Vorlage - RAT/0051/2003  

 
 
Betreff: Antrag der WNK-Fraktion:
Gewaltpotential in und um die Hauptschule
Status:öffentlich  
Verfasser:Scholz, JürgenAktenzeichen:40
Federführend:Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt Beteiligt:Jugendamt
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
08.04.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die grundsätzlichen Ausführungen der Verwaltung und den Sachstandsbericht der Schulleitung der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die WNK-Fraktion hat den als Anlage beigefügten Antrag zu dem Betreff “Gewaltpotential in und um die Hauptschule” zur Behandlung in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung des Schulausschusses gestellt.

 

Bei der diesem Antrag zugrunde liegenden Problematik handelt es sich eindeutig um eine sog. “Innere Schulangelegenheit”, für die der Schulausschuss der Stadt Wermelskirchen keinerlei Beratungs- und Entscheidungskompetenzen hat.

 

Die Zuordnung zu den “Inneren Schulangelegenheiten” ergibt sich eindeutig aus folgenden Gründen:

 

§ 5 Abs. 2 Ziff. 7 des Schulmitwirkungsgesetzes überträgt die Entscheidung von “Vorschlägen zur Behebung allgemeiner Erziehungsschwierigkeiten” abschließend und ausschließlich auf die Schulkonferenzen. Hierunter fallen die vielfältigen Gewaltproblematiken.

 

Der Runderlass des Kultusministeriums v. 09.12.1993 regelt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu dem Thema “Gewalt in der Schule im Kontext außerschulischer Gewaltursachen und -erscheinungen”. Diese beziehen sich ausschließlich auf Lehrkräfte und Schulleitungen.

 

Somit ist kein Raum gegeben, den im Antrag der WNK-Fraktion genannten Betreff im Schulausschuss der Stadt Wermelskirchen beraten oder gar entscheiden zu lassen.

 

Da erfahrungsgemäß jedoch bereits ein entsprechender Antrag zu Vermutungen und Spekulationen Anlass gibt, hat sich die Verwaltung in Übereinstimmung mit der Schulleitung der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen entschlossen, zu dem im Antrag genannten Betreff in öffentlicher Sitzung des Schulausschusses umfassend zu informieren. Dies soll bewusst im öffentlichen Teil der Sitzung geschehen um der möglichen Vermutung entgegenzutreten, dass es einen Anlass geben könnte, Dinge der Öffentlichkeit vorenthalten zu müssen.

 

Da dies absolut nicht der Fall ist, wird die Schulleitung der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen im öffentlichen Teil der Sitzung einen Sachstandsbericht geben.


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift