Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die
grundsätzlichen Ausführungen der Verwaltung und den Sachstandsbericht der
Schulleitung der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen zur Kenntnis. Sachverhalt: Die WNK-Fraktion hat den als Anlage
beigefügten Antrag zu dem Betreff “Gewaltpotential in und um die
Hauptschule” zur Behandlung in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung des
Schulausschusses gestellt. Bei der diesem Antrag zugrunde
liegenden Problematik handelt es sich eindeutig um eine sog. “Innere
Schulangelegenheit”, für die der Schulausschuss der Stadt Wermelskirchen
keinerlei Beratungs- und Entscheidungskompetenzen hat. Die Zuordnung zu den “Inneren
Schulangelegenheiten” ergibt sich eindeutig aus folgenden Gründen: § 5 Abs. 2 Ziff. 7 des
Schulmitwirkungsgesetzes überträgt die Entscheidung von “Vorschlägen zur
Behebung allgemeiner Erziehungsschwierigkeiten” abschließend und
ausschließlich auf die Schulkonferenzen. Hierunter fallen die vielfältigen
Gewaltproblematiken. Der Runderlass des Kultusministeriums
v. 09.12.1993 regelt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu dem Thema
“Gewalt in der Schule im Kontext außerschulischer Gewaltursachen und
-erscheinungen”. Diese beziehen sich ausschließlich auf Lehrkräfte und
Schulleitungen. Somit ist kein Raum gegeben, den im
Antrag der WNK-Fraktion genannten Betreff im Schulausschuss der Stadt
Wermelskirchen beraten oder gar entscheiden zu lassen. Da erfahrungsgemäß jedoch bereits ein
entsprechender Antrag zu Vermutungen und Spekulationen Anlass gibt, hat sich
die Verwaltung in Übereinstimmung mit der Schulleitung der Städtischen
Hauptschule Wermelskirchen entschlossen, zu dem im Antrag genannten Betreff in
öffentlicher Sitzung des Schulausschusses umfassend zu informieren. Dies soll
bewusst im öffentlichen Teil der Sitzung geschehen um der möglichen Vermutung
entgegenzutreten, dass es einen Anlass geben könnte, Dinge der Öffentlichkeit
vorenthalten zu müssen. Da dies absolut nicht der Fall ist,
wird die Schulleitung der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen im
öffentlichen Teil der Sitzung einen Sachstandsbericht geben.
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