Vorlage - 0035/2021  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2020 - Rückwirkende Festlegung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen für das laufende Kitajahr 2020/2021
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
DE Tagespflege 20-21  

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Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Für die Kindertagespflege wird nachfolgende Belegung für das Kindergartenjahr 2020/2021 festgelegt und die notwendigen Nummern 1-9 des § 24 KiBiz NRW (Auflistung s. Sachverhalt) bestätigt.

 

Die Zuschüsse des Landes NRW wurden mit folgenden Zahlen fristgemäß per 15.03.2020 beantragt. 

 

Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung = 120

Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung = 47


 

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Sachverhalt:

 

Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2020 verwiesen
 

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Anlage/n:

 

Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2020
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DE Tagespflege 20-21 (92 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: