Beschlussvorschlag:
Die Verpflichtung wird in der Niederschrift protokolliert. Sachverhalt:
Die Einführung und Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die dem Rat der Stadt Wermelskirchen angehören, ist bereits in der konstituierenden Ratssitzung erfolgt.
Die übrigen Ausschussmitglieder sind von der/dem Ausschussvorsitzenden einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ausschussmitglieder durch Erhebung von Ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
"Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wermelskirchen zu erfüllen."
Die Verpflichtung wird in der Sitzungsniederschrift protokolliert. Anlage/n:
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