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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die Wahlperiode 2020 – 2025
- die Zielsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes
und beauftragt die Verwaltung den Kinder- und Jugendförderplan unter Berücksichtigung dieses Beschlusses zu erstellen. Sachverhalt:
Am 06.10.2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalens das Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFöG) als 3. AG-KJHG NRW zum SGB VIII verabschiedet.
Gemäß § 15 KJFöG erstellt der örtliche Träger der Jugendhilfe auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Dieser „Pflichtplan“, der jeweils vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen ist, stellt somit ein wichtiges Förderinstrument in der kommunalen Jugendhilfe dar. Ziel des Kinder- und Jugendförderplanes ist es neben dem gesetzlichen Auftrag eine Planungssicherheit für die Träger zu schaffen. Der Kinder- und Jugendförderplan soll dabei den Bestand an Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit darstellen, den Bedarf zur Weiterentwicklung aufzeigen und das Förderverfahren sowie die finanzielle Absicherung regeln.
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz ist die landesrechtliche Ausgestaltung gem. § 15 SGB VIII, der die einzelnen Bundesländer ermächtigt, das Nähere über Inhalt und Umfang der Jugendarbeit (§ 11), die Förderung der Jugendverbände (§ 12), der Jugendsozialarbeit (§ 13) und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14) über ein Landesgesetz zu regeln.
Der letzte Kinder- und Jugendförderplan wurde für den Planungszeitraum der Jahre 2009-2014 aufgestellt und bis zum Ende der letzten Wahlperiode im Jahr 2020 verlängert. Im Rahmen des bisherigen Förderkonzeptes wurden bislang einzelne Maßnahmen gefördert. Die entsprechenden Anträge hierzu wurden von der Steuerungsgruppe (Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe und des Amtes für Jugend, Bildung und Sport) beraten und beschlossen. Zukünftig soll der Kinder- und Jugendförderplan mehr Wirksamkeits- und Steuerungsmechanismen beinhalten. Hierzu ist es erforderlich sich auf eine gemeinsame Zielsetzung zu einigen.
Empfohlen wird vom Landesjugendamt (Landschaftsverband Rheinland) eine Differenzierung von drei Zielebenen.
Quelle: Landesjugendamt Rheinland im KJFP des Rhein-Sieg-Kreises
Gemeinsam mit der Steuerungsgruppe wurden folgende Ziele formuliert:
Außerdem ist derzeit geplant, zukünftig Wirksamkeitsdialoge (Jahresgespräche) durchzuführen, um gegebenenfalls Ziele anpassen zu können. Diese Jahresgespräche bieten die Möglichkeit den regelmäßigen Kontakt zu den Träger herzustellen und gemeinsam die bedarfsgerechten Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu entwickeln und voranzutreiben. Diese Gespräche werden vom Amt für Jugend, Bildung und Sport mit den Vertretern der Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen von Einzelgesprächen oder in einem Gruppengespräch (z.B. alle Gruppen des CVJMs) geführt.
Der vollständige Kinder- und Jugendförderplan wird voraussichtlich am 26.08.2021 zur Beschlussfassung dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Anlage/n: ./.
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