Vorlage - 0054/2021  

 
 
Betreff: Förderrichtlinie für das Förderprogramm "Dach- und Fassadenbegrünung in Wermelskirchen"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Engstfeld, Lisa
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
22.03.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Richtlinie Dach- und Fassadenbegruenung Wermelskirchen  

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Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Förderrichtlinie für das Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung in Wermelskirchen“ vorbehaltlich einer Bewilligung der Zuwendung durch das Land NRW.

Ein entsprechender Antrag für eine Zuwendung über 30.000,00€ wird durch die Verwaltung erarbeitet und eingereicht.


 

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Sachverhalt:

 

Das Förderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des NRW Landesministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz fördert Maßnahmen, die das Stadtklima verbessern. Anträge können bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Neben kommunalen Projekten können auch Besitzer und Besitzerinnen von privat oder gewerblich genutzten Immobilien/Gebäuden unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien eine finanzielle Hilfestellung erhalten.

 

Die Stadtverwaltung beantragt beim Landesministerium eine pauschale Summe zur Weiterleitung an Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmerinnen, ist für die gesamte Abwicklung des Förderprogramms zuständig und somit Ansprechpunkt, um eine Förderung zu erhalten. Zur Organisation des Förderprogrammes hat die Stadtverwaltung eine Förderrichtlinie erstellt, anhand derer die Förderfähigkeit, die nötigen Antragsdokumente, sowie die Nachweisbarkeit geregelt werden.

 

Gefördert werden Investitionen und Bepflanzungen mit mehrjährigen vorrangig heimischen Pflanzen zur Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Ausgaben für die Planung im Zuge der Maßnahmenumsetzung. Weitere Informationen zur Förderung werden in der beigefügten Richtlinie dargestellt.

 

Nach Auswertung einer Interessensabfrage in der Bevölkerung wird die Höhe der benötigten Fördermittel auf 30.000,00€ geschätzt. Diese Mittel werden beim Land beantragt und sollen als 50%-Förderung an die Antragsteller und Antragstellerinnen weitergeben werden. Für die Stadtverwaltung entstehen nur Kosten für die Erarbeitung, Begleitung und Abwicklung des Programmes.

 

Mit einer Bewilligung oder Ablehnung der Fördermittel wird Anfang Mai 2021 gerechnet. Im Falle einer Bewilligung sollen die Dokumente (Förderrichtlinie, Antragsformular, Informationsmaterial) veröffentlicht werden, damit Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmerinnen Anträge stellen können. Die Gesamtabrechnung des Förderprogrammes muss bis Juni 2022 erfolgen.
 

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Anlage/n: Richtlinie Dach- und Fassadenbegrünung Wermelskirchen
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie Dach- und Fassadenbegruenung Wermelskirchen (137 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: