Vorlage - 0058/2021  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für den Haushalt 2021, hier: Einbringung
Status:öffentlich  
Verfasser:Scherz, Jörg
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.03.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Haushaltsplan 2021  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite)“ den Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt 2021 mit Haushaltsplan (inklusive Erläuterungen) und Anlagen sowie das Haushaltssicherungs­konzept zur Kenntnis und verweist die Unterlagen zur weiteren Beratung an die Fach­ausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die Ausführungen des Stadtkämmerers sind der Niederschrift als Anlage beizufügen.    

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Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushalts­jahr 2021 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes werden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2021 eingebracht.

 

Der Städtische Haushalt ist als „NKF-Haushalt“ nach den Vorschriften des Gesetzes über ein  Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO) bzw. der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) erstellt.

 

Den Ratsmitgliedern werden der Haushaltsplan und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes am Tag der Sitzung in digitaler Form bzw. teilweise in gedruckter Form in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2021 zur Verfügung gestellt. Eine frühere Zustellung ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich.

 

Der Stadtkämmerer wird in der Sitzung ausführliche Erläuterungen geben, im Übrigen wird auf den Vorbericht bzw. die schriftlichen Erläuterungen zum Haushalt 2021 verwiesen.

 

Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen sowie über das Haushaltssicherungskonzept soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.05.2021 erfolgen. Vorher werden die Teilbudgets in den einzelnen Fachausschüssen beraten.

 

 

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Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan 2021 (18345 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift