Vorlage - RAT/0060/2004/1  

 
 
Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Am Vogelsang" in Teilbereichen
hier: Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB
Status:öffentlich  
Verfasser:Graef, Jürgen
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Heider, W.
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
12.07.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 “Am Vogelsang” in Teilbereichen gem. § 2 BauGB mit dem Planungsziel hier eine Wohnnutzung planungsrechtlich zu entwickeln und zu sichern.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Grundstück des ehemaligen Kreiskinderheims “Am Vogelsang” liegt komplett im Planbereich des rechtskräftigen (seit 15.07.1987) Bebauungsplanes Nr. 36 “Am Vogelsang”.

 

Der Plan setzt hier eine “Fläche für Gemeinbedarf” mit der Zweckbestimmung “Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen” in der Größenordnung von ca. 10.000 m²  fest.

 

Darüber hinaus ist u. a. die überbaubare Fläche durch Baugrenzen sowie Geschossigkeit festgesetzt.

(sh. Auch Auszug aus dem B-Plan in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage)

 

Nachdem nun klar ist, dass die Gebäude und das Gelände einer anderen Nutzung zugeführt werden soll, ist auch das Erfordernis gegeben, die durch den Bebauungsplan festgeschriebene Nutzung zu ändern und den künftigen Zielsetzungen anzupassen.

 

Grundsätzlich soll dieses Areal für eine Wohnnutzung planungsrechtlich aufbereitet werden.

 

Dies setzt voraus, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert und angepasst wird.

 

Wie und in welcher Form die künftige Wohnnutzung auf diesem Gelände stattfindet und festgesetzt wird bleibt dem weiteren Verfahren der Planänderung überlassen.

Mögliche Varianten werden dabei entwickelt und gegenübergestellt bevor entsprechende Planfestsetzungen getroffen werden.

 

Konkrete Vorhaben im Sinne der derzeitigen Ausweisung sind nicht ersichtlich, insbesondere gibt es keine Verwendungsabsichten seitens der Carritas bzw. der Rheinischen Gesellschaft für innere Mission.

 

Das Sozialamt der Stadt Wermelskirchen sieht auch mittelfristig für die nächsten 5 bis 10 Jahre keine Notwendigkeit, an der derzeitigen Festsetzung festzuhalten. Sollten im Einzelfalle Nutzungswünsche, wie z. B.: Wohnungen für Senioren oder andere sozialen Zwecken dienenden Nutzungen, konkret im Plangebiet verwirklicht werden, ist dies auch unter der beabsichtigten Festsetzung (WA)  möglich.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Übersichtsplan zum Geltungsbereich 2. Änderung

Auszug aus dem B-Plan Nr. 36 “Am Vogelsang”/Änderungsbereich

Antrag der WNK-Fraktion vom 09.03.2004 bezüglich Änderung des Flächennutzungsplanes: Fläche ehemaligen Kreiskinderheim

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift