Vorlage - 0129/2021  

 
 
Betreff: Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung "Hüpptal" - Übersicht der Ergebnisse und weiteres Vorgehen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Zache, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
22.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1- Aufgabenstellung  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt

 

a) den Sachstandsbericht zur Entwurfsplanung der Mehrfachbeauftragung

b) den geänderten zeitlichen Ablauf des Projektes

c) das weitere Vorgehen mit der geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung

 

zur Kenntnis.


 


Sachverhalt:

 

Sachstandbericht zur Mehrfachbeauftragung

Die Verwaltung hat auf Grund der Empfehlung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 25.01.2021 und des Beschlusses (auf Grund der epidemischen Lage) im Haupt- und Finanzausschuss am 01.02.2021, die Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung „pptal“, als Bestandteil einer Maßnahme aus dem Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030 (IEHK), durchgeführt (Drucksache - Nr.: 0006/ 2021 und 0004/2021-1).

 

Um zur Erfüllung der Aufgabestellung geeignete Planungsbüros auszuwählen, hat die Verwaltung gemeinsam mit dem beratenden Büro ASS eine Referenzenprüfung durchgeführt. Im Ergebnis wurden die folgenden Büros ausgewählt und aufgefordert, sich an der Mehrfachbeauftragung zu beteiligen:

 

- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH

- Greenbox Landschaftsarchitekten Hubertus Schäfer + Markus Pieper

- urbanegestalt PartGmbH, Landschaftsarchitektur ǀ Architektur ǀ Stadtplanung

 

Am 15.02.2021 wurden diese drei Planungsbüros förmlich beauftragt, mit der Ausarbeitung einer Vorplanung unter den in der Aufgabenbeschreibung dargestellten Vorgaben und Rahmenbedingungen zu beginnen. Die Abgabe der Vorentwurfsplanung wurde auf den 16.04.2021 terminiert. Alle drei Planungsbüros haben ihre Vorentwürfe form- und fristgerecht eingereicht.

 

Am 08.06.2021 hat die Sitzung des Aufwahlgremiums stattgefunden. Wie sich das Auswahlgremium zusammengesetzt hat, ist der o.g. Vorlage 004/2021-1 zu entnehmen.

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.06.2021 stellt die Verwaltung die Vorentwürfe vor und erläutert sie. Sie gibt dem Ausschuss die getroffene Entscheidung der Mitglieder des Auswahlgremiums inklusive Begründung zur Kenntnis.

 

 

Änderung des Zeitplans

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 25.01.2021 die nichtöffentlich dargestellte Aufgabenbeschreibung für die Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung „pp“ zur Kenntnis genommen (Drucksache Nr.: 0006/2021). Die Kenntnisnahme der Aufgabenbeschreibung erfolgte nichtöffentlich, um im Rahmen der Ausschreibung keinem Teilnehmer einen zeitlichen Bearbeitungsvorsprung zu ermöglichen (Aufgabenbeschreibung siehe Anlage 1). Auf der Seite 26 wurde ein Zeitablauf dargestellt, der die Förderantragstellung bis zum 30.09.2021 vorgesehen hat.

 

Dieser Zeitablauf verzögert sich um ein Jahr, so dass der Förderantrag im September 2022 eingereicht werden soll.

 

Hintergrund:

Die Planungen und damit einhergehend die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten des Hüpptals und des Hallenbades stehen in einem engen Zusammenhang und müssen deshalb als Gesamtprojekt betrachtet und bearbeitet werden.

 

Durch die Mehrfachbeauftragung der Planung des Hüpptals soll die Aufenthalts- und Erholungsqualität für die Bürgerinnen und Bürger in Wermelskirchen qualifiziert werden. Auch die zunächst solitär erfolgte Planung des Hallenbades wird dadurch in einen städtebaulichen Kontext mit dem Hüpptal und der weiteren Nachbarschaft gebracht. Daraus entsteht ein abgestimmtes Konzept, welches sowohl eine Fläche gestaltet, die den gewünschten Zielen entspricht, als auch Möglichkeiten für Förderungen eröffnet. Dazu muss eine vollständige Betrachtung und Überplanung des Geländes erfolgen, wozu, nach Rückmeldung der Bezirksregierung Köln auch die Betrachtung der Verkehrsführung (Verkehrsplanung) gehört. Auf Grund des Umfangs, der für das Verkehrskonzept zu erbringenden Leistungen, ist eine Fertigstellung des Verkehrskonzeptes nicht vor Dezember 2021 möglich. 

 

Da das Hüpptal mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden soll, ist jedoch zwingend eine Auseinandersetzung mit der verkehrlichen Anbindung notwendig, um das zuvor beschriebene Gesamtkonzept zu erhalten. Für das Hallenbad werden derzeit unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten, sowie Förderprogramme geprüft. Nach den bisherigen Erkenntnissen setzen auch andere Förderprogramme eine räumliche Gesamtbetrachtung für die Förderung von Projekten voraus.

 

 

Weiteres Vorgehen mit Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 20. September 2021 werden die Entwürfe der eingereichten Büros erneut ausführlich vorgestellt. Der Ausschuss kann den Beschluss fassen, der Entscheidung des ­Auswahlgremiums beizutreten.

 

Da die Entwurfsplanung für die Gesamtanlage unter anderem auf den Ergebnissen des Verkehrskonzeptes beruht, wird das ausgewählte Büro erst Anfang 2022 mit der Erarbeitung der Entwurfsplanung beauftragt. Die Beschlussfassung zur Entwurfsplanung erfolgt voraussichtlich im Mai/ Juni 2022.

 

Im Laufe der Sommermonate ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant. In welcher Form diese stattfinden wird und auf Grund der epidemischen Lage im Detail durchgeführt werden kann, wird derzeit geprüft und erarbeitet.


Anlage:

 

Anlage 1 Aufgabenstellung*

 

Die mit * markierten Anlagen liegen nur in digitaler Form vor und können über das Ratsinformationssystem aufgerufen werden.
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1- Aufgabenstellung (6942 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: