Vorlage - RAT/0126/2004  

 
 
Betreff: "Projekt Schwanenplatz"; Vorstellung der überarbeiteten Planung; Städtebauförderungsantrag
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
07.06.2004 
48. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs der ARGE Kostulski-Reicher-Schittek fristgerecht einen Städtebauförderantrag für das Projekt „Schwanenplatz“ bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

 

 

Bisherige Termine

 

 

21.07.2003      Der Rat der Stadt beschließt die Mittelbereitstellung für das Projekt Schwanen-platz in den Haushaltsjahren 2004 und 2005

 

02.10.2003      Ämterübergreifende Abstimmung des ersten Vorentwurfs Schwanenplatz im Rathaus. Herr Prof. Schittek nimmt daraufhin Änderungen am Vorentwurf vor

 

08.12.2003      Der StuV nimmt den Vorentwurf Schwanenplatz zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Bürgerbeteiligung

 

04.02.2004      1. Bürgerversammlung zum Entwurf Schwanenplatz im Bürgerzentrum. Herr Prof. Schittek überarbeitet den Entwurf

 

08.03.2004      Eingang des Einwohnerantrags zur Umgestaltung des Schwanenplatzes

 

12.03.2004      2. Bürgerversammlung zum überarbeiteten Entwurf Schwanenplatz im Bürgerzen-trum

 

22.03.2004      Die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der beiden Bürgerversammlungen werden im StuV erläutert sowie der überarbeitete Entwurf Schwanenplatz vorgestellt.

 

29.03.2004      Der Rat der Stadt beschließt, die Ausbauplanung für den Schwanenplatz auf Grundlage des vorgestellten Entwurfs erstellen zu lassen.

                        In gleicher Sitzung stellt der Rat der Stadt die Zulässigkeit des Einwohnerantrag zum Umbau des Schwanenplatzes fest, lehnt dessen Realisierung jedoch ab.

 

                       

Noch ausstehende Termine

 

 

07.06.2004      StuV-Sitzung (Beratung des überarbeiteten Entwurfs Schwanenplatz; Beschluss, Städtebauförderungsantrag zu stellen)

 

28.06.2004      ggfs. Mitteilung über Mehrausgaben nach § 29 GemHVO ;

                        Empfehlung an den Rat : Vorratsbeschluss für spätere Vergabe

 

30.06.2004      letzter Abgabetermin für den Städtebauförderungsantrag zum Projekt Schwanen-platz bei der Bezirksregierung Köln. Beifügung aller Planzeichnungen und notwendigen Beschlüsse*)

                        *) der Baubeschluss zum Projekt Schwanenplatz kann nach Absprache mit der Bezirksregierung bis spätestens Ende Juli nachgereicht werden

 

05.07.2004      Empfehlung an Rat : Baubeschluss

 

12.07.2004      Baubeschluss zum Projekt Schwanenplatz durch den Rat der Stadt;

                        Vorratsbeschluss für die spätere Vergabe;

 

2004/2005       Der Umbau des Schwanenplatzes soll noch im Jahr 2004 beginnen und vor der Herbstkirmes 2005 beendet sein

 

 

Auf Grundlage des integrierten Handlungskonzeptes (Masterplan) wurde die Gesamtmaßnahme „Wermelskirchen Innenstadt“ für den Zeitraum 2001 - 2011 in das Förderprogramm von Bund und Land aufgenommen (Städtebauförderung).

 

Der Rat der Stadt hat im Juli letzten Jahres beschlossen, entsprechende Mittel für die Realisierung der Projekte „Schwanenplatz“ und „Untere Eich/Schwanen/Burger Straße/Kurze Straße“ in den Haushalt 2004 einzustellen. Von der Bezirksregierung wurden daraufhin Fördermittel in entsprechender Höhe für das HH-Jahr 2004 eingeplant.

 

Die Realisierung der vorgenannten Projekte zu einem relativ frühen Zeitpunkt ergibt sich aus folgenden Abhängigkeiten: Der Umbau des Straßenzugs Untere Eich/Schwanen kann durch die Inbetriebnahme der B 51n zwischen Tenter Brücke und Durchstich Eich erfolgen. Die Maßnahmen dienen dazu, den Bereich der südwestlichen Innenstadt, deren Verbindung zum Zentrum durch den Durchstich Eich eine gewisse Zäsur erfahren hat, städtebaulich erheblich aufzuwerten.

 

Als wesentliche, zu berücksichtigende Aspekte für die Umgestaltung des Schwanenplatzes wurden definiert:

 

-            Schaffung einer Platzanlage mit Aufenthalts- und Gestaltungsqualitäten

-            Verbesserung der Durchführung von Großveranstaltungen, insbesondere der Kirmes

-            Berücksichtigung des ruhenden Verkehrs

-            Schulwegsicherung (Schwanenschule).

 

Die Planungsphase des Projektes „Schwanenplatz“ begann im September 2003 mit der Erstellung erster Vorentwürfe durch Herrn Prof. Norbert Schittek von der ARGE Kostulski-Reicher-Schittek. Herr Schittek untersuchte zunächst verschiedene Möglichkeiten, dem Schwanenplatz eine neue Fassung (u.a. die Definition des Platzrandes durch Neubebauungen bzw. Begrünung) zu geben. In der Ausschusssitzung des StuV am 8.12.2003 stellte er erstmals seine Überlegungen und den jetzigen Planungsansatz (Streifenpark als das wesentliche räumliche Element auf dem Schwanenplatz) vor. Der StuV hat diesen Ansatz zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Durchführung der Bürgerbeteiligung beauftragt.

 

 

Bürgerbeteiligung

 

Es wurden insgesamt zwei Bürgerversammlungen durchgeführt, bei denen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die jeweiligen Planungsstände des Projektes vorgestellt wurde. Vorgebrachte Anregungen und Bedenken wurden protokolliert und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.03.2004 sowie dem Rat der Stadt am 29.03.2004 einschließlich fachlichen Stellungsnahmen der Verwaltung vorlegt (siehe entsprechende Verwaltungsvorlagen).

Neben zwei hausinternen Diskussionsrunden, in denen die einzelnen Ämter die von ihnen zu vertretenden Belange in den Planungsprozess einfließen ließen, fanden weitere Abstimmungsgespräche statt.

 

 

Förderfähigkeit des Projektes; Fördersatz

 

In zwei Abstimmungsgesprächen mit dem zuständigen Dezernenten der Bezirksregierung Köln konnte die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes auf Basis des Schittek-Entwurfes positiv geklärt werden.

 

Seitens der Bezirksregierung wurde dabei eindringlich darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Förderkriterien bei der Mittelbewilligung von herausragender Bedeutung sei. Der Schwanenplatz ist den unter Punkt 9.21 der Förderrichtlinien  aufgeführten „vorrangig bisher vom ruhenden Verkehr geprägten Plätzen“ zuzuordnen. Als Förderkriterien sind hier insbesondere die Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie hohe Gestaltungsqualitäten zu nennen.

 

Die o.a. Ausführungen machen deutlich, dass eine Dominanz der Stellplatznutzung den Förderzielen klar widersprechen würde. Der kreative Ansatz von Herrn Schittek, die Parkplatznutzung quasi in der Platzgrafik „untergehen“ zu lassen, hat die Bezirksregierung letztendlich davon überzeugt, die Unterbringung der dargestellten 72 Stellplätze auf dem Schwanenplatz zu akzeptieren. Dabei wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass die Thematik „Ruhender Verkehr“ hiermit ausgereizt sei. Im Falle der Unterbringung weiterer Stellplätze werde die Förderzusage zurückgezogen.

 

Die Stadt Wermelskirchen gehört laut einem Runderlass des Innenministeriums vom 18.03.2004 nicht mehr zu den Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft. Daraus ergibt sich, dass sich der Fördersatz von bisher 50 % auf 70 % erhöht. Dieser Fördersatz kommt bereits bei der Realisierung des Projektes „Schwanenplatz“ zum tragen.

 

 

Berücksichtigung der wesentlichen Planungsvorgaben durch den vorliegenden Entwurf

 

 

a)  Themenbereich „Kirmes“

 

Der Nachweis, dass auf dem umgebauten Schwanenplatz die Herbstkirmes weiterhin durchgeführt werden kann und die funktionalen Bedingungen insbesondere für Großfahrgeschäfte sogar verbessert werden kann, wurde durch mehrere Lagepläne und Schnittzeichnungen geführt.

 

Diejenigen Flächen, auf denen künftig die Mehrzahl der Fahrgeschäfte Platz finden soll (großer Veranstaltungsplatz sowie Anwohnerplatz), erhalten ein gleichmäßiges geringes Gefälle. Auf Grund dieser geringen Platzneigung können Großfahrgeschäfte überall und nicht wie zur Zeit nur in Bereichen mit geringem Gefälle aufgebaut werden. Die Organisation der Kirmesstände kann daher künftig erheblich flexibler gestaltet werden.

 

Im Streifenpark, der ein Nullgefälle aufweisen wird, besteht die Möglichkeit, kleinere Fahrgeschäfte (z.B. Speise- und Getränkebuden) zwischen den Alleebäumen aufzustellen.

 

 

b)  Themenbereich „Barrierefreiheit“

 

Die besondere Topografie des Schwanenplatzes (Die Höhenunterschiede der angrenzenden Gehwege Jahnstraße und Untere Eich betragen bis zu 9,5 m) ist einerseits ein interessanter städtebaulicher Aspekt der Platzanlage, der in angemessener Form in den Umbauentwurf einfließen sollte, andererseits wird durch die großen Höhenunterschiede ein behindertengerechter Ausbau (Gefälle < 6 %) erheblich erschwert.

 

Heute weist der Schwanenplatz im steilsten Bereich ein Gefälle von knapp 12 % auf.

 

Eine Wegeverbindung  mit Gefälle < 6 % zwischen Anwohnerplatz und Vorplatz Schwanen/Eich könnte nur dann erstellt werden, wenn heutige Höhenzwangspunkte (u.a. Eingangstreppe und Garagenzufahrt  des Gebäudes Eich 61 sowie die Garagen selbst) technisch und finanziell aufwendig tiefer gelegt würden.

 

Eine in politischen Diskussionen geforderte Fußwegeverbindung (> 6 % Gefälle) zwischen Vorplatz Schwanen/Eich und Veranstaltungsplatz ist nicht umsetzbar. Bei der Planung einer entsprechenden Rampe sind die Vorschriften der DIN 18024 zu beachten (das Gefälle darf maximal 6 % betragen; nach jeweils 6 m Rampenlänge ist ein Zwischenpodest von 1,5 m vorzusehen). In einer Skizzenzeichnung wurden die Auswirkungen einer solchen Konstruktion geprüft: eine den Vorschriften entsprechende Rampe wiese eine Gesamtlänge von ca. 90 m auf. Sie benötigte die gesamte Fläche der westlichen Terrassierungsanlage (Grünfläche und Außengastronomie müssten somit entfallen). Zudem würde die Rampe noch soweit in den Veranstaltungsplatz hineinragen, dass die Seitentreppe zum Streifenpark und somit auch die angrenzenden Stellplatzfelder komplett neu organisiert werden müssten.

 

Die vorbeschriebene Rampe verlängert den Weg von der Eich über den Veranstaltungsplatz zur Jahnstraße um ca. 80 m und weist daher keine nennenswerte Abkürzung gegenüber dem behindertengerechten Weg über die Gehwege von Schwanen und Hohe Straße (Gefälle < 6 %) auf. Eine Kombination aus Rampe und (kreuzender) Treppe ist unzulässig, daher würde die ca. 90 m lange Rampe die einzige direkte Verbindung zwischen den beiden Plätzen darstellen.

 

Aus den vorgenannten Gründen wie auch aus städtebaulicher Sicht (die Leichtigkeit der Terrassierungsanlage würde flächendeckend durch senkrechte Wände ersetzt) wird von der Errichtung einer Rampe dringend abgeraten. Die Belange von Rollstuhlfahrer/inne/n können durch das Vorsehen von Behindertenstellplätzen in der Nähe der Hohe Straße berücksichtigt werden. Zwei weitere solcher Stellplätze werden auf dem Anwohnerparkplatz, und somit in der Nähe der Arztpraxis Eich 61 und der Erziehungsberatungsstelle vorgesehen. Das auf beiden Platzanlagen vorgesehene geringe Gefälle ist zum Ein- und Aussteigen für Rollstuhlfahrer/innen geeignet. Die angrenzende Wegeverbindung zwischen Anwohnerplatz und Gehweg Untere Eich würde künftig an der steilsten Stelle 7,8 % Gefälle aufweisen, dies entspricht in etwa der durchschnittlichen Steigung der Carl-Leverkus-Straße. Damit wird zwar das angestrebte Gefälle (< 6%) nicht erreicht, die Steigung kann jedoch nach Auskunft Betroffener mit Rollstühlen mit elektrischer Bremse befahren werden. Die angestrebte Lösung stellt auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation dar.

 

 

c)  Themenbereich „Schulwegsicherung“

 

Der vorliegende Entwurf ermöglicht eine vollständige räumliche Trennung von motorisiertem und nicht motorisiertem Verkehr. Der zentrale Fußweg durch den Streifenpark endet genau an der vorhandenen Querungshilfe Jahnstraße. Diese wurde unter u.a. zur Sicherung des Schulweges eingerichtet. Schüler/innen der Schwanenschule verlassen nach Auskunft von Rektorin Frau Maus das Schulgebäude über den Fußweg zwischen Stettiner Straße und Jahnstraße. Dieser Fußweg mündet ca. 15 m neben der Querungshilfe auf die Jahnstraße.

 

Der Streifenpark kann somit künftig einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Schulweges leisten.

 

Einer mehrfach vorgebrachten Anregung, Veranstaltungsplatz und Anwohnerplatz über einen befahrbaren Weg miteinander zu verbinden, wurde aus Gründen der Schulwegsicherung nicht in den Entwurf aufgenommen. Ein niveaugleiches Kreuzen von Parksuchverkehr und Fußgängerachse würde den Zielen der Schulwegsicherung klar widersprechen: Der Streifenpark würde den Fußgängern eine vermeintliche Sicherheit suggerieren, obwohl unerwartet Kraftfahrzeuge den Weg kreuzen könnten.

 

 

d)  Themenbereich „Ruhender Verkehr“

 

Die Stellplatzproblematik wurde bereits ausführlich in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr diskutiert. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle nur kurz auf diese Thematik eingegangen.

 

Das von der Planungsgruppe MWM erstellte Parkraumkonzept sieht für den Bereich des Schwanenplatzes eine Zahl von 60-90 öffentlichen Stellplätzen vor. Die mit der Bezirksregierung Köln vereinbarte Stellplatzzahl (siehe Abschnitt „Förderfähigkeit des Projektes; Fördersatz“) liegt innerhalb der im Parkraumkonzept festgesetzten Spanne.

 

Entlang der Hohe Straße werden zudem weitere Parkmöglichkeiten vorgesehen (siehe hierzu Abschnitt „neue Aspekte des überarbeiteten Entwurfs“): Hierdurch können sieben bis zehn zusätzliche Stellplätze im Bereich des Schwanenplatzes geschaffen werden.

 

 

e)  Themenbereich „Städtebauliche Qualität“

 

Neben der Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte weist der vorliegende Entwurf auch eine hohe städtebauliche Qualität auf. Die besondere topografische Situation wird mit der Terrassierungsanlage sowohl gelöst als auch kenntlich gemacht. Der Streifenpark als wesentliches räumliches Element verschafft dem Schwanenplatz die notwendigen Raumkanten und gliedert ihn. Die Baumallee definiert die Hauptwegebeziehung über den Schwanenplatz, schafft gleichzeitig Aufenthaltsqualitäten und einen „Landschaftsbalkon“ mit Ausblick ins Bergische Land. Die Terrassierungsanlage enthält neben einer Grünfläche einen Sitzstufenbereich sowie eine Fläche für Außengastronomie, räumlich ausgerichtet zum Straßenzug Schwanen/Untere Eich.

 

 

neue Aspekte des überarbeiteten Entwurfs

 

 

-    Die Höhe der vom Vorplatz Schwanen/Eich aus sichtbaren Mauer des Streifenparkkopfes beträgt im überarbeiteten Entwurf nur noch drei statt vier Meter. Dies kann durch Verkürzung des Streifenparks um ca. fünf Meter erreicht werden.

 

-    Die Treppe zwischen Vorplatz Schwanen/Eich und Veranstaltungsplatz wurde auf 4m verbreitert (Vermeidung von Engpässen insbesondere während der Kirmeszeit). Die Anregung, an Stelle der Treppe eine Rampe anzulegen, wurde geprüft, aber aus den in Abschnitt „Themenbereich Barrierefreiheit“ aufgeführten Gründen verworfen.

 

-    Im  Bereich des heutigen Gehwegs Hohe Straße können bis zu zehn zusätzliche Stellplätze errichtet werden. Die Fußgänger werden stattdessen entlang des Schwanenplatzes geführt.

 

-    Auf dem Veranstaltungsplatz werden zwei Behindertenstellplätze in unmittelbarer Nähe der Hohe Straße (→ behindertengerechter Weg Richtung Innenstadt) vorgesehen.

 

-    In Abstimmung mit der Feuerwehr (unter anderem durch einen Ortstermin mit Leiterwagen) wurde die Lage notwendiger Aufstellflächen (Eich 61 und Rückseite Hotel „Zum Schwanen“) festgelegt. Diese Flächen werden von Einbauten jeglicher Art freigehalten. Die Aufstellflächen unterschreiten die max. zulässige Neigung von 5 %.

 

-    In Absprache mit dem Leiter des Ordnungsamtes und einem Vertreter der Schaustellerbetriebe wurde der Achsabstand der Bäume im Streifenpark optimiert, um ein Aufstellen von Speise- und Getränkebuden im Streifenpark zu ermöglichen. Die Baumanzahl verringert sich hierdurch.

 

 

Materialwahl

 

Herr Schittek erarbeitet zurzeit Vorschläge für die Materialien und Beläge der einzelnen Platzbereiche (Veranstaltungs- und Anwohnerplatz, Streifenpark und Terrassierungsanlage.

 

Der Vorplatz Schwanen/Eich soll grundsätzlich mit den im Gestaltungskonzept beschlossenen Materialien, die auch beim Umbau des Straßenzuges Untere Eich / Schwanen zum Einsatz kommen, versehen werden.

 

Für Veranstaltungs- und Anwohnerplatz ist grundsätzlich an den Einsatz von Betonsteinpflaster gedacht. Bei Unterbau und Materialwahl ist die Belastung durch Schwerlastverkehr (Großfahrgeschäfte / Kirmes) zu berücksichtigen.

 

Für den Streifenpark ist eine Verblendung mit Natursteinmaterialien vorgesehen. Die Oberflächen sollen mit einer Versieglung (Graffiti) versehen werden.

 

Die von Herrn Schittek erarbeiteten Vorschläge werden in der Sitzung vorgestellt.

 

 

Finanzierung

 

Das Investitionsprogramm sieht für das Projekt Schwanenplatz Mittel in Höhe von 995.000 € vor, dem gegenüber stehen erwartete Einnahmen (Städtebauförderung) in Höhe von 364.000 €. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts 2004 wurde demnach mit einem städtischen Eigenanteil in Höhe von 631.000 € gerechnet.

 

Bei den Mitte 2003 angestellten Berechnungen lag noch keine Planung für den Schwanenplatz vor. Daher musste die Kostenschätzung auf Grundlage von grob kalkulierten Quadratmeter-Preisen vorgenommen werden.

Bei der Ermittlung der zu erwartenden Fördermittel wurde noch von einem Fördersatz von 50 % ausgegangen. Außerdem wurden die voraussichtlichen Stellplatzflächen bei der Ermittlung der Fördersumme nicht berücksichtigt, da diese von der Bezirksregierung in der Regel nicht gefördert werden.

 

Im Vergleich zu den 2003 geschätzten Kosten stellt sich die Situation für den städtischen Haushalt insgesamt gesehen günstiger dar: Einerseits werden die Gesamtkosten für die Maßnahme Schwanenplatz durch die Planung des Streifenparks zwar voraussichtlich steigen, andererseits werden diese Mehrausgaben durch den höheren Fördersatz (70 %) mehr als wettgemacht.

 

Insgesamt gesehen ist davon auszugehen, dass sich der städtische Eigenanteil (Gesamtkosten abzgl. Fördermittel) erheblich verringern wird.

 

Die ARGE Kostulski-Reicher-Schittek erarbeitet zurzeit eine Kostenschätzung auf Grundlage des letzten Entwurfsstandes. Die zu erwartenden Kosten sind jedoch nicht unerheblich von der Ausgestaltung des Schwanenplatzes (u.a. Materialwahl) abhängig. Detailliertere Aussagen können in der Verwaltungsvorlage zum Baubeschluss (StuV 05.07. und Rat 12.07.2004) getroffen werden.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

-    nächster wichtiger Termin : Abgabe des Städtebauförderantrags am 30.06.2004. Bis zu diesem Termin findet keine StuV- oder Ratssitzung mehr statt. Wichtig ist es daher, einen eindeutigen Auftrag des StuV zu erhalten, dass der Förderantrag gestellt werden soll.

 

     (Hinweis: Falls der Förderantrag nicht gestellt wird, werden die von der Bezirksregierung für den Schwanenplatz eingeplanten Fördermittel ersatzlos gestrichen)

 

-    Nach Ausbaubeschluss des Rates (12.07.2004) wird die Ausführungsplanung erstellt. Auf dieser Grundlage kann nach Bewilligung der Fördermittel die öffentliche Ausschreibung erfolgen.

 

-    Nach Submission der öffentlichen Ausschreibung und Prüfung der eingegangenen Angebote kann die Vergabe erfolgen. Auf Grund der ausfallenden Sitzungen der Fachausschüsse und des Rates (Kommunalwahl) ist für die Vergabe ein Vorratsbeschluss des Rates (12.07.) erforderlich. Andernfalls kann die Vergabe erst im Dezember 2004 erfolgen. Eine Fertigstellung des Schwanenplatzes bis zur Herbstkirmes 2005 wäre dann nicht mehr möglich.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift