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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt: Die aktuelle Auflistung der geplanten Schließzeiten ist der Vorlage als Anlage beigefügt und wird den Eltern für die jeweils kommenden drei Jahre zur Kenntnis gegeben, um eine gute Planbarkeit zu gewährleisten.
§ 27 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung beschreibt die Öffnungs-und Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen in Absatz 3:
Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, ganzjährig eine regelmäßige Betreuung und Förderung aller aufgenommenen Kinder zu gewährleisten. Die Anzahl der Schließtage, ohne Wochenend-und Feiertage, soll 20 und darf 27Öffnungstage nicht überschreiten. Schließzeiten bis zur Hälfte der täglichen Öffnungszeit zählen grundsätzlich als halbe Schließtage und darüberhinausgehende Schließzeiten zählen grundsätzlich als ganze Schließtage.
Die geplanten 23 bzw. 24 Schließtage in den Jahren 2021 bis 2024 entsprechen den Vorgaben des KiBiz, wobei ab 2021 jährlich ein Schließtag pro Kindertageseinrichtung für Erste- Hilfe- Kurse verbindlich eingerichtet werden soll.
Hierdurch werden die Grundlagen für die Qualifizierung von Ersthelferinnen und Ersthelfer in Kindertageseinrichtungen gemäß den Vorgaben der DGUV für die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder garantiert. Zur Absicherung der Ersten Hilfe Leistung muss laut Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer je Kindergruppe ausgebildet sein, um sicherzustellen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet wird. Bei offenen Konzepten sind diese Regelungen sinngemäß anzuwenden. Gemäß DGUV ist es empfehlenswert, so viele Fachkräfte wie möglich zu Ersthelfenden ausbilden zu lassen, was durch die jährliche Schulung der Erziehrinnen und Ergänzungskräfte in den jeweiligen Einrichtungen gewährleistet wird.
Anlage/n: Schließzeiten der städtischen Kitas bis einschließlich 2024
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