Vorlage - RAT/0129/2004  

 
 
Betreff: A) Einleitung von Satzungsverfahren als Außenbereichssatzungen nach § 35 (6) BauGB für die Hofschaften Haarhausen, Niederhagen, Hammesrostringhausen, Großrostringhausen, Oberberg, Heidchen, Neuenhaus, Sellscheid und Beutelshufe
B) Einleitung der Verfahren zu einer Klarstellungssatzung nach § 34 BauGB für die Ortslagen Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
05.07.2004 
50. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Einleitung folgender Satzungsverfahren für verschiedene Ortslagen in Wermelskirchen.

 

Er beschließt

 

A          die Einleitung der Verfahren zu einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für die Ortslagen:

 

Haarhausen, Niederhagen, Hammesrostringhausen, Großrostringhausen, Oberberg, Heidchen und Neuenhaus (Teilgebiet 1 + 2)  Alt Sellscheid und Beutelshufe

 

 

B          die Einleitung der Verfahren zu einer Klarstellungssatzung nach § 34 BauGB für die Ortslagen Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der allgemeinen Stadtentwicklung wurde das Thema der Aufstellung von Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB bereits mehrfach beraten, und es wurden für verschiedene Ortslagen die Verfahren zum Erlass einer entsprechenden Satzung eingeleitet.

 

Zuletzt hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung am 10.05.2004 mit der Thematik befasst und der Einleitung verschiedener Verfahren zugestimmt.

 

Über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundene Vorgehensweise für die Einleitung von Satzungen wurde bereits in vorangegangenen Sitzungen informiert und beraten.

(sh Anlage 1 zu Drucksache Nr. 116/2003)

 

Basierend darauf haben dann  mit Vertretern der Bezirksregierung Köln Gespräche und Bereisungen verschiedener Ortslagen stattgefunden, um abzuklären, welche Vorgehensweise und welche Art von Verfahren bei der Bez. Reg. Köln Aussicht auf die erforderliche Genehmigung hat.

 

Zuletzt fand eine Bereisung der im südöstlichen Stadtgebiet (Dhünn) gelegenen Ortsteile am 05.05.2004 statt.

 

Das Ergebnis dieser Ortsbesichtigungen ist Grundlage dieser Sitzungsvorlage und ist als Anlage 1 (Protokoll 4. Abstimmungsverfahren), in Verbindung mit den jeweiligen Beschlussvorschlägen, beigefügt.

 

Die geplante Abgrenzung der jeweiligen Satzungsbereiche ist den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plananlagen zu entnehmen.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Einleitung der verschiedenen Verfahren gemäß Beschlussvorschlag zu fassen.

 

Mit der 4. Bereisung im Bereich Dhünn sind im wesentlichen sämtliche Ortsteile besichtigt und erfasst worden, die für eine der Satzungsarten (nach §§ 34/35 BauGB) in Betracht kommen.

 

Für eine Satzung nach § 34 kommen lediglich noch die Ortsteile Lüdorf , Ostringhausen und Bollinghausen (Klarstellungssatzung) und für eine Satzung nach § 35 die Ortslage Alt Sellscheid und Beutelshufe in Frage.

 

Da die Stadt Wermelskirchen immer noch davon ausgeht, dass nach der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Sommer 2004 der Erlass von Außenbereichssatzungen nach § 35 (6) nicht mehr möglich sein wird, ist es sinnvoll, wenn die Stadt Wermelskirchen ihre bisherige Vorgehensweise konsequent beibehalten möchte, für die übrigen Ortsteile, für die eine Außenbereichssatzung denkbar sind, noch einen Aufstellungsbeschluss aus formellen Gründen zu fassen.

Dies zunächst auch ohne Abstimmung mit der Bez. Reg. Köln. Diese Abstimmung hat dann im weiteren Verlauf des Verfahrens zu erfolgen.

 

In Frage kommen dabei lediglich (wie bereits oben dargestellt) die Ortslagen Alt Sellscheid und Beutelshufe

 

Alle übrigen Hofschaften wurden besichtigt und bewertet.

 

 

 

Aus diesem Grunde schlägt der Bürgermeister vor, auch für Alt Sellscheid und Beutelshufe  einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss nach § 35 (6) BauGB zu fassen.

(sh. Anlage A 13 und A 14)

 

Für die o.g. Innenbereiche Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen kann ebenfalls der entsprechende Aufstellungsbeschluss nach § 34 BauGB für eine jeweilige Klarstellungssatzung gefasst werden.

(sh. Anlage B 1 – 3)

 

Mit dieser Sitzungsvorlage und den damit verbundenen Aufstellungsbeschlüssen für weitere Satzungen nach § 34/35 BauGB zu Ortslagen in Wermelskirchen ist das erklärte Ziel, für das Gemeindegebiet flächendeckend entsprechende Satzungen zu erlassen bzw. einzuleiten, erreicht worden und kann als abgeschlossen erklärt werden.

 

Die Verfahren werden im Verlauf der nächsten Monate weiter durchgeführt und zur abschließenden Beschlussfassung dem Rat der Stadt vorgelegt.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.                  Protokoll zum „4. Abstimmungsverfahren“ mit der Bez. Reg. Köln mit dem jeweiligen Ergebnis und der Beschlussfassung

 

2.         Plananlagen