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Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Für die Kindertagespflege wird nachfolgende Belegung für das Kindergartenjahr 2020/2021 festgelegt und die notwendigen Nummern 1-9 des § 24 KiBiz NRW (Auflistung s. Sachverhalt) bestätigt.
Die Zuschüsse des Landes NRW wurden mit folgenden Zahlen fristgemäß per 15.03.2020 beantragt.
Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung = 120 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung = 47
Sachverhalt:
Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2020 verwiesen
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