Vorlage - 0059/2021  

 
 
Betreff: Stellenplan 2021
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Weidner, Michael
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.03.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
26.04.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.05.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
17.05.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Stellenplan 2021  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Stellenplan für das Jahr 2021 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Anlagen wird am 22.03.2021 in den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen eingebracht. Der beigefügte Stellenplan 2021 enthält die fortgeschriebene Aufstellung und zusammenfassende Darstellung der Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte.

 

Geplante und notwendige Anpassungen des Personalbedarfs aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen sowie gestiegener qualitativer und quantitativer Anforderungen ergeben sich in folgenden Bereichen (Personalkosten für diese Stellen sind im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt worden):

 

Stelle 1

 

Organisationseinheit (OE):

Aufgabenbereich:

10.1 – Zentrale Dienste

Zentrale Vergabestelle

Erläuterungen:

Die Aufgaben werden seit 01.01.2020 von einer Beamtin des mittleren Dienstes wahrgenommen, die zeitlich befristet zur Stadt Wermelskirchen abgeordnet wurde.

Die Personalkosten sind in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Die Aufgaben sollen dauerhaft übertragen und die Mitarbeiterin zur Stadt Wermelskirchen versetzt werden.

Der Stellenbedarf wurde zuletzt im Zwischenbericht zur Organisationsuntersuchung im Haupt- und Personalamt vom 10.12.2020 bestätigt.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

1,0

A 10 LBesG NW

77.600 €

 

Stelle 2

 

Organisationseinheit (OE):

Aufgabenbereich:

10.3 – Personal und Organisation

Personalservice

Erläuterungen:

Aufgrund gestiegener Fallzahlen (mehr Abrechnungsfälle durch höheren Personalbestand und höhere Personalfluktuation) ist die Arbeitsbelastung in der Personalsachbearbeitung in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Hinzu kommt, dass Aufgaben aus dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) ohne Erweiterung der personellen Ressourcen übernommen wurden. Die aktuelle Personalausstattung im Sachgebiet liegt inzwischen deutlich unter dem empfohlenen Richtwert der KGST.

Die Notwendigkeit einer personellen Aufstockung ergibt sich auch aus den Feststellungen im Zwischenbericht zur Organisationsuntersuchung im Haupt- und Personalamt vom 10.12.2020 sowie dem letzten Prüfbericht des RPA zur Personalabrechnung.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

0,5

EG 09a TVöD

30.900 €

 

Stelle 3

 

Organisationseinheit (OE):

Aufgabenbereich:

10.3 – Personal und Organisation

Personalentwicklung

Erläuterungen:

Demografischer Wandel und Fachkräftemangel werden die Stadt Wermelskirchen in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen stellen. Die Besetzung vakanter Stellen ist schon heute in vielen Aufgabenbereichen (z.B. Bauingenieure, sozialpädagogische Fachkräfte) nur noch mit hohem Rekrutierungsaufwand möglich.

Um die Wahrnehmung der Stadt Wermelskirchen als attraktiver Arbeitgeber zu stärken und neben neuen auch vorhandene Fachkräfte durch geeignete Maßnahmen und berufliche Perspektiven an die Stadtverwaltung zu binden, ist eine deutliche Intensivierung der Personalentwicklung erforderlich. Dies entspricht auch den Empfehlungen im Zwischenbericht zur Organisationsuntersuchung im Haupt- und Personalamt vom 10.12.2020.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

1,0

EG 10 TVöD

74.400 €

 

Stelle 4

 

Organisationseinheit (OE):

Aufgabenbereich:

10.3 – Personal und Organisation

Organisation, Prozesse, Stellenplan

Erläuterungen:

Die zentralen Organisationaufgaben wurden bisher jeweils anteilig von der Sachgebietsleitung und einem weiteren Beschäftigten wahrgenommen. Der betreffende Sachbearbeiter wird in Kürze in die Stabstelle eGovernment/Verwaltungsmodernisierung wechseln.

Die anfallenden Aufgaben (z.B. Regelungen des Dienstbetriebes, Organisationsberatung der Verwaltungsführung und der Fachämter, Personalbedarfsermittlung einschl. Aufstellung des Stellenplanes etc.) können dann nicht mehr hinreichend wahrgenommen werden bzw. würden zu einer dauerhaften Überlastung der Sachgebietsleitung führen.

Aufgrund des engen Bezugs zum Thema Digitalisierung (z.B. Prozessaufnahme bei Einführung der E-Akte) würden sich ohne die angestrebte Stellenerweiterung negative Auswirkungen auf zahlreiche Prozesse der Verwaltung ergeben.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

1,0

EG 10 TVöD

74.400 €

 

Stelle 5

 

Organisationseinheit (OE):

Aufgabenbereich:

20.1 – Buchführung, Haushaltswesen

Bilanzbuchhaltung

Erläuterungen:

Die Arbeitszeitkonten der Beschäftigten in der Kämmerei weisen seit vielen Jahren deutlich erhöhte Zeitguthaben aus. Die Arbeitsbelastung ist auch durch zusätzliche Aufgaben (zuletzt durch Änderungen im Umsatzsteuerrecht, Einführung des Rechnungsworkflows) in den zurückliegenden Jahren immer weiter gestiegen. Hierdurch bestehen erhebliche Rückstände, insbesondere bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse. Um diese aufzuarbeiten sowie auch in Zukunft für eine zeitnahe Erstellung der Jahresabschlüsse zu sorgen und um einen langfristigen Ausfall von Fachkräften zu verhindern, ist aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern eine personelle Ergänzung dauerhaft erforderlich. 

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

1,0

EG 10 TVöD

74.400 €

 

Stelle 6

 

Organisationseinheit (OE):

Aufgabenbereich:

20.5 - Liegenschaften

Beitragswesen

Erläuterungen:

Die betreffenden Aufgaben im Beitragswesen werden seit 01.05.2019 von einer Mitarbeiterin im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses unterstützt. Die Personalkosten sind in der bisherigen Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt worden.

Aktuell sind noch 40 Erschließungsmaßnahmen abzurechnen. Dadurch können Einzahlungen in Höhe von ca. 2,2 Mio. € generiert werden. Die Einzahlungen wirken sich nicht nur positiv auf die Ergebnisrechnung (Auflösung) aus, sondern reduzieren auch die hohen Kassenkredite entsprechend.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

1,0

EG 09b TVöD

67.600 €

 

Stelle 7

 

Organisationseinheit (OE):

Aufgabenbereich:

32.1 – Ordnungsbehördliche Aufgaben

Kommunaler Ordnungsdienst (KOD

Erläuterungen:

Der KOD wurde im Jahr 2017 bei der Stadt Wermelskirchen eingeführt. Nicht nur durch die Corona Pandemie sind die Anforderungen an den KOD seit diesem Zeitpunkt deutlich gestiegen. Zurzeit können die anfallenden Aufgaben nur durch eine personelle Verstärkung aus dem Verwaltungsbereich des Ordnungsamtes wahrgenommen werden. Um den vielfältigen Anforderungen künftig gerecht werden zu können, ist eine dauerhafte Erhöhung der personellen Ressourcen im Einsatzdienst des KOD erforderlich.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

1,0

EG 08 TVöD

55.400 €

 

Stellen 8 - 11

 

Organisationseinheit (OE):

Aufgabenbereich:

51.1 – Fachaufsicht Städt. Kitas

Fachkräfte Kitas

Erläuterungen:

Die Berechnung der Personalkapazitäten in den städtischen Tageseinrichtungen erfolgt auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Um eine ausreichende Betreuung in den städt. Kitas sicherzustellen, sollen vier Stellen für Springerkräfte eingerichtet werden, um bei unvorhersehbaren (krankheitsbedingten) Personalausfällen eine Betriebsschließung der betroffenen Gruppe bzw. Einrichtung zu verhindern.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

4,0

EG 08a TVöD-SuE

59.600 €

 

Stelle 12

 

Organisationseinheit (OE):

Aufgabenbereich:

65.1 - Hochbau

TGA Fachplanung

Erläuterungen:

Die Aufgaben werden seit 01.06.2019 von einem Mitarbeiter im Rahmen eines befristen Beschäftigungsverhältnisses wahrgenommen. Neben der Steuerung und Durchführung von Baumaßnahmen im Bereich Gas/Wasser/Abwasser/Wärme ist der betreffende Mitarbeiter auch für die Bearbeitung von Störfällen in den genannten Bereichen zuständig.

Hierdurch ist es nicht nur möglich, Instandsetzungen und Erneuerungen durchzuführen, sondern auch rechtzeitig Sanierungen zu vollziehen, bevor es zu Totalausfällen von technischen Anlagen kommt.

Aufgrund der anstehenden Projekte im TGA-Bereich (Volumen 2021 – 2023: ca. 3,7 Mio. €) ist ein langfristiger Einsatz dieses Mitarbeiters erforderlich.

Alternativ müssten die Leistungen durch eine Fremdvergabe eingekauft werden, was zu höheren Kosten führen würde und damit wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

1,0

EG 10 TVöD

75.400 €

 

Stelle 13

 

Organisationseinheit (OE):

Aufgabenbereich:

66.3 - Betriebshof

Grünpflege (Meister)

Erläuterungen:

Die vorhandene Meisterstelle ist neben der Führung und Anleitung der Beschäftigten des Betriebshofes auch für die Überwachung und Abnahme/Abrechnung der vergebenen Fremdleistungen zuständig. Dies führt zunehmend zu einer Überlastung, die durch die

Schaffung einer weiteren Meisterstelle verhindert werden soll.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

1,0

EG 09b TVöD

67.600 €

 

Stelle 14

 

Organisationseinheit (OE):

Aufgabenbereich:

66.3 - Betriebshof

Grünpflege (Facharbeiter)

Erläuterungen:

Durch die Aufstockung des Personalbestandes können Fremdvergaben reduziert werden. Zudem würde eine erhöhte Flexibilität im Personaleinsatz das Risiko minimieren, dass wichtige Aufgaben (z.B. Verkehrssicherungspflichten im Winterdienst) bei unvorhersehbaren Personalausfällen nicht mehr sichergestellt werden können.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

1,0

EG 06 TVöD

53.500 €

 

Stelle 15

 

Organisationseinheit (OE):

Aufgabenbereich:

66.3 - Betriebshof

Straßenunterhaltung (Facharbeiter)

Erläuterungen:

Durch die Aufstockung des Personalbestandes können Fremdvergaben reduziert werden. Zudem würde eine erhöhte Flexibilität im Personaleinsatz das Risiko minimieren, dass wichtige Aufgaben (z.B. Verkehrssicherungspflichten im Winterdienst) bei unvorhersehbaren Personalausfällen nicht mehr sichergestellt werden können.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

1,0

EG 06 TVöD

53.500 €

 

Stelle 16

 

Organisationseinheit (OE):

Aufgabenbereich:

Personalrat

2. Freistellung nach LPVG

Erläuterungen:

Gemäß § 42 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NW) steht dem Personalrat aufgrund der Beschäftigtenzahlen seit der letzten Personalratswahl im Jahr 2020 die Freistellung eines weiteren Mitgliedes neben dem gewählten Vorsitzenden zu.

Der Personalrat verzichtet derzeit auf die Inanspruchnahme dieses Rechtes, so dass aktuell keine zusätzlichen Personalkosten anfallen.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

1,0

EG 08 TVöD

55.400 €

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Stellenplan 2021
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellenplan 2021 (716 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: