Vorlage - 0107/2021  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 20.04.2021 - Kulturfabrik Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
10.05.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Kulturfabrik_DE_210420  

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Dringlichkeitsentscheidung vom 20.04.2021 Kulturfabrik Wermelskirchen.

 

Mit dieser Dringlichkeitsentscheidung beantragt die Stadt Wermelskirchen im Rahmen der Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes (Kultursommer 2021) Fördermittel inhe von 129.520 € für die Durchhrung der „Kulturfabrik Wermelskirchen“. Mit „Kultursommer 2021“ will die Kulturstiftung des Bundes in diesem Jahr kreisfreie Städte und Landkreise unterstützen, beim Neustart der Kultur flexibel und spezifisch auf die aktuelle Pandemie-Dynamiken zu reagieren.

 

Die Stadt stellt zusätzlich einen Eigenanteil in Höhe von 32.380 €r das Haushaltsjahr 2021 bereit, der sich durch erwartete Sponsoring Erträge aller Voraussicht nach auf 25.000 € verringern wird.

 

Die Deckung erfolgt durch außerordentliche Erträge im Zusammenhang mit dem NKF-Covid 19-Isolierungsgesetz.
 


Sachverhalt:

 

Es wird auf die Sachverhaltsdarstellung in der beigefügten  Dringlichkeitsentscheidung vom 20.04.2021 verwiesen.


 


Anlage/n:

Dringlichkeitsentscheidung vom 20.04.2021


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kulturfabrik_DE_210420 (890 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR s. Sachverhalt der DE

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

s. Sachverhalt der DE

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: