Beschlussvorschlag:
Die gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 04.06.2021 wird gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Der damit verbundene Nachtrag zur Entgelteordnung für das Quellenbad vom 01.08.2016 wird in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Es wird auf die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung 04.06.2021 verwiesen.. Anlage/n:
Dringlichkeitsentscheidung vom 04.06.2021 Nachtrag zur Entgelteordnung für das Quellenbad vom 01.08.2016
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