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Sachverhalt:
Rückwirkend ab dem Jahr 2018 ist es notwendig, eine neue Vereinbarung für eine Finanzierung der Schuldnerberatung Wermelskirchen, die über das Konzept und die Finanzierung des Rheinisch-Bergischen-Kreises hinausgeht, zu erstellen.
Grundlage hierfür ist der Ratsbeschluss vom 11.12.2017 (RAT 0221/2017), nach dem eine Vereinbarung zur Fortführung der Schuldnerberatung mit der AWO Rhein-Oberberg e.V. abzuschließen ist.
Dementsprechend war eine neue Leistungs-, Qualitäts- und Vergütungsvereinbarung zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis und der AWO Rhein-Oberberg erforderlich. Diese wurde im Februar 2021 durch die Vertragsparteien unterzeichnet.
Auf die Vorlage 0124/2017 und 0221/2017 wird bezüglich der Hintergründe verwiesen.
Der Entwurf der neuen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Anlage/n:
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