Vorlage - 0092/2021  

 
 
Betreff: Straßen- und Wegekonzept / gemäß § 8a KAG
Hier: Straßenbauprogramm im Rahmen der KAG-Landesförderung
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.05.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.06.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Rat Straßen-und Wegekonzept WK  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) das von der Verwaltung aufgestellte Straßen- und Wegekonzept gemäß der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen plant, für die weiteren zukünftigen Straßenausbaumaßnahmen Zuwendungen beim o.g. Ministerium zu beantragen.

Diese Zuwendungen dienen der Unterstützung der Grundstücks­eigentümer bzw. der Beitragspflichtigen. Das Land NRW übernimmt hierbei die Hälfte der kommunalen Straßenausbaubeiträge, die nach der jeweiligen Satzung in Verbindung mit der Regelung des § 8 Abs. 1 Satz 2 des kommunalen Abgabengesetztes des Landes NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 in der jeweils geltenden Fassung von den Beitragspflichtigen zu erheben sind.

Das bedeutet, das Land NRW übernimmt 50 % der Kosten der Anlieger.

 

Der Landesgesetzgeber hat in das KAG NRW einen weiteren Paragrafen, § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und die Hebung von Straßenausbaubeiträgen“, aufgenommen.

Gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW hat jede Gemeinde ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches sämtliche vorhabenbezogenen Straßenausbaumaßnahmen darstellt.

 

Das Straßen- und Wegekonzept ist über einen 5-Jahres-Zeitraum und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben.

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen und transparent über geplante Ausbaumaßnahmen zu informieren.

 

Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 KAG NRW sind die Gemeinden verpflichtet, ein entsprechendes Muster des gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes zu verwenden. Gemäß diesem Muster sind der Straßenname, der Abschnitt „von / bis“, die konkrete Straßenausbaumaßnahme und das Umsetzungsjahr zu benennen. Die Verwaltung hat daher die folgenden Straßenausbaumaßnahmen in einer Tabelle zusammengefasst. Hierbei sind die dargestellten Maßnahmen 1:1 aus dem vorhandenen Haushaltsplan 2021 entnommen und geben somit die Planung für die nächsten fünf Jahre wieder.

 

 

KAG-Maßnahmen für Straßen- und Wegekonzept

 

Straße

Abschnitt

Maßnahme

Umsetzung

 

Kolfhausen

komplett

Straßenausbau

2021-2022

Mozartstraße / Adolf-Flöring-Straße

Verbindungsweg

Straßenausbau

2023-2024

Wielstraße

komplett

Straßenausbau

2024-2025

Wirtsmühlerstraße

komplett

Straßenausbau

2023-2024

Obere Friedenstraße

komplett

Straßenausbau

2024-2025

Wolfhagener Straße

Hs 24-76

Straßenausbau

2023-2024

Friedenstraße

komplett

Straßenausbau

2024-2025

Goethestraße

Hs 3-23

Straßenausbau

2021-2022

Mannesmannstraße

komplett

Straßenausbau

2024-2025

Nordstraße

komplett

Straßenausbau

2022-2023

 

 

Als Anlage ist eine Aufstellung der geplanten Straßen die in den nächsten Jahren im Rahmen des KAG ausgebaut werden sollen (gem. Muster des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW).

Gem. § 8a KAG NRW sind diverse Änderungen im Beitragsverfahren des KAG vom Land NRW neu beschlossen worden (z.B. Straßen- und Wegekonzept), sowie weitere Veränderungen bzgl. Stundung und anderer Möglichkeiten der Finanzierbarkeit. Des Weiteren wird gefordert, dass die Kommune für jede Baumaßnahme eine Bürgerinformation durchführt. Die Verwaltung unternimmt solche Informationsveranstaltungen im Vorfeld der Maßnahmen ohnehin bereits seit Jahren.  Dieser Vorgang und die Transparenz in der Öffentlichkeit werden weitergeführt.

Die Bürgerinformation enthält sowohl Informationen über die Ausbaubeiträge als auch deren Förderung und Finanzierung.

 

Allgemeines Vorgehen:

 

Sobald die Vorbereitungen der Planungsunterlagen zu einer einzelnen Maßnahme erledigt sind, erfolgt hierzu eine Bürgerinformation an die Anwohner der betreffenden Straße. Daran anschließend wird im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Ausbaubeschluss gefasst.

Danach erst werden die Ausführungspläne erstellt und die Ausschreibungen als solches durchgeführt.

 


 

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Anlage/n:

 

Liste der Ausbaustraßen nach KAG / Straßen- und Wegekonzept

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rat Straßen-und Wegekonzept WK (137 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: