Vorlage - 0112/2021  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates der Stadt Wermelskirchen vom 05.01.2016
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
17.05.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Aenderung_Zuwendungen_Fraktionen_210505 PDF-Dokument
Synopse_Richtlinie_Zuwendungen_ Fraktionen PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:
 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates der Stadt Wermelskirchen vom 05.01.2016.

 

 


Sachverhalt:

 

Bedingt durch den Beschluss der 21. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen (s. Beschlussvorlage 0110/2021 für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2021) ist auch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates der Stadt Wermelskirchen vom 05.01.2016 zu ändern. In dieser wird nun auf den Inhalt der jeweils gültigen Hauptsatzung verwiesen, um redundante Regelungen zu vermeiden.   


Anlage/n:

 

-          Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates der Stadt Wermelskirchen vom 05.01.2016

-          Synopse zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates der Stadt Wermelskirchen vom 05.01.2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aenderung_Zuwendungen_Fraktionen_210505 (14 KB) PDF-Dokument (47 KB)    
Anlage 2 2 Synopse_Richtlinie_Zuwendungen_ Fraktionen (14 KB) PDF-Dokument (50 KB)    

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: