Vorlage - 0033/2021  

 
 
Betreff: Wahl der/des Vorsitzenden sowie der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss wählt

 

Herrn/Frau ………………………………………..

 

 

zur/zum Ausschussvorsitzenden, sowie

 

 

Herrn/Frau ……………………………………….

 

 

zur/zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.
 

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Sachverhalt:

 

Nach § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990 werden die bzw. der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses (JHA) und deren Stellvertreterin bzw. dessen Stellvertreter von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.

 

Wahlberechtigt sind also nur die stimmberechtigten Mitglieder, wählbar nur die Ratsmitglieder.

 

Für das Verhalten bei der Wahl der bzw. des Vorsitzenden und deren Stellvertreterin bzw. dessen Stellvertreter gelten die Vorschriften des § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO):

 

„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“

 

Die Wahl der bzw. des Vorsitzenden erfolgt unter der Leitung des Altersvorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.

 

Die Wahl der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt unter der Leitung der bzw. des zuvor gewählten Ausschussvorsitzenden..

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Anlage/n:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: