Vorlage - 0034/2021  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 13.01.2021 - Abgabe einer Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kindertageseinrichtung Telegrafenstraße 50 in 42929 Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
25.02.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
22.03.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
DE Sicherungserklärung Stöppken  

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Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen leitet die vom Land bereits eingegangene erste Rate in Höhe von 184.275,00 €, abzüglich eines bereits geleisteten Vorschusses in Höhe von 30.000,00 € aus November 2020, entsprechend der Zuwendungsbescheide des Landschaftsverbandes an die Stadt Wermelskirchen und nachfolgend der Stadt Wermelskirchen an den Träger Stöppken e.V. weiter.

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen gibt nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht eine rechtsverbindliche Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen ab.

Die Sicherungserklärung umfasst einen Betrag in Höhe von 668.250,00 € für die Kindertageseinrichtung in der Telegrafenstraße 50 (Träger: Elterninitiative Stöppken e.V.) voraussichtlich für den Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2031 (10 Jahre ab Auszahlung der letzten Rate).

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen fordert vor der Sicherungserklärung anhängige Erklärung seitens des Eigentümers des Grundstückes (Witte Real Estate GmbH) zugunsten der Stadt Wermelskirchen ein.


 

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Sachverhalt:

 

Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 13.01.2021 verwiesen.
 

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Anlage/n:

 

Dringlichkeitsentscheidung vom 13.01.2021
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DE Sicherungserklärung Stöppken (558 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: