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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite)“ den Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt 2021 mit Haushaltsplan (inklusive Erläuterungen) und Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept zur Kenntnis und verweist die Unterlagen zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ausführungen des Stadtkämmerers sind der Niederschrift als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes werden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2021 eingebracht.
Der Städtische Haushalt ist als „NKF-Haushalt“ nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO) bzw. der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) erstellt.
Den Ratsmitgliedern werden der Haushaltsplan und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes am Tag der Sitzung in digitaler Form bzw. teilweise in gedruckter Form in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2021 zur Verfügung gestellt. Eine frühere Zustellung ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
Der Stadtkämmerer wird in der Sitzung ausführliche Erläuterungen geben, im Übrigen wird auf den Vorbericht bzw. die schriftlichen Erläuterungen zum Haushalt 2021 verwiesen.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen sowie über das Haushaltssicherungskonzept soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.05.2021 erfolgen. Vorher werden die Teilbudgets in den einzelnen Fachausschüssen beraten.
Anlage/n:
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