Vorlage - 0042/2021  

 
 
Betreff: Lichtsignalanlagen in Wermelskirchen
Hier: Sachstand 2020/2021
Antrag der WNK UWG Fraktion vom 16.01.2020
Status:öffentlich  
Verfasser:Harald Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
08.03.2021 
3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstand zum Thema Lichtsignalanlagen zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, in regelmäßigen Abständen die Lichtsignalanlagen in Wermelskirchen zu prüfen und mögliche Optimierungsplanungen mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen und zu verbessern.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die WNK UWG/Freie Wähler-Fraktion hat am 16.01.2020 einen Antrag gestellt, um das Optimierungspotential und Weiteres bei den Lichtsignalanlagen in Wermelskirchen zu prüfen. Der Antrag wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 08.03.2020 eingebracht. In der Niederschrift wurde festgehalten, dass eine Überprüfung der Lichtsignalanlagen erfolgen soll und das Optimierungspotential zu prüfen sei. Hier ist die Bestandssituation festzustellen und die vorhandenen LSA-Programmsteuerungen sind zu prüfen.

 

Die Verwaltung hat inzwischen ein fachkundiges Ingenieurbüro (PVT) beauftragt, die Lichtsignalanlagen (speziell die LSA im Bereich B51) zu überprüfen. Diese Kosten betrugen rd. 8.800 €.

Die Lichtsignalanlagen in den anderen Bereichen, z.B. L409 und L157 / Wielstraße etc., wurden bereits in den letzten Jahren geprüft, die Ergebnisse wurden auch im Ausschuss vorgestellt.

 

Die letztmalige Überprüfung der Anlagen an der B51 erfolgte in 2014.

 

Das Ingenieurbüro PVT (Herr Nolden) hat die vorhandene Programmsteuerung überprüft. Gleichzeitig wurde eine Verkehrsdatenerfassung durchgeführt, um die Verkehrsdaten mit den damaligen Programmparametern abstimmen und vergleichen zu können.

Herr Nolden wird in der Sitzung die Ergebnisse der Prüfung der Anlagen vorstellen. 

 

Die festgestellten Ergebnisse müssen nun in eine Planung der veränderten Programmsteuerung eingearbeitet werden. Die Verwaltung wird das Büro PVT nun weiter beauftragen, diese vorzubereiten, um eine entsprechend veränderte Anordnung mit der Straßenverkehrsbehörde zu erarbeiten.

Die Kosten für die Weiterbeauftragung betragen rd. 5.200 €. 

Anschließend kann der Landesbetrieb diese Anordnung umsetzen.

 

Die Mittel stehen bei Kostenträger „120201 – Verkehrsanlagen“ zur Verfügung.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

120201

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR   14.000 

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

x

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: