Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) das von der Verwaltung aufgestellte Straßen- und Wegekonzept gemäß der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW. Sachverhalt:
Die Stadt Wermelskirchen plant, für die weiteren zukünftigen Straßenausbaumaßnahmen Zuwendungen beim o.g. Ministerium zu beantragen. Diese Zuwendungen dienen der Unterstützung der Grundstückseigentümer bzw. der Beitragspflichtigen. Das Land NRW übernimmt hierbei die Hälfte der kommunalen Straßenausbaubeiträge, die nach der jeweiligen Satzung in Verbindung mit der Regelung des § 8 Abs. 1 Satz 2 des kommunalen Abgabengesetztes des Landes NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 in der jeweils geltenden Fassung von den Beitragspflichtigen zu erheben sind. Das bedeutet, das Land NRW übernimmt 50 % der Kosten der Anlieger.
Der Landesgesetzgeber hat in das KAG NRW einen weiteren Paragrafen, § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und die Hebung von Straßenausbaubeiträgen“, aufgenommen. Gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW hat jede Gemeinde ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches sämtliche vorhabenbezogenen Straßenausbaumaßnahmen darstellt.
Das Straßen- und Wegekonzept ist über einen 5-Jahres-Zeitraum und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen und transparent über geplante Ausbaumaßnahmen zu informieren.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 KAG NRW sind die Gemeinden verpflichtet, ein entsprechendes Muster des gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes zu verwenden. Gemäß diesem Muster sind der Straßenname, der Abschnitt „von / bis“, die konkrete Straßenausbaumaßnahme und das Umsetzungsjahr zu benennen. Die Verwaltung hat daher die folgenden Straßenausbaumaßnahmen in einer Tabelle zusammengefasst. Hierbei sind die dargestellten Maßnahmen 1:1 aus dem vorhandenen Haushaltsplan 2021 entnommen und geben somit die Planung für die nächsten fünf Jahre wieder.
KAG-Maßnahmen für Straßen- und Wegekonzept
Als Anlage ist eine Aufstellung der geplanten Straßen die in den nächsten Jahren im Rahmen des KAG ausgebaut werden sollen (gem. Muster des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW). Gem. § 8a KAG NRW sind diverse Änderungen im Beitragsverfahren des KAG vom Land NRW neu beschlossen worden (z.B. Straßen- und Wegekonzept), sowie weitere Veränderungen bzgl. Stundung und anderer Möglichkeiten der Finanzierbarkeit. Des Weiteren wird gefordert, dass die Kommune für jede Baumaßnahme eine Bürgerinformation durchführt. Die Verwaltung unternimmt solche Informationsveranstaltungen im Vorfeld der Maßnahmen ohnehin bereits seit Jahren. Dieser Vorgang und die Transparenz in der Öffentlichkeit werden weitergeführt. Die Bürgerinformation enthält sowohl Informationen über die Ausbaubeiträge als auch deren Förderung und Finanzierung.
Allgemeines Vorgehen:
Sobald die Vorbereitungen der Planungsunterlagen zu einer einzelnen Maßnahme erledigt sind, erfolgt hierzu eine Bürgerinformation an die Anwohner der betreffenden Straße. Daran anschließend wird im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Ausbaubeschluss gefasst. Danach erst werden die Ausführungspläne erstellt und die Ausschreibungen als solches durchgeführt.
Anlage/n:
Liste der Ausbaustraßen nach KAG / Straßen- und Wegekonzept
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