Vorlage - 0052/2021  

 
 
Betreff: Einführung von Video-Übertragungen für Sitzungen des Rates der Stadt und der Ausschüsse
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
22.03.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Videoaufzeichnung_Ratssitzungen_Fraktionen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung

zur Kenntnis. Das Ergebnis der Beratungen bleibt abzuwarten.

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Frau Bürgermeisterin Marion Lück hatte die Verwaltung mit der Prüfung der Einführung von Video-Übertragungen für Rats- und Ausschusssitzungen beauftragt.

 

In der Folge hat die AFD-Fraktion mit Datum vom 07.12.2020 beantragt, die Einführung eines Rats-TV bzw. die Live-Übertragung von Ratssitzungen zu prüfen (s. Anlage).

 

Die Fraktion Die Linke hatte außerdem mit Datum vom 30.12.2020 die Anregung gegeben, Ratssitzungen und Ausschusssitzungen per Video aufzuzeichnen und auf Abruf bereitzustellen (s. Anlage).

 

a)             Interne Realisierung

 

Zunächst wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob mit dem vorhandenen Personal und der technischen Ausstattung eine Aufzeichnung bzw. Übertragung möglich wäre. Diese Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass weder das Personal noch die vorhandene technische Ausstattung dafür ausreicht. Außerdem kann mit dem vorhandenen Redaktionssystem der städtischen Homepage ein Livestream oder eine Bereitstellung von größeren Videos (> 100 MB) nicht realisiert werden.

 

Externe kostenlose Streaming-Anbieter wie Youtube, Facebook oder Instagram sind nicht mit der Datenschutzgrundverordnung konform und scheiden daher aus.

 

b)            Externe Realisierung

 

Eine seitens der Verwaltung durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass externe Anbieter zwischen 1.000 bis 3.000 € pro übertragener Sitzung berechnen. Für die Übertragung von Ratssitzungen würden somit ja nach Anbieter ca. 5.000 bis 15.000 / Jahr entstehen.

 

Wenn alle Ausschusssitzungen (ca. 40 / Jahr) berücksichtigt werden sollen, entstehen hierfür zusätzliche Kosten in Höhe von 40.000 € bis 120.000 €. Vor der Auftragsvergabe müsste eine Ausschreibung der Dienstleistung erfolgen. Zusätzliche Kosten für eine Abruffunktionalität der aufgezeichneten Videos (On Demand Funktion) ist hier noch nicht einkalkuliert.

 

Anmerkung: Die Stadt Monheim (ca. 43.000 Einwohner) lässt ihre ca. 30 Rats- und Ausschusssitzungen von einem externen Anbieter mit mehreren Personen und Kameras aufzeichnen, bearbeiten, schneiden und online stellen für insgesamt ca. 90.000 € pro Jahr. Eingespart wird in Monheim im Gegenzug die Fertigung der schriftlichen Protokolle der Sitzungen.

 

Die zu erwartenden Nutzerzahlen von durchschnittlich max. 250 Personen pro Videobeitrag (Referenzzahlen von Monheim) sind angesichts des organisatorischen und finanziellen Aufwandes nach Einschätzung der Verwaltung relativ gering.

 

c)             Weitere Kriterien

 

Weiterhin ist zu bedenken, dass alle Mitglieder des Rates und der Ausschüsse (einschließlich der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger) und alle Verwaltungsmitarbeitenden vor jeder Videoübertragung ihre schriftliche Einwilligung zur Übertragung „personenbezogener“ Daten abgeben müssen. Des Weiteren darf das Publikum nicht gezeigt werden. Unabhängig davon steht es jedem Redner frei zu entscheiden, dass sein Redebeitrag nicht gesendet werden soll, auch wenn er vorher sein generelles Einverständnis erklärt hat.

 

 

Es ist denkbar, dass ein Teil der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse Hemmungen hat, sich zu Wort zu melden und bei laufender Videoübertragung frei zu sprechen. Das könnte unter Umständen zu weniger Wortbeiträgen führen und somit die Meinungsäußerung beeinträchtigen.

 

Die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses über das Ob und das Wie von evtl. Videoübertragungen von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse bleibt abzuwarten.

 


 

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Anlage/n:

 

- Antrag der AfD-Fraktion vom 07.12.2020

- Anregung der Fraktion „Die Linke“ vom 30.12.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Videoaufzeichnung_Ratssitzungen_Fraktionen (666 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR 15.000 – 120.000

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, für die keinerlei Haushaltsmittel in den Haushaltsplänen  2021 ff. eingeplant sind.