Vorlage - 0048/2021  

 
 
Betreff: "Wohnraummietspiegel Februar 2021" für die Stadt Wermelskirchen - Sachstandsinformation
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
08.03.2021 
3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Sachstandsinformation zum „Wohnraummietspiegel Wermelskirchen Februar 2021“ zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt:
 

In seiner Sitzung vom 08.06.2020 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr im Rahmen der Beschlussvorlage 0072/2020 zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Wermelskirchen die Erstellung eines einfachen Mietspiegels (gemäß § 558c Bürgerliches Gesetzbuch) beabsichtigt.

 

Ein einfacher Mietspiegel ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Für die Stadt Wermelskirchen entstand er unter der fachlichen Begleitung und Moderation eines Dienstleisters in enger Zusammenarbeit mit den Mieter- und Vermietervertretern, Akteuren der Wohnungswirtschaft und der Stadtverwaltung.

Weitere Ausführungen in Bezug auf die Bedeutung des Mietspiegels für Markttransparenz und Wohnraumförderung sowie den Erstellungsprozess und die Beteiligten enthält die Beschlussvorlage 0072/2020.

 

Der Bearbeitungszeitraum für die Erstellung des Mietspiegels erstreckte sich vom Sommer 2020 bis Anfang Februar 2021. Er beinhaltete die Datenerhebung/Umfrage, Plausibilitätsprüfung sowie die Datenerfassung und -auswertung, 3 Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft "Mietspiegel Wermelskirchen" (einmal als Präsenzsitzung, zweimal per Videokonferenz) mit dem Ziel eines gemeinsamen Einvernehmens über die Mietdatenstruktur und schließlich die Veröffentlichung des Mietspiegels im Rahmen des gemeinsamen Pressetermins am 11.02.2012.

 

 

Nachfolgender Auszug aus der zugehörigen Presseinformation - die in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft entstand - erläutert u. a., welche Daten für die Mietspiegelerstellung berücksichtigt wurden, Hintergrundinformationen zum Modernisierungsniveau im Mietwohnungsbestand und Ergebnisse zu den ermittelten Mietspreisspannen je Baualtersklassen:

 

Mietspiegel stellen für Mieter, Vermieter, Gerichte, Verwaltung und andere einen Orientierungsrahmen für die ortsübliche Miete dar, die je nach Größe, Ausstattung, Art und Beschaffenheit sowie Wohnlage einer Wohnung gezahlt wird. Sie sollen die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern sowie dazu beitragen, Mietstreitigkeiten zu vermeiden. Mietspiegel schaffen Markttransparenz.

 

In Wermelskirchen liegt dazu nun ein einfacher Mietspiegel (Stand: Februar 2021) für den freifinanzierten Wohnraum vor. Im Auftrag der Stadt Wermelskirchen wurde dieser unter fachlicher Leitung der Rheinischen Immobilienbörse (e.V.) in enger Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, den Verbänden der Haus- und Wohnungseigentümer, dem Mieterverein sowie dem gemeinnützigen Bauverein eG erarbeitet.

 

Für die Neuauflage wurden im Vorfeld Daten aus Neuvermietungsmieten und Mieten aus bestehenden Mietverhältnissen, die an das allgemeine Mietniveau angepasst wurden, der letzten sechs Jahre berücksichtigt. Die Mietspiegeldaten (Nettokaltmieten) unterscheiden sich damit von den Angebotsdaten in Zeitungsinseraten und Online-Immobilienportalen, die ausschließlich potentielle Neuvertragsmieten darstellen.

 

Die Neuauflage des Mietspiegels macht deutlich, dass Wermelskirchen eine Stadt ist, in der es sich gut leben und wohnen lässt. Insgesamt enthalten die Wohnungsmietdaten zum Großteil die wesentlichen Modernisierungsmerkmale laut Mietspiegel. Auch die älteren Baualtersklassen weisen einen umfassenden Teilmodernisierungsgrad auf. Wermelskirchen zeichnet sich damit durch ein allgemein feststellbar gutes Modernisierungsniveau im Mietwohnungsbestand aus.

 

So kostet eine Bestandswohnung mit mittlerem Wohnwert (Baujahr 1990 bis 2004) durchschnittlich 6,20 Euro; Wohnungen im älteren Gebäudebestand (bis Baujahr 1960) 5,50 Euro im Durchschnitt. In guten Wohnlagen werden in den Baualtersklassen IV (1990 bis 2004) und V (ab 2005) 8,40 / 10,20 Euro pro Quadratmeter als Oberwert der entsprechenden Mietpreisspannen erreicht. Teilmodernisierungen im älteren Gebäudebestand beeinflussen wahrnehmbar auch das Mietenniveau.

 

 

Bezug und Auskünfte

Interessierte erhalten den Mietspiegel Wermelskirchen online bzw. als Druckversion:

  • Rheinische Immobilienbörse e.V.

c/o Industrie- und Handelskammer zu Köln

Unter Sachsenhausen 10-26    Frau Zimmermann

50667 Köln      Tel. 0221 1640-4130

Der Mietspiegel kann gegen eine Schutzgebühr von € 3,50 im Internet per Download bestellt werden unter:               https://www.rheinische-immobilienboerse.de             

oder als Druckversion zum Preis von € 3,50 zzgl. Versandkosten angefordert werden.

Die Rheinische Immobilienbörse (e.V.) zu Köln hat die Erstellung des Mietspiegels Wermelskirchen fachlich begleitet. Die Geschäftsstelle ist Herausgeberin und grundsätzliche Ansprechpartnerin für den Vertrieb und für Auskünfte zum Mietspiegel.

 

  • Stadt Wermelskirchen

Als Druckversion zum Preis von € 3,50 zzgl. Versandkosten kann der Mietspiegel angefordert werden bei dem

Bürgerbüro der Stadt Wermelskirchen,

Telegrafenstr. 29-33, 42929 Wermelskirchen,

Telefon: 02196 710-0, E-Mail: post@wermelskirchen.de

 

 

Beabsichtigte Fortschreibung des Mietspiegels

Der Wermelskirchener Mietspiegel soll in der Regel alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Somit wird gewährleistet, dass er jeweils dem aktuellen Stand entspricht.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: