Vorlage - 0044/2021  

 
 
Betreff: Förderprojekt "Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis - Das Bausteinsystem"
Hier: Sachstand und veränderter Baubeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Harald Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
08.03.2021 
3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstand zum Projekt „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis – Das Bausteinsystem“ zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die veränderte Planung unter Berücksichtigung der Kostenveränderung umzusetzen.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Förderprojekt "Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis - Das Bausteinsystem" wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 11.03.2019 vorgestellt und anschließend im Rat der Stadt am 25.03.2019 beschlossen. Seither erfolgten die weiteren Planungsschritte.

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 30.11.2020 hat die Verwaltung einen ersten Sachstand der Umsetzung Pedelec-Verleihsystem am Busbahnhof vorgestellt.

 

Im Zuge der weiteren Planung und Konkretisierung haben sich bei den u.g. Projektbestandteilen folgende Änderungen ergeben, die zu entsprechenden Kostenerhöhungen führen.

 

 

Mobilstation Dabringhausen:

 

Im Bereich Dabringhausen sollte eine kleine Mobilstation im Bereich der K18 /Hilgener Straße errichtet werden. Zwischenzeitlich hat sich im Zusammenhang mit dem Neubau des Edeka-Marktes die Planung eines Kreisverkehrs im Bereich der K18 / L101 konkretisiert. Aufgrund dessen ist der in unmittelbarer Nähe vorgesehene Standort der Mobilstation baulich nicht - wie zunächst geplant - umsetzbar.

 

Um hier geeignete Flächen zu nutzen, muss die Mobilstation in die Böschung in Richtung Adlerweg verschoben werden. So sind umfangreiche Bodenbewegungen und Stützwandarbeiten erforderlich.

 

Die seinerzeit eingeplanten Tiefbaukosten betrugen rd. 5.000 € und werden zu 90% gefördert. Die nunmehr zusätzlich notwendigen Arbeiten verursachen Kosten in Höhe von rd. 53.000 €, sodass von der Stadt zu tragende Mehrkosten in Höhe von rd. 48.000 € anfallen, wofür keine Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

 

P+R Anlage Busbahnhof:

 

Im Bereich der Mobilstation Wermelskirchen Busbahnhof ist ein neuer P+R-Parkplatz an der Kenkhauser Straße geplant. Die im Zuge der weiteren Planung vorgenommenen Bodenuntersuchungen haben ergeben, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers nicht möglich ist, sodass aufwendige Kanalanschlussleitungen verlegt werden müssen. Darüber hinaus sind nach Abstimmung mit Straßen.NRW u.a. Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Somit entstehen hier ebenfalls höhere Kosten.

 

Die ursprüngliche Baukostenaufstellung für diesen Bereich betrug rd. 130.000,00 €, wovon rd. 108.000 € zuzüglich einer Pauschale für Ing.-Kosten als förderfähige Kosten anerkannt worden sind. Die Förderquote beträgt 90 %.

Die Kostenermittlung in 2019 konnte lediglich auf Grundlage einer Kostenannahme erfolgen.

 

Die nun auf Grundlage der vorangetriebenen Planung vorliegende Baukostenberechnung enthält Kosten von rd. 291.000,00 . Die nicht geförderte Summe in Höhe von rd. 182.000 € ist von der Stadt zu tragen.

 

Die erhöhten Kosten bei der Mobilstation Dabringhausen sowie beim P+R Platz sind im Haushaltsentwurf 2021 bereits berücksichtigt.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

344.000 EUR

135.000 EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

x

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: