Vorlage - 0124/2021  

 
 
Betreff: Bestellung von Vertretern der Stadt zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Fachvereinigungen usw.
Status:öffentlich  
Verfasser:Scholz, Jürgen
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
28.06.2021 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt bestellt gemäß §§ 63 Abs. 2 und 113 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in die nachstehenden Fachverbände und Fachvereinigungen als ordentliches Mitglied Bürgermeisterin Marion Lück und folgende stellvertretende Mitglieder:

 

 

Verband         Vertreter

 

Arbeitgeberverband, Wuppertal      Amtsleitung 10

GVV Kommunalversicherung VVaG, Köln     Amtsleitung 10

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Frankfurt  Amtsleitung 50

Abwassertechnische Vereinigung      Amtsleitung 66

Gemeinde-Waldbesitzerverband      Amtsleitung 66

Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung, Köln Amtsleitung 10

Schlossbauverein Burg an der Wupper     Amtsleitung 51

Altenberger Dom-Verein, Odenthal      Amtsleitung 51

Bergischer Geschichtsverein, Wermelskirchen     Amtsleitung 51

Volksheimstättenwerk, Bonn       Amtsleitung 61

Verband Kommunaler Städtereinigungsbetriebe, Köln   Amtsleitung 66

Jagdgenossenschaft Wermelskirchen      Amtsleitung 20

Jagdgenossenschaft Dabringhausen      Amtsleitung 20

Jagdgenossenschaft Dhünn       Amtsleitung 20

Gemeinnütziger Bauverein, Wermelskirchen    Amtsleitung 20

Jagdbeirat des Rhein.-Berg. Kreises      Amtsleitung 20

(als Vertr. des Waldbesitzerverbandes)     Amtsleitung 66

Verkehrswacht des Rheinisch-Bergischen Kreises    Amtsleitung 66

rderkreis für Diakonie (erweiterter Vorstand)    Dezernent II

RegioNet e.V., Bergisch Gladbach      Dezernent II

Feuerwehrunfallkasse Rheinland      Stadtbrandmeister

Aqualon Bergische Wasserkompetenz Region e.V.    Amtsleitung 61

 


Sachverhalt:

 

Vertreter der Stadt, die Mitgliedschaftsrechte in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, wahrnehmen, werden vom Rat der Stadt gemäß §§ 63 und 113 GO NW bestellt. In den Fachverbänden und Fachvereinigungen usw. wird die Stadt durch die Bürgermeisterin vertreten. Es ist jedoch eine Vertretungsregelung zu treffen.

 

Die Vertretungsregelung wird nunmehr wie im Beschlussvorschlag dargestellt vorgeschlagen.

 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: