03.2021 
3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zum Fassadenprogramm für die Wermelskirchener Innenstadt sowie die Vorstellung Herrn Zahns als Kümmerer für das Fassadenprogramm zur Kenntnis.
 

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Sachverhalt:


Das Fassadenprogramm ist eine geförderte Maßnahme aus dem Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“. Mit dem Fassadenprogramm soll eine Aufwertung des Stadtbildes unter Aktivierung von privatem Kapital angeregt werden. Für die Verbesserungsmaßnahmen an Fassaden, Hof- und Freiflächen in der Wermelskirchener Innenstadt stehen bis 2025 Mittel der Städtebauförderung in Höhe von 300.000 € zur Verfügung, die als anteiliger Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten an Private weitergegeben werden können.

Der Geltungsbereich des Fassadenprogramms beinhaltet den zentralen Versorgungsbereich mit den Straßenzügen Kölner Straße, Telegrafenstraße, Obere Remscheider Straße und das angrenzende Quartier rund um die evangelische Kirche, die im Kontext der Wermelskirchener Innenstadt besonders relevant sind und die größte Publikumswirksamkeit entfalten.

 

Als Grundlage dienen die „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und Frei- und Gartenflächen in der Innenstadt von Wermelskirchen“, die „Stadtbildanalyse“ (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude), sowie die „Gestaltungsleitlinien Wermelskirchen Innenstadt“. Diese Grundlagen wurden bereits durch das Architektur- und Stadtplanungsbüro ASS erarbeitet und vom Rat (bzw. vertretungsweise vom Haupt- und Finanzausschuss) der Stadt beschlossen (s. Vorlagen 151/2019, 78/2020 und 118/2020).

 

Die vorgenannten Grundlagen zum Fassadenprogramm wurden auf der städtischen Homepage veröffentlicht, so dass interessierte Bürger sich dort über das Fassadenprogramm informieren können. Es wurde außerdem eine interaktive Karte erstellt, durch welche Eigentümer einen Überblick erhalten, ob ihr Gebäude im Rahmen des Fassadenprogramms förderfähig ist.

 

Im Laufe des Jahres 2020 haben die Eigentümer von sieben im Rahmen der Stadtbildanalyse als förderfähig eingestuften Gebäuden bereits Interesse an der Teilnahme am Fassadenprogramm geäußert.

 

Um einen Kümmerer und Unterstützer für die tägliche Arbeit mit den BürgerInnen vor Ort zu haben, wurde auf vier Jahre befristet eine Dienstleistung ausgeschrieben. Es handelt sich dabei um eine freie Mitarbeit. Aufgaben des Kümmerers sind unter anderem die Motivation der Privaten zur Beteiligung am Fassadenprogramm, die aktive Beratung der Bürgerschaft über das Fassadenprogramm, die Mitwirkung bei Informationsveranstaltungen, die Unterstützung der privaten Antragstellenden, die Erstellung von Stellungnahmen zu den Anträgen für das Fassadenprogramm, die Teilnahme an den Gremiumssitzungen zur Mittelvergabe sowie die Dokumentation über erfolgreich durchgeführte Maßnahmen. Für diese fachliche Beratung zum Fassadenprogramm stehen im Rahmen der Städtebauförderung 75.000 € zur Verfügung.

 

Insgesamt gingen zehn Bewerbungen als Kümmerer bzw. Kümmerin ein. Von allen Bewerberinnen und Bewerbern wurde Herr Oliver Zahn als geeignetster Bewerber eingeschätzt. Dieser konnte sowohl durch seine fachlichen Kenntnisse als auch durch seine Leidenschaft für die Aufgaben des Kümmerers und eine hohe Kommunikationsfähigkeit überzeugen. Mit Herrn Zahn wurde daher ein Vertrag über eine freie Mitarbeit befristet vom 01.02.2021 bis zum 31.01.2025 abgeschlossen.

 

Als nächster Schritt soll eine fachliche Beratung der bisherigen Interessenten durch Herrn Zahn erfolgen. Diese Beratung ist Grundvoraussetzung für eine Antragstellung. Nach der Beratung der bisherigen Interessenten können diese einen offiziellen Antrag stellen. Das Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“, welches gemäß den Förderrichtlinien über die Mittelvergabe entscheidet, soll voraussichtlich im Frühjahr erstmalig tagen und über die bis dahin eingegangenen Anträge entscheiden. Der Kümmerer und Vertreter der Verwaltung stehen dabei beratend zur Seite.

 

Mithilfe des Kümmerers soll zudem die Öffentlichkeitsarbeit zum Fassadenprogramm vorangebracht werden. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit ist essentiell für den Erfolg des Fassadenprogramms, da Private auf das Fassadenprogramm aufmerksam gemacht werden müssen und zur Teilnahme motiviert werden sollen. Die Corona-Situation lässt zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin keine großangelegte Öffentlichkeitsinformationsveranstaltung zu. Diese soll nachgeholt werden, sobald es die Situation zulässt. Informationen werden daher zunächst überwiegend über die städtische Homepage veröffentlicht. Zudem soll regelmäßig durch die lokale Presse über das Fassadenprogramm informiert werden. Weitere mögliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit werden in Zusammenarbeit mit dem Kümmerer geprüft.

 

Herr Zahn stellt sich in der Sitzung am 08.03.2021 als Kümmerer für das Fassadenprogramm dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr persönlich vor.


 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: