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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales und Inklusion empfiehlt dem Haupt- und Finanzauschuss bzw. dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
- 50.01 Unterstützung von Senioren, Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung - 50.03 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - 50.04 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - 50.06 Sonstige soziale Leistungen
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2021 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen. Sachverhalt: Der Städtische Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) sowie des NKF-Covid-19-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen nebst Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts wurden im Haupt- und Finanzausschuss (in Vertretung für den Rat der Stadt) am 22.03.2021 eingebracht. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Entwurf des Haushaltes 2021 nebst dem Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Erläuterungen im Haushaltsplan 2021 hingewiesen.
Die vom Ausschuss zu beratenden Teilbudgets des Haushaltsplanentwurfes und die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage. Anlage/n:
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