Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2020 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Sachverhalt: Die Vertretung des Trägers beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW über die Entlastung der Organe der Sparkasse.
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse hat am 07. Juni 2021 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der Verwaltungsrat legt dem Rat der Stadt Wermelskirchen den Jahresabschluss 2020 mit Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht vor und beantragt die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Wermelskirchen.
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2020 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht werden den Mitgliedern des Rates der Stadt mit dieser Beschlussvorlage übersandt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen und deren Stellvertreter dürfen bei der Beschlussfassung wegen möglicher Interessenkollision nicht mitwirken.
Anlage/n: Jahresabschluss der Stadtsparkasse Wermelskirchen zum 31.12.2020 sowie Lagebericht des Vorstandes
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