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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite)“
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NRW zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
1. Einbringung Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie der Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt am 22.03.2021 eingebracht und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.
2. Auslegung Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wermelskirchen mit Haushaltsplan und Stellenplan liegt derzeit nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich aus. Einwendungen wurden nicht erhoben.
3. Beratungen und Beschlussfassung Die Beratungen in den Fachausschüssen bzw. ersatzweise im Haupt- und Finanzausschuss erfolgten in der Zeit vom 15.04. bis 10.05.2021.
Die Auflistungen über Änderungen werden nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2021 übersandt. Anlage/n:
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