Vorlage - 0068/2021  

 
 
Betreff: 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss der 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
c) Beschluss der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs "Hauptzentrum Innenstadt"
d) Beschluss der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs "perspektivisches Nahversorgungszentrum Dabringhausen"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
22.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.06.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Stellungnahme Bezirksregierung Köln 2021-02-01  
Anlage 2 - Stellungnahme Stadt Leverkusen 2021-01-18  
Anlage 3 - Stellungnahme Stadt Hückeswagen 2021-01-15  
Anlage 4 - Stellungnahme Gemeinde Lindlar 2021-02-04  
Anlage 5 - Stellungnahme WiW 2021-02-08  
Anlage 6 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis 2021-02-10  
Anlage 7 - Stellungnahme Industrie- und Handelskammer 2021-02-12  
Anlage 8 - Stellungnahme Stadt Burscheid 2021-02-15  
Anlage 9 - Abwägungstabelle  
Anlage 12 - Planzeichnung - perspektivisches Nahversorgungszentrum Dabringhausen  
Anlage 10 - Zweite Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts (mit farbiger Markierung der Änderungen)  
Anlage 11 - Planzeichnung - Zentraler Versorgungsbereich Hauptzentrum Innenstadt  

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Rat der Stadt beschließt, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden / Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen wie in Anlage 9 dargestellt zu behandeln (Abwägung).

 

b) Der Rat der Stadt beschließt die 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen in der Fassung vom 20.03.2021 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 

c) Der Rat der Stadt beschließt die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Hauptzentrum Innenstadt“ wie in Anlage 11 dargestellt.

 

d) Der Rat der Stadt beschließt die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Perspektivisches Nahversorgungszentrum Dabringhausen“ wie in Anlage 12 dargestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen hat im Jahr 2011 erstmals ein Einzelhandelskonzept beschlossen. Einzelhandelskonzepte dienen Städten und Kommunen als Entscheidungsgrundlage zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Rahmen von Baugenehmigungen und bei der Bauleitplanung.

Seit der letzten Aktualisierung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen im Jahr 2014 sind sowohl auf der gesetzlichen Ebene - u. a. durch das Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplans NRW im Februar 2017 - als auch in der Struktur des örtlichen Einzelhandels der Stadt Wermelskirchen Veränderungen eingetreten. Des Weiteren sind großflächige Ansiedlungsvorhaben in der Wermelskirchener Innenstadt (Hit / Norma) und Dabringhausen (Edeka) zu bewerten bzw. zu berücksichtigen.

Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Gespräche hinsichtlich der geplanten Ansiedlung des großflächigen Edeka-Markts in Dabringhausen darauf hingewiesen, dass das Einzelhandelskonzept aus den o.g. Gründen überholt ist und dringend fortgeschrieben werden sollte. Die Stadtverwaltung hat daher 2018 die CIMA Beratung + Management GmbH mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts beauftragt.

Die CIMA hat nach Durchführung einer umfangreichen Bestandsaufnahme im Juli 2019 einen ersten Entwurf der 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts vorgelegt, das am 02.12.2019 von Herrn Dr. Haensch (CIMA Beratung und Management GmbH, Köln) in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 02.12.2019 vorstellt wurde.

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 die Einleitung des Verfahrens sowie Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange

Es war zunächst vorgesehen, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung im Frühjahr 2020 durchzuführen. Diese Überlegungen wurden auf Grund der steigenden Corona-Zahlen jedoch verworfen. Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Auslegung war auf Grund der eingeschränkten Öffnungszeiten des Rathauses rechtlich bedenklich.

Diese Situation änderte sich mit der Einführung des Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) Mitte 2020. Dieses erlaubte den Kommunen erstmals, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bekanntmachung im Internet und ergänzend dazu eine Auslegung als zusätzliches Informationsangebot durchzuführen, soweit diese nach Feststellung der zuständigen Behörde den Umständen nach möglich ist. An diese Auslegung sind nicht die gleichen Anforderungen zu stellen wie an eine Offenlage nach § 3 (2) BauGB; eingeschränkte Öffnungszeiten des Rathauses sowie die Notwendigkeit einer vorherigen Anmeldung werden somit rechtlich unbedenklich.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde schließlich auf Grundlage des § 3 (1) PlanSiG in Form einer Veröffentlichung im Internet vom 18.01.2021 bis zum 19.02.2021 durchgeführt; ergänzend fand eine öffentliche Auslegung unter Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln für Besucher der Stadtverwaltung Wermelskirchen statt.

Die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte durch Anschreiben vom 06.01.2021 (E-Mail); es wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum12.02.2021 gesetzt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Folgende Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts abgegeben:

1. Bezirksregierung Köln, Dezernate 32 und 35 (Anlage 1)

2. Stadt Leverkusen (Anlage 2)

3. Stadt Hückeswagen (Anlage 3)

4. Gemeinde Lindlar (Anlage 4)

5. Wir in Wermelskirchen (WiW) Marketing e.V. (Anlage 5)

6. Rheinisch-Bergischer Kreis (Anlage 6)

7. IHK Köln, Geschäftsstelle Leverkusen / Rhein-Berg (Anlage 7)

8. Stadt Burscheid (Anlage 8)

 

Behandlung der Stellungnahmen / Abwägung

Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen einschließlich Behandlungsvorschlägen sind der Abwägungstabelle (Anlage 9) zu entnehmen.

Diese ist in Form einer dreispaltigen Synopse aufgebaut. Aus Spalte 1 ergibt sich die laufende Nummer der Anregung / des Hinweises. In der zweiten Spalte ist die jeweilige Anregung bzw. Hinweis als Text (Zitat) abgedruckt. Die dritte Spalte enthält die Stellungnahme der Verwaltung einschließlich des Abwägungsvorschlags.

Auf Grund der umfangreichen Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Hinweisen und Anregungen in Spalte 3 wird an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichtet.

Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Abwägung der eingereichten Stellungnahmen entsprechend der Anlage 9 (Abwägungstabelle). Dieser Beschluss erfolgt gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt.

Durch die Berücksichtigung einzelner Hinweise und Anregungen ergeben sich textliche Änderungen an der 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts. Diese sind durch Gelbmarkierung gekennzeichnet (neue Seiten 2, 58 bis 61, 80 und 84). Zusätzlich wurde auf Seite 1 das Datum aktualisiert.

Die vorgenommenen Änderungen sind nicht derart, dass sich aus ihnen die Notwendigkeit einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB ableiten ließe.

 

Beschluss der 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann nunmehr auch die 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts ersatzweise vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden. Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind die Ergebnisse von städtebaulichen Entwicklungskonzepten, zu denen auch Einzelhandelskonzepte gehören, im Rahmen von Bauleitplanungen zu berücksichtigen.

Teil des Einzelhandelskonzeptes ist auch die Wermelskirchener Sortimentsliste aus der hervorgeht, welche Sortimente zentrenrelevant sowie zentren- und nahversorgungsrelevant sind (siehe Seite 61 neu). In einer nicht abschließenden Aufzählung sind schließlich auch nicht zentrenrelevante Sortimente aufgelistet. Nähere Erläuterung zu den Begriffen ‚nahversorgungsrelevant und ‚zentrenrelevant siehe Abschnitt 10.3 der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts (Seiten 58 und 59 neu).

Die Wermelskirchener Sortimentsliste ist aus den aktuellen örtlichen Standortstrukturen abgeleitet und bietet somit eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage zur örtlichen Einzelhandelssteuerung. Die Liste der zentrenrelevanten Sortimente dient dem Schutz und der Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet.

 

Beschlüsse über die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche

Grundsätzlich gibt es drei Arten zentraler Versorgungebereiche: das Hauptzentrum sowie Neben- und Nahversorgungszentren. Das Hauptzentrum weist eine Versorgungsfunktion für das gesamte Stadtgebiet auf, während ein Nebenzentrum über eine Versorgungsfunktion für mehrere funktional zugeordnete Stadtteile verfügt. Ein Nahversorgungszentrum schließlich besitzt lediglich die Versorgungsfunktion den unmittelbaren Nahbereich eines Stadt-/Ortsteils.

Das Zentrenkonzept in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts legt räumlich und funktional zwei zentrale Versorgungsbereiche im Stadtgebiet Wermelskirchens fest:

-  das Hauptzentrum Innenstadt Wermelskirchen und

-  das perspektivische Nahversorgungszentrum Dabringhausen.

Das Hauptzentrum Innenstadt Wermelskirchen war bereits in der bisherigen Version des Einzelhandelskonzepts enthalten; das perspektivische Nahversorgungszentrum Dabringhausen wurde neu in die Fortschreibung des Konzepts aufgenommen. Nach Realisierung des geplanten großflächigen Lebensmittelvollsortimenters (Edeka) im Kreuzungsbereich Landstraße L 101 und Hilgener Straße (K 18) wird dieser Bereich einschließlich der südlichen Altenberger Straße die Funktion eines Nahversorgungszentrums übernehmen können. Da die Realisierung noch aussteht, wird das Nahversorgungszentrum Dabringhausen zunächst noch als ‚perspektivisch bezeichnet.

Weitere Erläuterungen zu den Abgrenzungen enthält Abschnitt 11.2 der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts (Seiten 65 bis 67 neu).

Da die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche auf den Seiten 66 und 67 (neu) auf Grund des Seitenformats im Detail schwer zu erkennen sind, wurden von der Verwaltung zwei Planzeichnungen im Format DIN-A-0 (zentraler Versorgungsbereich Innenstadt Wermelskirchen) und DIN-A-1 (perspektivisches Nahversorgungszentrum Dabringhausen) erstellt, auf denen die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche parzellenscharf zu erkennen sind.

Die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche auf den vorgenannten Planzeichnungen (Anlagen 11 und 12) werden ergänzend zur 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts beschlossen.

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 - Stellungnahme Bezirksregierung Köln vom 01.02.2021

Anlage 2 - Stellungnahme Stadt Leverkusen vom 18.01.2021

Anlage 3 - Stellungnahme Stadt Hückeswagen vom 15.01.2021

Anlage 4 - Stellungnahme Gemeinde Lindlar vom 04.02.2021

Anlage 5 - Stellungnahme WiW Marketing e.V. vom 08.02.2021

Anlage 6 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 10.02.2021

Anlage 7 - Stellungnahme Industrie- und Handelskammer vom 12.02.2021

Anlage 8 - Stellungnahme Stadt Burscheid vom 15.02.2021

Anlage 9 - Abwägungstabelle

Anlage 10 - 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts

Anlage 11 - Planzeichnung - Zentraler Versorgungsbereich Hauptzentrum Innenstadt

Anlage 12 - Planzeichnung - perspektivisches Nahversorgungszentrum Dabringhausen

Hinweise zu den Anlagen:

Die 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts (Anlage 10) steht analog nur als Schwarzweiß-Ausdruck zur Verfügung. Die in der Abgungstabelle benannten gelben Markierungen von geänderten Passagen sind daher nur als hellgraue Markierung zu erkennen.

Die farbigen Originale der Planzeichnungen (Anlagen 11 und 12) weisen ein DIN-A-0- bzw. DIN-A-1-Format auf. Als analoge Anlagen liegen Sie nur als Schwarzweiß-Druck (DIN-A-4-Format) vor.

Alle digitalen Anlagennnen in Farbe und Originalgröße über das Ratsinformations-System aufgerufen werden.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Stellungnahme Bezirksregierung Köln 2021-02-01 (46 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Stellungnahme Stadt Leverkusen 2021-01-18 (294 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Stellungnahme Stadt Hückeswagen 2021-01-15 (74 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Stellungnahme Gemeinde Lindlar 2021-02-04 (36 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Stellungnahme WiW 2021-02-08 (72 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis 2021-02-10 (440 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 7 - Stellungnahme Industrie- und Handelskammer 2021-02-12 (72 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 8 - Stellungnahme Stadt Burscheid 2021-02-15 (154 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 9 - Abwägungstabelle (72 KB)      
Anlage 12 10 Anlage 12 - Planzeichnung - perspektivisches Nahversorgungszentrum Dabringhausen (1299 KB)      
Anlage 10 11 Anlage 10 - Zweite Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts (mit farbiger Markierung der Änderungen) (4098 KB)      
Anlage 11 12 Anlage 11 - Planzeichnung - Zentraler Versorgungsbereich Hauptzentrum Innenstadt (2536 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: